Mischna
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Quoting%20commentary zu Ketubot 1:2

בְּתוּלָה, כְּתֻבָּתָהּ מָאתַיִם. וְאַלְמָנָה, מָנֶה. בְּתוּלָה אַלְמָנָה, גְּרוּשָׁה, וַחֲלוּצָה, מִן הָאֵרוּסִין, כְּתֻבָּתָן מָאתַיִם, וְיֵשׁ לָהֶן טַעֲנַת בְּתוּלִים. הַגִּיּוֹרֶת, וְהַשְּׁבוּיָה, וְהַשִּׁפְחָה שֶׁנִּפְדּוּ וְשֶׁנִּתְגַּיְּרוּ, וְשֶׁנִּשְׁתַּחְרְרוּ, פְּחוּתוֹת מִבְּנוֹת שָׁלֹשׁ שָׁנִים וְיוֹם אֶחָד, כְּתֻבָּתָן מָאתַיִם, וְיֵשׁ לָהֶן טַעֲנַת בְּתוּלִים:

Die Kethuba einer Jungfrau ist zwei Manah und einer Witwe eine Manah. Eine Jungfrau, die eine Witwe oder eine geschiedene Frau oder eine Chalutzah aus Verlobung ist [und die wieder geheiratet hat]—ihre Kethuba [von der zweiten] ist zwei Manah, und sie unterliegt einem Anspruch auf Jungfräulichkeit [dh wenn die zweite feststellt, dass sie keine Jungfrau ist, verliert sie ihre Kethuba, da es sich um einen "falschen Kauf" handelt; denn er hatte sie unter der Annahme geheiratet, dass sie eine Jungfrau war.] Ein Proselyte und ein Gefangener und eine Knechtin, die erlöst und proselytisiert und befreit worden waren (als sie weniger als drei Jahre und einen Tag alt waren)— Ihre Kethuba ist zwei Manah, und sie unterliegen einem Anspruch auf Jungfräulichkeit.

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