Nachschlagewerk zu Yevamot 4:3
שׁוֹמֶרֶת יָבָם שֶׁנָּפְלוּ לָהּ נְכָסִים, מוֹדִים בֵּית שַׁמַּאי וּבֵית הִלֵּל שֶׁמּוֹכֶרֶת, וְנוֹתֶנֶת, וְקַיָּם. מֵתָה, מַה יַּעֲשׂוּ בִכְתֻבָּתָהּ וּבַנְּכָסִים הַנִּכְנָסִים וְיוֹצְאִין עִמָּהּ, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, יַחֲלֹקוּ יוֹרְשֵׁי הַבַּעַל עִם יוֹרְשֵׁי הָאָב. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, נְכָסִים בְּחֶזְקָתָן, כְּתֻבָּה בְּחֶזְקַת יוֹרְשֵׁי הַבַּעַל, נְכָסִים הַנִּכְנָסִים וְיוֹצְאִים עִמָּהּ בְּחֶזְקַת יוֹרְשֵׁי הָאָב:
Ein Shomereth Yavam [eine Frau, die auf Yibum wartet], dem Eigentum [aus dem Haus ihres Vaters] fiel —Beth Shammai und Beth Hillel sind sich einig, dass sie es verkaufen oder verschenken darf und dass es (was auch immer sie tut) steht. Wenn sie starb, was sollten sie mit ihrer Kethuba tun [den hundert oder zweihundert und der Hinzufügung und der Mitgift, die sie ihm brachte und für die er die Verantwortung übernahm] und dem Eigentum, das mit ihr ein- und ausgeht [nichsei melog (Nießbrauch), was, wenn sie zu ihrem Ehemann geht, mit ihr hineingeht und was, wenn sie ausgeht, mit ihr ausgeht]? Beth Shammai sagt: Die Erben des Ehemanns und die Erben des Vaters sollten es teilen [denn es besteht die Möglichkeit, dass sie (als) verheiratet (mit dem Yavam) ist, so dass das Yavam die Hälfte ihres Eigentums erwirbt, ein Ehemann, der erbt seine Frau, die möglicherweise mit ihm verheiratet ist und ihm die Hälfte verleiht.] und Beth Hillel sagen: Das Eigentum [tzon barzel (mortmain)] bleibt in seinem Status. [Und Beth Hillel gab nicht an, ob es sich um die Erben der Frau handelt, deren Eigentum ihr gehört, oder um die Erben des Ehemanns, der die Verantwortung dafür übernommen hatte. Die Halacha wird sogar nach Beth Hillel aufgeteilt.] Ihre Kethuba befindet sich im Status (dh im Besitz) der Erben des Ehemanns. Das Eigentum, das mit ihr ein- und ausgeht, befindet sich im Status der Erben des Vaters.