Talmud zu Ketubot 11:5
שׁוּם הַדַּיָּנִין שֶׁפִּחֲתוּ שְׁתוּת אוֹ הוֹסִיפוּ שְׁתוּת, מִכְרָן בָּטֵל. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, מִכְרָן קַיָּם. אִם כֵּן מַה כֹּחַ בֵּית דִּין יָפֶה. אֲבָל אִם עָשׂוּ אִגֶּרֶת בִּקֹּרֶת, אֲפִלּוּ מָכְרוּ שָׁוֶה מָנֶה בְּמָאתַיִם, אוֹ שָׁוֶה מָאתַיִם בְּמָנֶה, מִכְרָן קַיָּם:
Die (Eigentums-) Beurteilung der Richter —Wenn sie ein Sechstel (seines Wertes) verringert oder ein Sechstel hinzugefügt haben, ist ihr Verkauf nichtig. R. Shimon b. Gamliel sagt: Ihr Verkauf ist gültig, (wenn) wenn ja (dh wenn er nichtig ist), wie ist die "Stärke" von Beth-Din überlegen (der aller Menschen)? Aber wenn sie einen "Besuchsbescheid" herausgaben [eine Proklamation (des Verkaufs), in der sie hörten, dass Männer zu "Besuch" kommen (Beth-Din) (hier stimmt die erste Tanna mit R. Shimon b. Gamliel und der Halacha überein ist in Übereinstimmung mit der ersten tanna)], auch wenn sie den Wert einer Manah für zwei Manah oder den Wert von zwei Manah für eine Manah verkauft haben (Eigentum), ist ihr Verkauf gültig.