Halakhah zu Chullin 2:5
הַשּׁוֹחֵט בְּהֵמָה חַיָּה וְעוֹף וְלֹא יָצָא מֵהֶן דָּם, כְּשֵׁרִים, וְנֶאֱכָלִים בְּיָדַיִם מְסֹאָבוֹת, לְפִי שֶׁלֹּא הֻכְשְׁרוּ בְדָם. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, הֻכְשְׁרוּ בַשְּׁחִיטָה:
Wenn ein Haus- oder Wildtier oder Geflügel geschlachtet wurde und kein Blut [dem Einschnitt] folgte, ist es Cashér und kann mit ungewaschenen Händen gegessen werden; weil das Fehlen von Blut es unempfindlich machte, sich zu verschmutzen und Verschmutzung zu übertragen. R. Simeon sagt: "Das Schlachten machte es anfällig."
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