Mischna
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בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, לֹא יָחֵם אָדָם חַמִּין לְרַגְלָיו, אֶלָּא אִם כֵּן רְאוּיִין לִשְׁתִיָּה. וּבֵית הִלֵּל מַתִּירִין. עוֹשֶׂה אָדָם מְדוּרָה וּמִתְחַמֵּם כְּנֶגְדָּהּ:

Beth Shammai sagt: Man darf kein Wasser für seine Füße erhitzen (auf yom tov), ​​es sei denn, es ist trinkbar. [Die Tora erlaubte (was notwendig ist) zu essen, aber kein Feuer zum Baden anzuzünden.] Und Beth Hillel erlaubte es. [Da das Anzünden eines Feuers zum Essen erlaubt war, war es auch für andere Zwecke erlaubt, solange daraus ein gewisser Nutzen gezogen werden soll. Und die Halacha ist, dass man sein Gesicht, seine Hände und Füße mit Wasser waschen kann, das am Vorabend erhitzt wurde, aber nicht an seinem ganzen Körper, gegen den man wegen des Schabbats verfügt. Und mit Wasser, das am Vorabend erhitzt wurde, kann man seinen ganzen Körper auf dem Vorabend waschen.] Man kann ein Lagerfeuer (auf dem Vorabend) machen, um sich dadurch zu wärmen.

Erkunde related zu Beitzah 2:5. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.

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