Quoting%20commentary zu Chullin 3:5
אֲחוּזַת הַדָּם, וְהַמְּעֻשֶּׁנֶת, וְהַמְצֻנֶּנֶת, וְשֶׁאָכְלָה הַרְדֻּפְנִי, וְשֶׁאָכְלָה צוֹאַת תַּרְנְגוֹלִים, אוֹ שֶׁשָּׁתְתָה מַיִם הָרָעִים, כְּשֵׁרָה. אָכְלָה סַם הַמָּוֶת אוֹ שֶׁהִכִּישָׁהּ נָחָשׁ, מֻתֶּרֶת מִשּׁוּם טְרֵפָה, וַאֲסוּרָה מִשּׁוּם סַכָּנַת נְפָשׁוֹת:
Wenn ein Tier durch eine Fülle von Blut krank wurde oder unter einem schlechten Zustand der Galle oder Viskosität des Schleims litt oder sich von der Pflanzenrosenbucht (oder dem Oleander) ernährt hatte oder Geflügelmist verschluckt oder schädlich getrunken hatte Wasser, es ist Cashér; aber wenn es Gift verschluckt oder von einer giftigen Schlange gebissen wurde, obwohl es nicht als Terefá verboten ist, ist es wegen der Gefahr, die es für die Personen, die es essen, verursachen kann, verboten, gegessen zu werden.
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