Talmud zu Bekhorot 3:1
הַלּוֹקֵחַ בְּהֵמָה מִן הַנָּכְרִי וְאֵין יָדוּעַ אִם בִּכְּרָה וְאִם לֹא בִכְּרָה, רַבִּי יִשְׁמָעֵאל אוֹמֵר, עֵז בַּת שְׁנָתָהּ וַדַּאי לַכֹּהֵן, מִכָּאן וְאֵילָךְ סָפֵק. רָחֵל בַּת שְׁתַּיִם וַדַּאי לַכֹּהֵן, מִכָּאן וְאֵילָךְ סָפֵק. פָּרָה וַחֲמוֹר בְּנוֹת שָׁלשׁ וַדַּאי לַכֹּהֵן, מִכָּאן וְאֵילָךְ סָפֵק. אָמַר לוֹ רַבִּי עֲקִיבָא, אִלּוּ בַּוָּלָד בִּלְבַד בְּהֵמָה נִפְטֶרֶת, הָיָה כִדְבָרֶיךָ, אֶלָּא אָמְרוּ, סִימַן הַוָּלָד בִּבְהֵמָה דַקָּה, טִנוּף. וּבְגַסָּה, שִׁלְיָא. וּבְאִשָּׁה, שְׁפִיר וְשִׁלְיָא. זֶה הַכְּלָל, כֹּל שֶׁיָדוּעַ שֶׁבִּכְּרָה, אֵין כָּאן לַכֹּהֵן כְּלוּם. וְכֹל שֶׁלֹּא בִכְּרָה, הֲרֵי זֶה לַכֹּהֵן. אִם סָפֵק, יֵאָכֵל בְּמוּמוֹ לַבְּעָלִים. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר בֶּן יַעֲקֹב אוֹמֵר, בְּהֵמָה גַסָּה שֶׁשָּׁפְעָה חֲרָרַת דָּם, הֲרֵי זוֹ תִקָּבֵר, וְנִפְטְרָה מִן הַבְּכוֹרָה:
Wenn man ein Tier von einem Nichtjuden kauft und nicht bekannt ist, ob es geboren hat oder nicht, sagt Rabbi Yishma'el: [Die Nachkommenschaft] einer Ziege in ihrem ersten Jahr gehört sicherlich dem Priester. Von diesem Punkt an ist es fraglich. [Die Nachkommenschaft] eines zweijährigen Mutterschafs gehört zweifellos dem Priester. Von diesem Punkt an ist es fraglich. [Der Nachwuchs] einer dreijährigen Kuh oder eines Esels gehört sicherlich dem Priester. Von diesem Punkt an ist es fraglich. Rabbi Akiva sagte zu ihm: Wenn ein Tier nur mit der Geburt von Nachkommen befreit würde, wären Sie richtig. Vielmehr sagten sie: Das Zeichen der Nachkommenschaft bei kleinen Rindern ist Schmutz [aus dem Mutterleib]. Bei großen Rindern ist das Zeichen die Nachgeburt. Bei einer Frau [das Zeichen ist] der Fötus und die Nachgeburt. Dies ist die allgemeine Regel: Wenn bekannt ist, dass [das Tier] geboren hat, erhält der Priester nichts. Wenn es nie geboren hat, gehört es dem Priester. Im Zweifelsfall wird es von den Eigentümern fehlerhaft gegessen. Rabbi Eli'ezer ben Jacob sagt: Wenn ein großes Haustier ein Blutgerinnsel abgibt, wird [das Gerinnsel] begraben, und [die Mutter] ist von [den Verpflichtungen] des Erstgeborenen befreit.