Tosefta zu Gittin 3:7
הַמַּלְוֶה מָעוֹת אֶת הַכֹּהֵן וְאֶת הַלֵּוִי וְאֶת הֶעָנִי לִהְיוֹת מַפְרִישׁ עֲלֵיהֶן מֵחֶלְקָן, מַפְרִישׁ עֲלֵיהֶן בְּחֶזְקַת שֶׁהֵן קַיָּמִין, וְאֵינוֹ חוֹשֵׁשׁ שֶׁמָּא מֵת הַכֹּהֵן אוֹ הַלֵּוִי אוֹ הֶעֱשִׁיר הֶעָנִי. מֵתוּ, צָרִיךְ לִטֹּל רְשׁוּת מִן הַיּוֹרְשִׁין. אִם הִלְוָן בִּפְנֵי בֵית דִּין, אֵינוֹ צָרִיךְ לִטֹּל רְשׁוּת מִן הַיּוֹרְשִׁים:
Wenn man einem Cohein, einem Leviten oder einem Armen Geld geliehen hat, um den Betrag von ihrem Anteil (dem Zehnten) abzuziehen, zieht er es unter der Annahme ab, dass sie am Leben sind; und er braucht nicht zu begreifen, dass der Cohein oder der Levit gestorben ist oder dass der Arme reich geworden ist. [Wenn er Terumah trennt, verkauft er es und behält das Geld für sein Darlehen an die Cohein für sich; und er behält den ersten Zehnten und den armen Zehnten und isst ihn für seine Ausleihe an den Leviten und an den Armen (aber vom ersten Zehnten trennt er Terumath-Ma'aser für den Cohein). Und wenn er es gewohnt ist Geben Sie diesem Cohein oder Leviten oder Armen, von dem er sich geliehen hat, sein Terumoth und Ma'aseroth. Er braucht sie nicht mit seinem Ma'aseroth und Terumoth durch ein anderes zu investieren, sondern er nimmt sie unmittelbar nach dem Zehnten für sich. Aber wenn er es gewohnt ist, sein Terumoth und Ma'aseroth anderen zu geben, kann er sie nicht für seine Kredite behalten, bis er zuerst einen anderen bei ihnen investiert und sie dann für seinen Kredit zurücknimmt.] Wenn sie (die Cohein, Levite oder armer) gestorben ist, muss er die Erlaubnis der Erben erhalten [die Land geerbt haben, auf das der Gläubiger Anspruch hat. Er muss ihre Erlaubnis erhalten, diese Schulden durch diese Terumoth und Ma'aseroth einzutreiben. Denn sie möchten vielleicht ihre Geschenke erhalten und die Schulden ihres Erblassers von einem anderen Ort zurückzahlen.] Wenn er sie vor Beth-Din verliehen hat, braucht er keine Erlaubnis von den Erben zu erhalten.