Mischna
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Talmud zu Bekhorot 2:2

כָּל הַקֳּדָשִׁים שֶׁקָּדַם מוּם קָבוּעַ לְהֶקְדֵּשָׁן, וְנִפְדּוּ, חַיָּבִים בַּבְּכוֹרָה וּבַמַּתָּנוֹת, וְיוֹצְאִין לְחֻלִּין לִגָּזֵז וּלְהֵעָבֵד, וּוְלָדָן וַחֲלָבָן מֻתָּר לְאַחַר פִּדְיוֹנָן, וְהַשּׁוֹחֲטָן בַּחוּץ פָּטוּר, וְאֵין עוֹשִׂים תְּמוּרָה, וְאִם מֵתוּ יִפָּדוּ, חוּץ מִן הַבְּכוֹר וּמִן הַמַּעֲשֵׂר:

Wenn die Schönheitsfehler der geweihten Tiere ihren Weihen vorausgehen und sie erlöst werden, unterliegen sie den Pflichten des Erstgeborenen und des Priesters. Sie verlassen [ihren geweihten Status], um nicht geweiht zu werden, und können daher geschoren und bearbeitet werden. Ihre Nachkommen und ihre Milch [von] nach ihrer Einlösung sind erlaubt. Wenn man sie außerhalb des Tempelhofs schlachtet, haftet er nicht. Sie machen [ihren] Ersatz nicht [heilig]. Wenn sie sterben, können sie erlöst werden, mit Ausnahme von Erstgeborenen und Zehnten.

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