Yevamot 10

Kapitel 10

א הָאִשָּׁה שֶׁהָלַךְ בַּעְלָהּ לִמְדִינַת הַיָּם, וּבָאוּ וְאָמְרוּ לָהּ, מֵת בַּעְלֵךְ, וְנִסֵּת, וְאַחַר כָּךְ בָּא בַעְלָהּ, תֵּצֵא מִזֶּה וּמִזֶּה, וּצְרִיכָה גֵט מִזֶּה וּמִזֶּה. וְאֵין לָהּ כְּתֻבָּה וְלֹא פֵרוֹת וְלֹא מְזוֹנוֹת וְלֹא בְלָאוֹת, לֹא עַל זֶה וְלֹא עַל זֶה. אִם נָטְלָה מִזֶּה וּמִזֶּה, תַּחֲזִיר. וְהַוָּלָד מַמְזֵר מִזֶּה וּמִזֶּה. וְלֹא זֶה וָזֶה מִטַּמְּאִין לָהּ, וְלֹא זֶה וָזֶה זַכָּאִין לֹא בִמְצִיאָתָהּ וְלֹא בְמַעֲשֵׂה יָדֶיהָ, וְלֹא בַהֲפָרַת נְדָרֶיהָ. הָיְתָה בַת יִשְׂרָאֵל, נִפְסְלָה מִן הַכְּהֻנָּה, וּבַת לֵוִי מִן הַמַּעֲשֵׂר, וּבַת כֹּהֵן מִן הַתְּרוּמָה. וְאֵין יוֹרְשִׁים שֶׁל זֶה וְיוֹרְשִׁים שֶׁל זֶה יוֹרְשִׁים אֶת כְּתֻבָּתָהּ. וְאִם מֵתוּ, אָחִיו שֶׁל זֶה וְאָחִיו שֶׁל זֶה חוֹלְצִין וְלֹא מְיַבְּמִין. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, כְּתֻבָּתָהּ עַל נִכְסֵי בַעְלָהּ הָרִאשׁוֹן. רַבִּי אֶלְעָזָר אוֹמֵר, הָרִאשׁוֹן זַכַּאי בִּמְצִיאָתָהּ וּבְמַעֲשֵׂה יָדֶיהָ, וּבַהֲפָרַת נְדָרֶיהָ. וְרַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, בִּיאָתָהּ אוֹ חֲלִיצָתָהּ מֵאָחִיו שֶׁל רִאשׁוֹן פּוֹטֶרֶת צָרָתָהּ, וְאֵין הַוָּלָד מִמֶּנּוּ מַמְזֵר. וְאִם נִסֵּת שֶׁלֹּא בִרְשׁוּת, מֻתֶּרֶת לַחֲזֹר לוֹ:
1 Wenn man einer Frau, deren Gatte nach einem fernen Lande gegangen ist, meldet: „Dein Gatte ist gestorben,“ und sie sich verheiratet und dann ihr [erster] Gatte zurückkommt, so muss sie von diesem wie von jenem getrennt werden und von diesem wie von jenem einen Scheidebrief empfangen, sie hat weder Anspruch auf die Ketuba, noch auf die Früchte, noch auf Verpflegung, noch auf [Ersatz für] die Abnutzung weder bei diesem noch bei jenem [Gatten]; hat sie von dem einen oder dem andren etwas entnommen, so muss sie es zurückerstatten; das Kind von dem einen wie von dem andren ist ein Bastard; beide [Gatten] dürfen sich an ihr nicht verunreinigen, und beide haben kein Anrecht an ihrem Funde noch an ihrem Erwerbe, noch das Recht ihre Gelübde zu lösen. Ist sie die Tochter eines Israeliten, so wird sie [dadurch] zur Priesterehe ungeeignet; ist sie die Tochter eines Leviten, so darf sie keinen Zehnt, ist sie die Tochter eines Priesters, so darf sie keine Hebe geniessen; weder die Erben des einen, noch die Erben des andren erben ihre Ketuba; wenn sie (die Gatten) gestorben sind, so müssen die Brüder des einen wie die Brüder des andren Chaliza erteilen, dürfen aber nicht die Leviratsehe vollziehen. R. Jose sagt: ihre Ketuba ist zu Lasten des Vermögens ihres ersten Gatten. R. Elasar sagt: Der erste hat das Anrecht an ihrem Funde, an ihrem Erwerbe sowie das Recht ihre Gelübde aufzulösen. R. Simon sagt: Die Beiwohnung oder die Erteilung der Chaliza seitens eines Bruders des ersten befreit ihre Nebenfrau, und das Kind von ihm ist kein Bastard. Hat sie sich verheiratet, ohne [dass] Erlaubnis des Gerichtes [nötig gewesen wäre], so darf sie zu ihm wieder zurückkehren.
