Mischna
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Related zu Ketubot 11:6

הַמְמָאֶנֶת, הַשְּׁנִיָּה, וְהָאַיְלוֹנִית, אֵין לָהֶם כְּתֻבָּה וְלֹא פֵרוֹת, וְלֹא מְזוֹנוֹת, וְלֹא בְלָאוֹת. וְאִם מִתְּחִלָּה נְשָׂאָהּ לְשֵׁם אַיְלוֹנִית, יֶשׁ לָהּ כְּתֻבָּה. אַלְמָנָה לְכֹהֵן גָּדוֹל, גְּרוּשָׁה וַחֲלוּצָה לְכֹהֵן הֶדְיוֹט, מַמְזֶרֶת וּנְתִינָה לְיִשְׂרָאֵל, בַּת יִשְׂרָאֵל לְנָתִין וּלְמַמְזֵר, יֶשׁ לָהֶן כְּתֻבָּה:

Ein Mema'eneth (einer, der ihre Ehe "ablehnt", wenn sie volljährig ist), ein Sh'niyah (eine der "sekundären" illegalen Beziehungen, die von den Schriftgelehrten verboten werden) und ein Eilonith (einer, der es nicht ertragen kann) haben keine kethubah [(ein mema'eneth, da sie von selbst geht; eine sh'niyah —von den Rabbinern dafür bestraft, dass sie ihn veranlasst haben, sie zu heiraten. Denn sie verliert nichts durch die Ehe, wird dadurch nicht unfähig gemacht und ihr Kind ist kasher; Eilonith—ein "falscher Kauf")], noch Früchte [Er muss nicht für die von ihm gegessenen Früchte bezahlen], noch Essen [Wenn sie sich geliehen und gegessen hat, als sie noch bei ihm war, und dann "abgelehnt" hat, muss der Ehemann dies nicht tun Zahlen; aber er muss sie füttern, wenn sie noch bei ihm ist. Aber er ist nicht verpflichtet, die Sh'niyah und den Eilonith zu füttern, wenn sie noch bei ihm sind, und es versteht sich von selbst, dass der Ehemann nicht zahlen muss, wenn sie sich etwas geliehen und gegessen haben. out Kleidungsstücke) [die verloren gingen oder vollständig getragen wurden, ob aus Nichsei Melog oder aus Nichsei Tzon-Barzel. Die mema'eneth können diese nicht von ihrem Ehemann fordern. Aber ihren bestehenden Glauben nimmt sie immer—ob sie ein mema'eneth, ein sh'niyah oder ein eilonith ist. Und selbst wenn sie ehebrecherisch wäre, verliert sie ihren bestehenden Glauben nicht. Eine Sh'niyah hat keine Belaoth von Nichsei Melog, aber sie hat eine Belaoth von Nichsei Tzon-Barzel.] Und wenn er sie am Anfang heiratete, wissend, dass sie eine Eilonith war, hat sie eine Kethubah. Eine Witwe (verheiratet) mit einem Hohepriester, eine geschiedene Frau und eine Chaluzah mit einem regulären Priester, eine Mamzereth und eine Nethinah mit einem Israeliten, und die Tochter eines Israeliten mit einem Nathin und einem Mamzer haben eine Kethuba.

Tosefta Ketubot

An adult woman and a woman incapable of having children (aylonit)—their ketubah is 200. If she is married on the presumption that she was fit to bear children but it turned out that she was incapable, she has no ketubah. If he wants to uphold it, he gives a ketubah of 100 zuz.
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Tosefta Ketubot

She [a widow] that sold something worth 101 zuz for 100, even if she says "I will return the [extra] zuz to the inheritors"—her sale is null and void. Rabban Shimon ben Gamliel says: Her sale certainly stands, and she should return the zuz to the inheritors; and [her sale is void] only if there was some left over [from the sale that she did not give to the inheritors]. Therefore, if she reduced or added [to the price of the property she is selling], she only has the price that she sold it [and has to return the excess to the inheritors]. (Based on Ehrfurt manuscript:) Rabbi Liezer: An orphan girl has [the right to] worn out clothes [like a widow]. Rabbi Yehudah said in the name of Rabbi Liezer: An orphan girl has [the right to] fruit [i.e. interest from her property].
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