Related%20passage zu Shevuot 4:8
מַשְׁבִּיעַ אֲנִי עֲלֵיכֶם, אִם לֹא תָבֹאוּ וּתְעִידוּנִי שֶׁאָמַר אִישׁ פְּלוֹנִי לִתֶּן לִי מָאתַיִם זוּז וְלֹא נָתַן לִי, הֲרֵי אֵלּוּ פְטוּרִים, שֶׁאֵין חַיָּבִין אֶלָּא עַל תְּבִיעַת מָמוֹן כְּפִקָּדוֹן:
"Ich trage dich, wenn du nicht kommst und für mich aussagst, dass dieser Mann gesagt hat, er würde mir zweihundert zuz geben, und er hat es nicht getan." Sie haften nicht. Denn sie haften nur für einen Geldanspruch wie eine Verpfändung [geschrieben in Bezug auf den Eid des Zeugnisses (3. Mose 5: 1): "Sünde" und in Bezug auf den Eid auf eine Verpfändung "Sünde". "" So wie der Eid über ein Versprechen für eine ihm geschuldete Geldforderung gilt, so muss der Zeugnisschwur für eine ihm geschuldete Geldforderung sein. Und das oben Genannte ist kein solcher Anspruch. Denn selbst wenn der andere sagte, er würde ihm zweihundert zuz geben, macht ihn dies nicht dazu verpflichtet.]
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