ב נִסֵּת עַל פִּי בֵית דִּין, תֵּצֵא, וּפְטוּרָה מִן הַקָּרְבָּן. לֹא נִסֵּת עַל פִּי בֵית דִּין, תֵּצֵא, וְחַיֶּבֶת בַּקָּרְבָּן. יָפֶה כֹּחַ בֵּית דִּין, שֶׁפּוֹטְרָהּ מִן הַקָּרְבָּן. הוֹרוּהָ בֵית דִּין לִנָּשֵׂא, וְהָלְכָה וְקִלְקְלָה, חַיֶּבֶת בַּקָּרְבָּן, שֶׁלֹּא הִתִּירוּהָ אֶלָּא לִנָּשֵׂא:
2 Hat sie sich auf die Entscheidung des Gerichtes hin wieder verheiratet, so muss sie geschieden werden und ist frei vom Opfer; [geschah es] nicht auf die Entscheidung des Gerichtes hin, so muss sie geschieden werden und ein Opfer bringen. Die Kraft des Gerichtes hat [also] den Vorzug, denn sie befreit vom Opfer. Hat das Gericht entschieden, dass sie sich wieder verheiraten darf und sie schliesst eine verbotene Ehe, so muss sie [dennoch] ein Opfer bringen, denn jenes hat ihr nur erlaubt, sich wieder zu verheiraten.
ג הָאִשָּׁה שֶׁהָלַךְ בַּעֲלָהּ וּבְנָהּ לִמְדִינַת הַיָּם, וּבָאוּ וְאָמְרוּ לָהּ, מֵת בַּעְלֵךְ וְאַחַר כָּךְ מֵת בְּנֵךְ, וְנִשֵּׂאת, וְאַחַר כָּךְ אָמְרוּ לָהּ, חִלּוּף הָיוּ הַדְּבָרִים, תֵּצֵא, וְהַוָּלָד רִאשׁוֹן וְאַחֲרוֹן מַמְזֵר. אָמְרוּ לָהּ, מֵת בְּנֵךְ וְאַחַר כָּךְ מֵת בַּעְלֵךְ, וְנִתְיַבְּמָה, וְאַחַר כָּךְ אָמְרוּ לָהּ, חִלּוּף הָיוּ הַדְּבָרִים, תֵּצֵא, וְהַוָּלָד רִאשׁוֹן וְאַחֲרוֹן מַמְזֵר. אָמְרוּ לָהּ, מֵת בַּעְלֵךְ, וְנִסֵּת, וְאַחַר כָּךְ אָמְרוּ לָהּ, קַיָּם הָיָה וּמֵת, תֵּצֵא, וְהַוָּלָד רִאשׁוֹן מַמְזֵר, וְהָאַחֲרוֹן אֵינוֹ מַמְזֵר. אָמְרוּ לָהּ, מֵת בַּעְלֵךְ, וְנִתְקַדְּשָׁה, וְאַחַר כָּךְ בָּא בַעְלָהּ, מֻתֶּרֶת לַחֲזֹר לוֹ. אַף עַל פִּי שֶׁנָּתַן לָהּ אַחֲרוֹן גֵּט, לֹא פְסָלָהּ מִן הַכְּהֻנָּה. אֶת זוֹ דָרַשׁ רַבִּי אֶלְעָזָר בֶּן מַתְיָא, וְאִשָּׁה גְּרוּשָׁה מֵאִישָׁהּ (ויקרא כא), וְלֹא מֵאִישׁ שֶׁאֵינוֹ אִישָׁהּ:
3 Wenn man einer Frau, deren Gatte und Sohn nach einem fernen Lande gingen, gemeldet hat: „Dein Gatte ist gestorben und später ist Dein Sohn gestorben,“ und sie sich wieder verheiratet, man ihr aber später meldet, es sei umgekehrt gewesen, so muss sie geschieden werden, und sowohl das frühere wie das spätere Kind sind Bastarde. Wenn man ihr gemeldet hat: „Dein Sohn ist gestorben und später ist Dein Gatte gestorben“, und sie ihren Schwager heiratet, man ihr aber später meldet, es sei umgekehrt gewesen, so muss sie geschieden werden, und