Mischna
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Nachschlagewerk zu Kelim 29:1

נוֹמֵי הַסָּדִין וְהַסּוּדָרִין וְהַטַּרְטִין וְהַפִּלְיוֹן שֶׁל רֹאשׁ, שֵׁשׁ אֶצְבָּעוֹת. שֶׁל אַפְקַרְסִין, עֶשֶׂר. נִימֵי סָגוֹס, וְהָרְדִיד, וְהֶחָלוּק, וְהַטַּלִּית, שָׁלֹשׁ אֶצְבָּעוֹת. נִימֵי כִפָּה שֶׁל זְקֵנָה, וְהַגּוּמְדִין שֶׁל עַרְבִיִּין, וְהַקֻּלְקִין, וְהַפֻּנְדָּא, וְהַמַּעֲפֹרֶת, וְהַפַּרְגּוֹד, נִימֵיהֶן כָּל שֶׁהֵן:

In Bezug auf die Ränder eines Blattes oder eines Schals oder einer Mütze oder eines Kopftuchs, wenn sie sechs Fingerbreiten haben [lang oder kürzer, gelten sie zum Zwecke der Verunreinigung als mit dem Kleidungsstück verbunden]; und in Bezug auf Unterwäsche beträgt [ihr Maß, um als verbunden angesehen zu werden, bis zu] zehn [Fingerbreiten]. Die Ränder eines dicken Wollmantels oder eines Schleiers oder eines Gewandes oder eines Umhangs werden als verbunden angesehen, wenn sie bis zu einer Länge von drei Fingerbreiten reichen. In Bezug auf die Ränder einer alten Frauenmütze, arabischer Schals oder eines Ziegenhaarkleidungsstücks oder eines hohlen [in einem Gürtel, der als Beutel fungiert] Beutels oder eines Turban oder eines Trennvorhangs Fransen [gelten als verbunden] in beliebiger Länge.

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