Mischna
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Responsa zu Shabbat 2:4

לֹא יִקֹּב אָדָם שְׁפוֹפֶרֶת שֶׁל בֵּיצָה וִימַלְאֶנָּה שֶׁמֶן וְיִתְּנֶנָּה עַל פִּי הַנֵּר בִּשְׁבִיל שֶׁתְּהֵא מְנַטֶּפֶת, אֲפִלּוּ הִיא שֶׁל חֶרֶס. וְרַבִּי יְהוּדָה מַתִּיר. אֲבָל אִם חִבְּרָהּ הַיּוֹצֵר מִתְּחִלָּה, מֻתָּר, מִפְּנֵי שֶׁהוּא כְלִי אֶחָד. לֹא יְמַלֵּא אָדָם אֶת הַקְּעָרָה שֶׁמֶן וְיִתְּנֶנָּה בְצַד הַנֵּר וְיִתֵּן רֹאשׁ הַפְּתִילָה בְתוֹכָהּ, בִּשְׁבִיל שֶׁתְּהֵא שׁוֹאֶבֶת. וְרַבִּי יְהוּדָה מַתִּיר:

Man darf die Schale eines Eies [die härtere obere Schale, die das Ei enthält] nicht perforieren und es mit Öl füllen und an der Mündung der Lampe platzieren, so dass es tropfenweise in die Lampe tropft —ein Dekret, damit er (am Sabbat) kein Öl daraus nimmt. Und da er es für die Lampe beiseite legte, würde er wegen "Löschens" haften.] Selbst wenn es (der Ölbehälter) Steingut wäre (was zu verwenden ist), was abstoßend ist, verfügten sie dies. Denn da sich der brennende Docht nicht in dem Gefäß befindet, in dem sich das Öl befindet, könnte er kommen, um (Öl) daraus zu entnehmen, und denken, dass in einem solchen Fall kein "Löschen" erreicht wird.] Und R. Yehudah erlaubt es, [das nicht zu bestimmen er könnte kommen, um es zu nehmen; denn er sieht das Öl auf den Docht darunter tropfen.] Aber wenn der Töpfer zuerst dazu kam, ist es erlaubt, denn es ist (dann) ein Gefäß. [Gleiches gilt, wenn der Eigentümer am Sabbatabend mit Kalk oder Ton zusammengefügt hat. Es besteht kein Grund zur Angst, denn wegen (der Schwere) der Sabbatübertretung trennt er sich davon.] Man darf eine Schale nicht mit Öl füllen, sie neben die Lampe stellen und das (untere) Ende des Dochtes setzen darin, so dass es [Öl zum brennenden Kopf des Dochtes] zieht. R. Yehudah erlaubt es. [Die Mischna informiert uns über den Unterschied zwischen R. Yehudah und den Rabbinern (in allen drei Fällen): die Eierschale, das Steingut (Behälter) und die Schale. Denn wenn es uns von der Eierschale (allein) erzählte, könnte ich sagen, dass die Rabbiner es nur hier verboten haben, denn da es nicht abstoßend ist, könnte er kommen, um es zu nehmen. Aber Steingut, das abstoßend ist—Vielleicht würde er R. Yehudah zustimmen. Und wenn es uns (allein) über Steingut informierte, könnte ich sagen, dass R. Yehudah es nur hier erlaubte, aber im Fall der Eierschale würde er vielleicht den Rabbinern zustimmen. Und wenn es uns beides beibringen würde, könnte ich sagen, dass R. Yehudah es nur in diesen Fällen erlaubt hat, weil sich die Eierschale und das Steingut im Raum der Lampe darüber befinden und nichts dazwischen kommt, so dass es keine gibt müssen beschließen, damit er nicht davon nimmt, denn er trennt sich (instinktiv) davon. Aber mit der Schale, in der eingegriffen wird und die Schale an der Seite der Lampe platziert wird, so dass sie nicht als Teil der Lampe empfunden wird, würde er vielleicht zustimmen, dass (in einem solchen Fall) (Notwendigkeit) besteht ) ein Dekret. Und wenn wir (allein) über das Gericht informiert würden, könnte ich sagen, dass die Rabbiner es nur hier verboten haben, aber in den beiden anderen Fällen würden sie vielleicht R. Yehudah zustimmen. Wir müssen daher (von allen drei Fällen) informiert werden. Die Halacha entspricht den Weisen.]

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