Mischna
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Talmud zu Ketubot 9:4

הַמּוֹשִׁיב אֶת אִשְׁתּוֹ חֶנְוָנִית אוֹ שֶׁמִּנָּהּ אַפּוֹטְרוֹפָּא, הֲרֵי זֶה מַשְׁבִּיעָהּ כָּל זְמָן שֶׁיִּרְצֶה. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, אֲפִלּוּ עַל פִּלְכָּהּ וְעַל עִסָּתָהּ:

Wenn jemand seine Frau als Ladenbesitzerin einsetzt [um im Laden zu kaufen und zu verkaufen] oder wenn er sie zum Hausmeister ernennt [um sein Geld zu pflegen und damit zu handeln], kann er ihr einen Eid leisten, wann immer er will, [ ein Eid ähnlich einem Tora-Eid auf die Behauptung "vielleicht" (Sie haben ihn missbraucht usw.), und er kann auf sie "rollen" (ein weiterer Eid), dass sie nicht mit ihrem Spinnen oder mit ihrem Teig "betrogen" hat.] R. Eliezer sagt: Auch für ihr Spinnen und für ihren Teig. [Sogar von Anfang an, ohne "zu rollen", kann er sie für ihr Spinnen und für ihren Teig schwören lassen. Die Halacha stimmt nicht mit R. Eliezer überein.]

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