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שִׁעוּר הַחַלָּה, אֶחָד מֵעֶשְׂרִים וְאַרְבָּעָה. הָעוֹשֶׂה עִסָּה לְעַצְמוֹ, וְהָעוֹשֶׂה לְמִשְׁתֵּה בְנוֹ, אֶחָד מֵעֶשְׂרִים וְאַרְבָּעָה. נַחְתּוֹם שֶׁהוּא עוֹשֶׂה לִמְכֹּר בַּשּׁוּק, וְכֵן הָאִשָּׁה שֶׁהִיא עוֹשָׂה לִמְכֹּר בַּשּׁוּק, אֶחָד מֵאַרְבָּעִים וּשְׁמֹנָה. נִטְמֵאת עִסָּתָהּ שׁוֹגֶגֶת אוֹ אֲנוּסָה, אֶחָד מֵאַרְבָּעִים וּשְׁמֹנָה. נִטְמֵאת מְזִידָה, אֶחָד מֵעֶשְׂרִים וְאַרְבָּעָה, כְּדֵי שֶׁלֹּא יְהֵא חוֹטֵא נִשְׂכָּר:
Das Mindestmaß an Challah ist ein vierundzwanzigstes [des Teigs]. Wenn man sich selbst Teig macht oder wenn man einen Teig für das Bankett seines Sohnes macht, dann ist das Mindestmaß einundzwanzig. Wenn ein Bäcker [Teig] macht, um auf dem Markt zu verkaufen, und wenn eine Frau [Teig] macht, um auf dem Markt zu verkaufen, [ist das Mindestmaß] ein Achtundvierzigstel. Wenn ihr Teig versehentlich oder versehentlich unrein wurde, beträgt [das Mindestmaß] achtundvierzig. Wenn es absichtlich verunreinigt wurde, ist es ein vierundzwanzigstes, damit der Sünder nicht [von seiner Sünde] profitiert.
Erkunde related zu Challah 2:7. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.