sowohl das frühere als das spätere Kind sind Bastarde. Wenn man ihr gemeldet hat: „Dein Gatte ist gestorben,“ und sie sich wieder verheiratet, man ihr aber später meldet: „er war [damals noch] am Leben, ist aber dann gestorben,“ so muss sie geschieden werden, und das frühere Kind ist ein Bastard, das spätere aber ist kein Bastard. Wenn man ihr gemeldet hat: „Dein Gatte ist gestorben,“ und sie [nur] getraut wurde, später aber ihr Gatte heimkehrt, so darf sie zu ihm zurückkehren; auch wenn ihr der [Gatte] einen Scheidebrief gegeben hat, macht er sie zur Priesterehe nicht ungeeignet. Dieses folgerte R. Elasar, Sohn Matja’s, [also]: „und eine Frau, geschieden von ihrem Gatten…“ (Lev. 21,7), aber nicht von einem Manne, der nicht ihr Gatte ist.
ד מִי שֶׁהָלְכָה אִשְׁתּוֹ לִמְדִינַת הַיָּם, וּבָאוּ וְאָמְרוּ לוֹ, מֵתָה אִשְׁתְּךָ, וְנָשָׂא אֶת אֲחוֹתָהּ, וְאַחַר כָּךְ בָּאת אִשְׁתּוֹ, מֻתֶּרֶת לַחֲזֹר לוֹ. הוּא מֻתָּר בִּקְרוֹבוֹת שְׁנִיָּה, וּשְׁנִיָּה מֻתֶּרֶת בִּקְרוֹבָיו. וְאִם מֵתָה רִאשׁוֹנָה, מֻתָּר בַּשְּׁנִיָּה. אָמְרוּ לוֹ, מֵתָה אִשְׁתְּךָ, וְנָשָׂא אֶת אֲחוֹתָהּ, וְאַחַר כָּךְ אָמְרוּ לוֹ, קַיֶּמֶת הָיְתָה, וּמֵתָה, הַוָּלָד רִאשׁוֹן מַמְזֵר, וְהָאַחֲרוֹן אֵינוֹ מַמְזֵר. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, כָּל שֶׁפּוֹסֵל עַל יְדֵי אֲחֵרִים, פּוֹסֵל עַל יְדֵי עַצְמוֹ. וְכָל שֶׁאֵין פּוֹסֵל עַל יְדֵי אֲחֵרִים, אֵינוֹ פוֹסֵל עַל יְדֵי עַצְמוֹ:
4 Wenn man einem Manne, dessen Gattin nach einem fernen Lande gegangen ist, gemeldet hat: „Deine Gattin ist gestorben,“ und er dann deren Schwester heiratet, später aber seine Gattin heimkehrt, so darf sie zu ihm zurückkehren, er darf die Verwandten der zweiten [Frau] und die zweite darf seine Verwandten heiraten; ist die erste gestorben, so darf er die zweite heiraten. Wenn man ihm gemeldet hat: „Deine Gattin ist gestorben,“ er dann deren Schwester heiratet, man ihm aber später meldet: „sie war [damals noch] am Leben, ist aber dann gestorben,“ so ist das frühere Kind ein Bastard, das spätere aber ist kein Bastard. R. Jose sagt: wer für Andre [ihre Frau zur Ehe] ungeeignet macht, der macht [seine Frau] für sich ungeeignet; wer aber für Andre [ihre Frau] nicht ungeeignet macht, der macht auch [seine Frau] für sich nicht ungeeignet.
