Mischna
Mischna

Halakhah zu Shabbat 1:5

בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, אֵין שׁוֹרִין דְּיוֹ וְסַמְמָנִים וְכַרְשִׁינִים, אֶלָּא כְּדֵי שֶׁיִּשּׁוֹרוּ מִבְּעוֹד יוֹם. וּבֵית הִלֵּל מַתִּירִין:

Beth Shammai sagt: Tinte [dh Farbstoffe, aus denen Tinte hergestellt wird], Farbstoffe [für Farben] und Karshinim [ein Tierfutter, das sie zuerst einweichen würden] werden nicht eingeweicht (am Sabbatabend), es sei denn, sie werden eingeweicht (dh , vollständig erweicht), solange es noch Tag ist. [Beth Shammai ist der Ansicht, dass man in Bezug auf die Ruhe seiner Gefäße (am Sabbat) ermahnt wird, genauso wie er in Bezug auf die Ruhe seines Tieres ermahnt wird. Und dies ist ebenfalls der Grund für (1: 6) "Flachsbündel werden nicht in den Ofen gelegt" und (ebenda): "Netze werden nicht ausgebreitet." In Bezug auf eine am Sabbat brennende Lampe und einen Topf auf dem Herd, in dem Beth Shammai zugibt (dass dies erlaubt ist), verzichtet er hier auf das Eigentum an den Schiffen, in welchem ​​Fall ihm in Bezug auf deren Ruhe kein Befehl erteilt wird.] Und Beth Hillel erlaubt es [als das Wasser hineingelegt wurde, während es noch Tag war, obwohl sie am Sabbat eingeweicht wurden, hielt Beth Hillel fest, dass ein Mann in Bezug auf die Ruhe seines Tieres am Sabbat ermahnt wurde, wo es ist Not für das Tier (nicht ruhen), aber nicht in Bezug auf das Ruhen von Gefäßen.]

Gray Matter IV

The Mishnayot (Shabbat 1:5-6) record a debate between Beit Hillel and Beit Shamai regarding the scope of the prohibition of melachah on Shabbat. The Torah (Shemot 20:10) commands that our children, our slaves, and even our animals must rest on Shabbat. Beit Shamai argue that this prohibition extends even to one’s utensils. Thus, according to Beit Shamai, one cannot, for example, set a trap before Shabbat in order that an animal be caught on Shabbat, as this constitutes his utensil performing melachah on Shabbat.
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Vorheriger VersGanzes KapitelNächster Vers