Midrasch zu Zevachim 3:1
כָּל הַפְּסוּלִין שֶׁשָּׁחֲטוּ, שְׁחִיטָתָן כְּשֵׁרָה. שֶׁהַשְּׁחִיטָה כְשֵׁרָה בְּזָרִים, בְּזָשִׁים, וּבַעֲבָדִים, וּבִטְמֵאִים, אֲפִלּוּ בְקָדְשֵׁי קָדָשִׁים, וּבִלְבַד שֶׁלֹּא יִהְיוּ טְמֵאִים נוֹגְעִים בַּבָּשָׂר. לְפִיכָךְ הֵם פּוֹסְלִים בְּמַחֲשָׁבָה. וְכֻלָּן שֶׁקִּבְּלוּ אֶת הַדָּם חוּץ לִזְמַנּוֹ וְחוּץ לִמְקוֹמוֹ, אִם יֵשׁ דַּם הַנֶּפֶשׁ, יַחֲזֹר הַכָּשֵׁר וִיקַבֵּל:
Wenn Menschen, die nicht berechtigt sind, im Tempel zu dienen, [ein Opfer] geschlachtet werden, gilt ihre Schlachtung, da die Schlachtung gültig ist, wenn sie von Zarim (Menschen, die keine Kohanim sind), von Frauen, von Sklaven und von unreinen Personen durchgeführt wird. Dies gilt auch für Kodshai Kodashim [Opfer von höchster Heiligkeit. Sie dürfen nur an der nordwestlichen Ecke des Altars geschlachtet und nur innerhalb des Tempelgeländes von männlichen Priestern verzehrt oder vollständig verbrannt werden, sofern unreine Personen das Fleisch nicht berühren. Daher machen diese [Menschen] [Opfergaben] durch [rechtswidriges] Denken ungültig. [Wenn solche nicht förderfähigen] Personen das Blut [mit der Absicht zu handeln] nach seiner richtigen Zeit oder außerhalb seines richtigen Ortes gesammelt haben, sollte eine berechtigte Person zurückkehren und [Blut] sammeln, wenn noch lebendes Blut [im Tier] vorhanden ist.
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