Related%20passage zu Eruvin 1:8
שַׁיָּרָא שֶׁחָנְתָה בְּבִקְעָה וְהִקִּיפוּהָ בִכְלֵי בְהֵמָה, מְטַלְטְלִין בְּתוֹכָהּ, וּבִלְבַד שֶׁיְּהֵא גָדֵר גָּבוֹהַּ עֲשָׂרָה טְפָחִים, וְלֹא יִהְיוּ פְרָצוֹת יְתֵרוֹת עַל הַבִּנְיָן. כָּל פִּרְצָה שֶׁהִיא כְעֶשֶׂר אַמּוֹת, מֻתֶּרֶת, מִפְּנֵי שֶׁהִיא כְפֶתַח. יָתֵר מִכָּאן, אָסוּר:
Wenn eine Karawane in einem Tal lagerte und von Tierausrüstung umzäunt wurde, darf sie darin mitgeführt werden, solange der Zaun zehn Tefachim hoch ist und die (zusammengesetzte Länge der) nicht größer als die der Struktur ist . [Und selbst wenn die Verstöße kleiner als zehn (amoth) sind, wenn mehr als das Stehen verletzt werden, ist es keine Trennwand, und es ist verboten, auch gegenüber dem, was steht, zu tragen.] Jeder Verstoß, der innerhalb von zehn amoth liegt ( in der Länge) ist erlaubt, wie ein Eingang. [Dies, vorausgesetzt, was steht, ist mehr als oder gleich dem, was verletzt wird. In diesem Fall gibt es eine (gültige) Partition, und es ist erlaubt, (sogar) gegenüber der Verletzung zu tragen.] Mehr als das (zehn amoth) ist verboten. [Selbst eine Verletzung, die größer als zehn (amoth) ist, verbietet (dh macht ungültig) das gesamte Fechten, selbst wenn das, was steht, mehr ist (als das, was verletzt wird), denn Menschen machen keine Eingänge größer als zehn—so dass es eine Verletzung ist (und kein Eingang). Und dies nur, wenn es keinen Zurath Petach gibt ("das Erscheinen eines Eingangs"); aber wenn doch, sind sogar mehr als zehn ein Eingang.]
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