ה אָמְרוּ לוֹ, מֵתָה אִשְׁתְּךָ, וְנָשָׂא אֲחוֹתָהּ מֵאָבִיהָ, מֵתָה, וְנָשָׂא אֲחוֹתָהּ מֵאִמָּהּ, מֵתָה, וְנָשָׂא אֲחוֹתָהּ מֵאָבִיהָ, מֵתָה, וְנָשָׂא אֲחוֹתָהּ מֵאִמָּהּ, וְנִמְצְאוּ כֻלָּן קַיָּמוֹת, מֻתָּר בָּרִאשׁוֹנָה, בַּשְּׁלִישִׁית, וּבַחֲמִישִׁית, וּפוֹטְרוֹת צָרוֹתֵיהֶן, וְאָסוּר בַּשְּׁנִיָּה וּבָרְבִיעִית, וְאֵין בִּיאַת אַחַת מֵהֶן פּוֹטֶרֶת צָרָתָהּ. וְאִם בָּא עַל הַשְּׁנִיָּה לְאַחַר מִיתַת הָרִאשׁוֹנָה, מֻתָּר בַּשְּׁנִיָּה וּבָרְבִיעִית, וּפוֹטְרוֹת צָרוֹתֵיהֶן, וְאָסוּר בַּשְּׁלִישִׁית וּבַחֲמִישִׁית, וְאֵין בִּיאַת אַחַת מֵהֶן פּוֹטֶרֶת צָרָתָהּ:
5 Meldet man jemand: „Deine Gattin ist gestorben,“ und er heiratet deren Schwester väterlicherseits, „sie ist gestorben,“ und er heiratet deren Schwester mütterlicherseits, „sie ist gestorben,“ und er heiratet deren Schwester väterlicherseits, „sie ist gestorben,“ und er heiratet deren Schwester mütterlicherseits, und dann findet sich, dass alle am Leben waren, so sind ihm die erste, die dritte und fünfte [als Gattin] erlaubt, und sie befreien ihre Nebenfrauen, die zweite und vierte aber sind ihm verboten, and die Beiwohnung einer von diesen befreit ihre Nebenfrau nicht. Hat er der zweiten erst nach dem Tode der ersten beigewohnt, so sind ihm die zweite und vierte [als Gattin] erlaubt, und sie befreien ihre Nebenfrauen, die dritte und fünfte aber sind verboten, und die Beiwohnung einer von diesen befreit ihre Nebenfrau nicht.
ו בֶּן תֵּשַׁע שָׁנִים וְיוֹם אֶחָד, הוּא פוֹסֵל עַל יְדֵי אַחִין, וְהָאַחִים פּוֹסְלִין עַל יָדוֹ, אֶלָּא שֶׁהוּא פוֹסֵל תְּחִלָּה, וְהָאַחִין פּוֹסְלִין תְּחִלָּה וָסוֹף. כֵּיצַד, בֶּן תֵּשַׁע שָׁנִים וְיוֹם אֶחָד שֶׁבָּא עַל יְבִמְתּוֹ, פָּסַל עַל יְדֵי אַחִין. בָּאוּ עָלֶיהָ אַחִין, וְעָשׂוּ בָהּ מַאֲמָר, נָתְנוּ גֵט אוֹ חָלְצוּ, פָּסְלוּ עַל יָדוֹ:
6 Ein Knabe, der neun Jahre und einen Tag alt ist, kann [seine Schwägerin] für seine Brüder [zur Ehe] ungeeignet machen, und die Brüder können [sie] für ihn ungeeignet machen, nur dass er sie blos zuerst ungeeignet machen kann, die Brüder aber sie zuerst und zuletzt ungeeignet machen können. Wie [ist dies zu verstehen]? Wenn ein Knabe, der neun Jahre und einen Tag alt ist, seiner Schwägerin beiwohnt, so macht er sie für die Brüder ungeeignet; wenn die Brüder ihr beiwohnen oder die „Heirats-Ansprache“ an sie halten oder ihr einen Scheidebrief geben oder die Chaliza erteilen, so machen sie sie für ihn ungeeignet.
