Nachschlagewerk zu Yevamot 2:3
כְּלָל אָמְרוּ בַיְבָמָה. כָּל שֶׁהִיא אִסּוּר עֶרְוָה, לֹא חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת. אִסּוּרָהּ אִסּוּר מִצְוָה, וְאִסּוּר קְדֻשָּׁה, חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת. אֲחוֹתָהּ שֶׁהִיא יְבִמְתָּהּ, חוֹלֶצֶת אוֹ מִתְיַבֶּמֶת:
In Bezug auf eine Yevamah wurde ein allgemeiner Grundsatz aufgestellt: Wenn sie eine Issur-Erva ist (als Erva verboten), unterliegt sie [ihre Zara und natürlich sie selbst] weder Chalitzah noch Yibum. [Gleiches gilt für einen Eilonith, der geschrieben steht (5. Mose 25: 6): "Und es wird die Erstgeborene sein, die sie trägt."—einen Eilonith ausschließen. Ebenso unterliegt die Frau einer Seris Chammah (eine ohne Hoden geborene) und eines Hermaphroditen weder Chalitzah noch Yibum, wie geschrieben steht (ebd. 5): "und er hat keinen Sohn"—diejenigen auszuschließen, die nicht in der Lage sind, Kinder zu zeugen. Und die Frau eines Proselyten und eines befreiten Knechtes unterliegt weder Chalitzah noch Yibum, da es keine "Bruderschaft" für Proselyten oder Knechte gibt. Aber eine unfruchtbare Frau oder eine alte Frau erhalten Chalitzah oder werden in Yibum aufgenommen.] Wenn sie als Issur Mizwa oder Issur Kedushah verboten wurde (siehe nächste Mischna), unterliegt sie Chalitzah, aber nicht Yibum. Wenn ihre Schwester [die Schwester einer Erva] ihre Yevamah wäre [als wenn zwei Schwestern seiner beiden Brüder wegen Yibum vor ihn fielen, wurde ihm eine als Erva verboten (z. B. seine Schwiegermutter oder seine Tochter) -in-law)], sie erhält entweder Chalitzah oder wird in Yibum aufgenommen [Denn in einem solchen Fall widerspricht er nicht "der Schwester einer mit ihm verbundenen Person (in Yibum)", einer Erva, die nicht mit ihm verbunden ist ].