Nachschlagewerk zu Eruvin 2:4
רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אִם הָיְתָה דֶרֶךְ הָרַבִּים מַפְסַקְתָּן, יְסַלְּקֶנָּה לַצְּדָדִין. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אֵינוֹ צָרִיךְ. אֶחָד בּוֹר הָרַבִּים, וּבְאֵר הָרַבִּים, וּבְאֵר הַיָּחִיד, עוֹשִׂין לָהֶן פַּסִּין, אֲבָל לְבוֹר הַיָּחִיד עוֹשִׂין לוֹ מְחִצָּה גָבוֹהַּ עֲשָׂרָה טְפָחִים, דִּבְרֵי רַבִּי עֲקִיבָא. רַבִּי יְהוּדָה בֶן בָּבָא אוֹמֵר, אֵין עוֹשִׂין פַּסִּין אֶלָּא לִבְאֵר הָרַבִּים בִּלְבַד, וְלַשְּׁאָר עוֹשִׂין חֲגוֹרָה גָבוֹהַּ עֲשָׂרָה טְפָחִים:
R Yehudah sagt: Wenn ein öffentlicher Weg [zwischen den Brettern] interveniert, lenkt er ihn (den Weg) zur Seite [außerhalb der Bretter], damit die Leute nicht zwischen den Brettern gehen. Dies würde es gemeinfrei machen und das Gehege negieren.] Die Weisen sagen: Er braucht das nicht zu tun. [Die Halacha entspricht nicht R. Yehudah.] Bretter dürfen (als Gehege) für beide öffentlichen (Wasser-) Gruben verwendet werden. [In diesem Fall erinnern sie sich gegenseitig, wenn das Wasser aufgebraucht ist (nicht zu tragen) im Gehäuse). Denn sie erlaubten nur Brunnenbretter, damit den Bestien der Festpilger Wasser zur Verfügung stand. Und wenn dort kein Wasser ist, haben die Tafeln nicht den Status eines Geheges.], Öffentlicher Brunnen und einzelner Brunnen. [Diese sind ebenfalls erlaubt; denn als lebende Brunnen ist ihr Wasser nicht erschöpft.] Aber für eine einzelne (Wasser-) Grube muss eine zehn Tefachim hohe Trennwand gemacht werden. Dies sind die Worte von R. Akiva. R. Yehudah b. Bava sagt: Bretter dürfen nur für einen öffentlichen Brunnen verwendet werden, [da sie zwei positive Eigenschaften besitzen. Und das ist die Halacha. Und es ist nur erlaubt, Wasser zu schöpfen und mit Brunnenbrettern aus dem Brunnen zu entnehmen, um die Bestien der Festpilger und nur in Eretz Israel zu tränken. Es ist jedoch verboten, Wasser für einen Mann selbst zum Trinken herauszunehmen. Stattdessen muss er hineingehen und zehn Tefachim hoch trinken oder eine Trennwand machen.] Und für die anderen muss er einen zehn Tefachim hohen "Gürtel" (Trennwand) machen.