Mischna
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Nachschlagewerk zu Shabbat 23:1

שׁוֹאֵל אָדָם מֵחֲבֵרוֹ כַּדֵּי יַיִן וְכַדֵּי שֶׁמֶן, וּבִלְבַד שֶׁלֹּא יֹאמַר לוֹ הַלְוֵנִי, וְכֵן הָאִשָּׁה מֵחֲבֶרְתָּהּ כִּכָּרוֹת. וְאִם אֵינוֹ מַאֲמִינוֹ, מַנִּיחַ טַלִּיתוֹ אֶצְלוֹ וְעוֹשֶׂה עִמּוֹ חֶשְׁבּוֹן לְאַחַר שַׁבָּת. וְכֵן עֶרֶב פֶּסַח בִּירוּשָׁלַיִם שֶׁחָל לִהְיוֹת בְּשַׁבָּת, מַנִּיחַ טַלִּיתוֹ אֶצְלוֹ וְנוֹטֵל אֶת פִּסְחוֹ, וְעוֹשֶׂה עִמּוֹ חֶשְׁבּוֹן לְאַחַר יוֹם טוֹב:

Ein Mann kann von seinem Nachbarn (am Schabbat) Krüge Wein und Krüge Öl verlangen, solange er nicht sagt: "Leih mir." [Für "ein Darlehen" bedeutet "für eine lange Zeit", und es wird entschieden, dass "ein Darlehen", unqualifiziert, für dreißig Tage ist—damit der Kreditgeber kommt, um in sein Geschäftsbuch (am Sabbat) zu schreiben: "Ich habe diesem Mann dies und das geliehen", damit er nicht vergisst.] Ebenso eine Frau (kann fragen) Brote ihres Nachbarn. Und wenn er ihm nicht vertraut, lässt er seinen Umhang bei sich und macht nach dem Schabbat eine Buchhaltung mit ihm. Ebenso lässt er am Pesach-Vorabend in Jerusalem, der am Schabbat ausfällt, seinen Umhang bei sich [wenn er ihm nicht vertraut] und nimmt sein Pesach-Opfer an [und widmet es dem Schabbat, da zeitspezifische Verpflichtungen am Schabbat geweiht werden können .] und er macht nach dem Festival eine Buchhaltung mit ihm.

Jastrow

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