Nachschlagewerk zu Bekhorot 6:5
נִפְגַּם הַזּוֹבָן, אוֹ עֶרְיָה שֶׁל נְקֵבָּה בַּמֻּקְדָּשִׁים, נִפְגַּם הַזָּנָב מִן הָעֶצֶם, אֲבָל לֹא מִן הַפֶּרֶק, אוֹ שֶׁהָיָה רֹאשׁ הַזָּנָב מַפְצִיל עֶצֶם, אוֹ שֶׁיֵּשׁ (בָּשָׂר) בֵּין חֻלְיָא לְחֻלְיָא מְלֹא אֶצְבַּע:
Wenn die Hülle des männlichen Organs durchstochen wurde - oder die weiblichen Genitalien, im Fall von [anderen] geheiligten [Tieren]. Wenn der Schwanz [ein Wirbel] am Knochen fehlt - aber nicht am [Verbindungs] Gelenk - oder wenn das Ende des Schwanzes gespalten ist [und den Knochen freigibt] oder wenn Fleisch die Breite eines feineren dazwischen hat jeder Wirbel.
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