Mischna zu Peah 2:7
שָׂדֶה שֶׁקְּצָרוּהָ כּוּתִים, קְצָרוּהָ לִסְטִים, קִרְסְמוּהָ נְמָלִים, שְׁבָרַתָּהּ הָרוּחַ אוֹ בְהֵמָה, פְּטוּרָה. קָצַר חֶצְיָהּ וְקָצְרוּ לִסְטִים חֶצְיָהּ, פְּטוּרָה, שֶׁחוֹבַת הַפֵּאָה בַּקָּמָה:
Wenn ein Feld von Nichtjuden geerntet, von Räubern geerntet, von Ameisen gekaut oder von Windtieren zerbrochen wurde, ist es [von Peah ] ausgenommen . Wenn er [der Besitzer] die Hälfte und [dann] die Räuber die Hälfte geerntet haben, ist dies befreit, da die Verpflichtung von Peah nur für stehendes Getreide gilt.
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