ז בֶּן תֵּשַׁע שָׁנִים וְיוֹם אֶחָד שֶׁבָּא עַל יְבִמְתּוֹ, וְאַחַר כָּךְ בָּא עָלֶיהָ אָחִיו שֶׁהוּא בֶן תֵּשַׁע שָׁנִים וְיוֹם אֶחָד, פָּסַל עַל יָדוֹ. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, לֹא פָסַל:
7 Wenn ein Knabe, der neun Jahre und einen Tag alt ist, seiner Schwägerin beiwohnt und nachher sein Bruder ihr beiwohnt, der neun Jahre und einen Tag alt ist, so macht er sie für jenen [als Gattin] ungeeignet. R. Simon sagt: er macht sie nicht ungeeignet.
ח בֶּן תֵּשַׁע שָׁנִים וְיוֹם אֶחָד שֶׁבָּא עַל יְבִמְתּוֹ, וְאַחַר כָּךְ בָּא עַל צָרָתָהּ, פָּסַל עַל יְדֵי עַצְמוֹ. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, לֹא פָסָל. בֶּן תֵּשַׁע שָׁנִים וְיוֹם אֶחָד שֶׁבָּא עַל יְבִמְתּוֹ, וּמֵת, חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת. נָשָׂא אִשָּׁה וּמֵת, הֲרֵי זוֹ פְטוּרָה:
8 Wenn ein Knabe, der neun Jahre und einen Tag alt ist, seiner Schwägerin und nachher, deren Nebenfrau beiwohnt, so macht er sie [beide] für sich [zur Ehe] ungeeignet. R. Simon sagt: er macht sie nicht ungeeignet. Wenn ein Knabe, der neun Jahre und einen Tag alt ist, seiner Schwägerin beiwohnt und dann stirbt, so muss diese die Chaliza vollziehen, darf aber den Schwager nicht heiraten. Hat er eine Frau geheiratet und ist dann gestorben, so ist diese frei.
ט בֶּן תֵּשַׁע שָׁנִים וְיוֹם אֶחָד שֶׁבָּא עַל יְבִמְתּוֹ, וּמִשֶּׁהִגְדִּיל נָשָׂא אִשָּׁה אַחֶרֶת וּמֵת, אִם לֹא יָדַע אֶת הָרִאשׁוֹנָה מִשֶּׁהִגְדִּיל, הָרִאשׁוֹנָה חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת, וְהַשְּׁנִיָּה אוֹ חוֹלֶצֶת אוֹ מִתְיַבֶּמֶת. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, מְיַבֵּם לְאֵיזוֹ שֶׁיִּרְצֶה, וְחוֹלֵץ לַשְּׁנִיָּה. אֶחָד שֶׁהוּא בֶן תֵּשַׁע שָׁנִים וְיוֹם אֶחָד, וְאֶחָד שֶׁהוּא בֶן עֶשְׂרִים שָׁנָה שֶׁלֹּא הֵבִיא שְׁתֵּי שְׂעָרוֹת:
9 Wenn ein Knabe, der neun Jahre und einen Tag alt ist, seiner Schwägerin beiwohnt und nachdem er erwachsen ist, eine andre Frau heiratet und dann stirbt, so muss, wenn er der ersten nicht beigewohnt hat, nachdem er erwachsen war, die erste die Chaliza vollziehen, darf aber den Schwager nicht heiraten, und die zweite darf die Chaliza vollziehen oder den Schwager heiraten. R. Simon sagt: er darf die Leviratsehe vollziehen, an welcher [von beiden] er will, und muss [dann] der andren die Chaliza erteilen. Es ist gleichviel, ob er neun Jahre und einen Tag alt ist oder ob er zwanzig Jahre alt ist, aber noch nicht zwei Haare hervorgebracht hat.