Nachschlagewerk zu Yevamot 4:10
הַיְבָמָה לֹא תַחֲלֹץ וְלֹא תִתְיַבֵּם, עַד שֶׁיֶּשׁ לָהּ שְׁלֹשָׁה חֳדָשִׁים. וְכֵן כָּל שְׁאָר הַנָּשִׁים לֹא יִתְאָרְסוּ וְלֹא יִנָּשְׂאוּ, עַד שֶׁיִּהְיוּ לָהֶן שְׁלֹשָׁה חֳדָשִׁים. אֶחָד בְּתוּלוֹת וְאֶחָד בְּעוּלוֹת, אֶחָד גְּרוּשׁוֹת וְאֶחָד אַלְמָנוֹת, אֶחָד נְשׂוּאוֹת וְאֶחָד אֲרוּסוֹת. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, הַנְּשׂוּאוֹת יִתְאָרְסוּ, וְהָאֲרוּסוֹת יִנָּשְׂאוּ, חוּץ מִן הָאֲרוּסוֹת שֶׁבִּיהוּדָה, מִפְּנֵי שֶׁלִּבּוֹ גַּס בָּהּ. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, כָּל הַנָּשִׁים יִתְאָרְסוּ, חוּץ מִן הָאַלְמָנָה, מִפְּנֵי הָאִבּוּל:
Eine Yevamah erhält keine Chalitzah und wird erst nach drei Monaten in Yibum aufgenommen. [Der Grund ist in der Gemara angegeben, nämlich. (5. Mose 25: 7): "Wenn der Mann seine Yevamah nicht nehmen will, dann wird seine Yevamah zum Tor hinaufgehen" (für Chalitzah). Aber wenn er es wünscht, nimmt er sie in Yibum— woher: Alle, die Yibum unterliegen, unterliegen der Chalitzah.] Ebenso sind alle anderen Frauen nicht verlobt und erst nach drei Monaten verheiratet —sowohl Jungfrauen [(wegen Nicht-Jungfrauen verordnet)] als auch Verlobte [(wegen Verheirateter). Und das ist die Halacha. (Diese drei Monate sind neunzig Tage, ausgenommen der Tag, an dem ihr Ehemann starb oder geschieden wurde, und ausgenommen der Tag, an dem sie verlobt wurde.)], Nicht-Jungfrauen, Geschiedene, Witwen, verheiratet oder verlobt. R. Yehudah sagt: Die Verheirateten können verlobt werden, [es ist (normalerweise) nur verboten, um zwischen dem Samen des ersten und dem Samen des zweiten zu unterscheiden— damit sie kein Kind mit zweifelhaftem Status zur Welt bringt (neun Monate bis zum ersten oder sieben Monate bis zum zweiten?). Dies gilt jedoch nicht für diejenigen, die verlobt waren, und die verlobten können verheiratet sein [ohne empfangen zu haben Der Erste] —mit Ausnahme der verlobten Frauen in Jehuda, deren Verlobte mit ihnen vertraut war. [In Jehuda würden sie die Braut mit dem Bräutigam zusammenschließen, bevor sie verheiratet waren, damit er sich an sie gewöhnte und sich mit ihr vertrieb, und damit sie sich nicht für die (erste) eheliche Vereinigung der Mizwa schämen würden. Wir sind daher besorgt, dass er zu dieser Zeit bei ihr gelebt haben könnte.] R. Yossi sagt: Alle Frauen, außer einer Witwe, könnten wegen ihrer Trauer verlobt werden. [Da R. Yehudah nicht zwischen einer Witwe und einer geschiedenen Frau unterscheidet und es einer Witwe erlaubt, sich selbst innerhalb der dreißig Tage ihrer Trauer zu verloben, kommt R. Yossi in dieser Hinsicht zu einem Unterschied, und er verbietet einer Witwe, verlobt zu werden innerhalb der dreißig Tage ihrer Trauer.]