Mischna
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Talmud zu Shabbat 11:2

כֵּיצַד. שְׁתֵּי גְזֻזְטְרָאוֹת זוֹ כְנֶגֶד זוֹ בִרְשׁוּת הָרַבִּים, הַמּוֹשִׁיט וְהַזּוֹרֵק מִזּוֹ לָזוֹ, פָּטוּר. הָיוּ שְׁתֵּיהֶן בִּדְיוֹטָא אַחַת, הַמּוֹשִׁיט חַיָּב, וְהַזּוֹרֵק פָּטוּר, שֶׁכָּךְ הָיְתָה עֲבוֹדַת הַלְוִיִּם, שְׁתֵּי עֲגָלוֹת זוֹ אַחַר זוֹ בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, מוֹשִׁיטִין הַקְּרָשִׁים מִזּוֹ לָזוֹ, אֲבָל לֹא זוֹרְקִין. חֻלְיַת הַבּוֹר וְהַסֶּלַע שֶׁהֵן גְּבוֹהִין עֲשָׂרָה וְרָחְבָּן אַרְבָּעָה, הַנּוֹטֵל מֵהֶן וְהַנּוֹתֵן עַל גַּבָּן, חַיָּב, פָּחוֹת מִכֵּן, פָּטוּר:

Wie? [Die Rabbiner sagen das.] Zwei Gezuztraoth [Bretter, die von der oberen Wand nach außen über den öffentlichen Bereich ragen. Die Gezuztraoth selbst sind private Domains. Und wenn sie sich auf beiden Seiten des öffentlichen Bereichs gegenüberstehen, ist einer, der von einem zum anderen übergibt und wirft, befreit, denn wir finden es nicht, die Arbeit des Heiligtums von einem privaten Bereich zum anderen zu werfen und abzugeben eine gemeinfreie Intervention.] (zwei Gezuztraoth) einander gegenüber in der öffentlichen Domäne—Wenn einer von einem zum anderen wirft oder wirft, haftet er nicht. Wenn sie beide auf einer Ebene waren [entlang der Länge des öffentlichen Bereichs, wobei der öffentliche Bereich interveniert], haftet der Hander und der Werfer nicht [da er höher als zehn Ellen ist und wir kein Werfen von einem privaten finden Domain zu einem anderen über eine Public Domain im Heiligtum. Der Handler haftet jedoch, obwohl er (über das Objekt) mehr als zehn Ellen übergibt. Denn wir finden eine solche "Übergabe" im Heiligtum von einer privaten Domäne zur anderen, wobei eine öffentliche Domäne dazwischen liegt.] Denn so war das Werk der Leviten. [Sie würden über zehn Ellen mit einer gemeinfreien Intervention von einer zur anderen übergeben. Wie so?] Zwei Wagen, einer nach dem anderen gemeinfrei, und [diejenigen, die die Stiftshütte auseinander genommen haben] würden von einem zum anderen übergeben. [Sie würden denjenigen auf den Wagen übergeben, die ihnen am nächsten stehen, und sie würden wiederum denjenigen vor ihnen übergeben; und jeder der Wagen war eine private Domäne.]; aber sie wollten nicht werfen, [die Bretter wurden wegen ihres Gewichts nicht geworfen.] Die Chuliah des Lochs [der Sand grub sich aus dem Loch. Sie würden es als eine Art umlaufende Wand um das Loch legen. Wir werden hier darüber informiert, dass sich das Loch und seine Chuliah zu zehn verbinden. Wir lernen "Loch" für die Tiefe und "Fels" für die Höhe] und den Fels, der zehn hoch und vier breit ist—wenn man (etwas) von ihnen nimmt [und es gemeinfrei macht] oder wenn man [etwas gemeinfrei nimmt und] es auf sie legt, haftet er. Wenn es weniger ist, ist er befreit.

Jerusalem Talmud Eruvin

MISHNAH: If people of a courtyard and those on a balcony forgot and did not make an eruv9In a two-story, multi-party building where the stairs are on the outside and a balcony is built along the entire length of the house by which one has access to the different apartments on the upper floor. If the dwellers on the upper floor made an eruv among themselves but not with the other dwellers in the same courtyard, they may carry on the common balcony but not in the courtyard., anything higher than ten hand-breadths belongs to the balcony, less than this to the courtyard. The enclosure of a cistern or a rock10Cf. Mishnah Šabbat 11:2, Note 8. ten hand-breadths high belong to the balcony, less than this to the courtyard. When has this been said? If it is close. But if it is far away even if it is ten hand-breadths high it belongs to the courtyard. What is close? Any which is not four hand-breadths distant.
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