Yevamot 1

Kapitel 1

א חֲמֵשׁ עֶשְׂרֵה נָשִׁים פּוֹטְרוֹת צָרוֹתֵיהֶן וְצָרוֹת צָרוֹתֵיהֶן מִן הַחֲלִיצָה וּמִן הַיִּבּוּם עַד סוֹף הָעוֹלָם. וְאֵלּוּ הֵן, בִּתּוֹ, וּבַת בִּתּוֹ, וּבַת בְּנוֹ, בַּת אִשְׁתּוֹ, וּבַת בְּנָהּ, וּבַת בִּתָּהּ, חֲמוֹתוֹ וְאֵם חֲמוֹתוֹ, וְאֵם חָמִיו, אֲחוֹתוֹ מֵאִמּוֹ, וַאֲחוֹת אִמּוֹ, וַאֲחוֹת אִשְׁתּוֹ, וְאֵשֶׁת אָחִיו מֵאִמּוֹ, וְאֵשֶׁת אָחִיו שֶׁלֹּא הָיָה בְעוֹלָמוֹ, וְכַלָּתוֹ, הֲרֵי אֵלּוּ פּוֹטְרוֹת צָרוֹתֵיהֶן וְצָרוֹת צָרוֹתֵיהֶן מִן הַחֲלִיצָה וּמִן הַיִּבּוּם עַד סוֹף הָעוֹלָם. וְכֻלָּן אִם מֵתוּ, אוֹ מֵאֲנוּ, אוֹ נִתְגָּרְשׁוּ, אוֹ שֶׁנִּמְצְאוּ אַיְלוֹנִיּוֹת, צָרוֹתֵיהֶן מֻתָּרוֹת. וְאִי אַתָּה יָכוֹל לוֹמַר בַּחֲמוֹתוֹ וּבְאֵם חֲמוֹתוֹ וּבְאֵם חָמִיו שֶׁנִּמְצְאוּ אַיְלוֹנִיּוֹת אוֹ שֶּׁמֵּאֵנוּ:
1 Fünfzehn Frauen befreien ihre Nebenfrauen und die Nebenfrauen ihrer Nebenfrauen von der Chaliza und der Leviratsehe bis ins Unendliche; und zwar sind dies folgende: Seine Tochter, die Tochter seiner Tochter, die Tochter seines Sohnes; die Tochter seiner Frau, die Tochter ihres Sohnes, die Tochter ihrer Tochter; seine Schwiegermutter, die Mutter seiner Schwiegermutter, die Mutter seines Schwiegervaters; seine Schwester mütterlicherseits, die Schwester seiner Mutter, die Schwester seiner Frau, die Frau seines Bruders mütterlicherseits, die Frau seines Bruders, der nicht mit ihm gleichzeitig gelebt hat, seine Schwiegertochter — alle diese befreien ihre Nebenfrauen und die Nebenfrauen ihrer Nebenfrauen von der Chaliza und der Leviratsehe bis ins Unendliche. Sind sie aber gestorben, oder haben ihre Weigerung erklärt, oder sind geschieden, oder als unfruchtbar befunden, so sind ihre Nebenfrauen (zur Leviratsehe) erlaubt. Bei seiner Schwiegermutter, der Mutter seiner Schwiegermutter und der Mutter seines Schwiegervaters kann man jedoch nicht sagen, dass sie als unfruchtbar befunden worden oder ihre Weigerung erklärt haben.
ב כֵּיצַד פּוֹטְרוֹת צָרוֹתֵיהֶן. הָיְתָה בִּתּוֹ אוֹ אַחַת מִכָּל הָעֲרָיוֹת הָאֵלּוּ נְשׂוּאָה לְאָחִיו, וְלוֹ אִשָּׁה אַחֶרֶת, וָמֵת, כְּשֵׁם שֶׁבִּתּוֹ פְּטוּרָה, כָּךְ צָרָתָהּ פְּטוּרָה. הָלְכָה צָרַת בִּתּוֹ וְנִשֵּׂאת לְאָחִיו הַשֵּׁנִי, וְלוֹ אִשָּׁה אַחֶרֶת, וָמֵת, כְּשֵׁם שֶׁצָּרַת בִּתּוֹ פְּטוּרָה, כָּךְ צָרַת צָרָתָהּ פְּטוּרָה, אֲפִלּוּ הֵן מֵאָה. כֵּיצַד אִם מֵתוּ צָרוֹתֵיהֶן מֻתָּרוֹת, הָיְתָה בִתּוֹ אוֹ אַחַת מִכָּל הָעֲרָיוֹת הָאֵלּוּ נְשׂוּאָה לְאָחִיו, וְלוֹ אִשָּׁה אַחֶרֶת, מֵתָה בִתּוֹ אוֹ נִתְגָּרְשָׁה, וְאַחַר כָּךְ מֵת אָחִיו, צָרָתָהּ מֻתֶּרֶת. וְכָל הַיְכוֹלָה לְמָאֵן וְלֹא מֵאֲנָה, צָרָתָהּ חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת:
2 Was heisst: „sie befreien ihre Nebenfrauen?“ War (z. B.) seine Tochter oder eine von diesen wegen Blutsverwandtschaft ihm (zur Ehe) verbotenen Frauen mit seinem Bruder verheiratet, der noch eine andre Frau hatte und nun gestorben ist: dann ist wie seine Tochter auch deren Nebenfrau (von der Leviratsehe) frei. Ging die Nebenfrau seiner Tochter hin und heiratete dessen zweiten Bruder, der noch eine andre Frau hatte, und darauf starb dieser: dann ist wie die Nebenfrau seiner Tochter auch die Nebenfrau deren Nebenfrau (von der Leviratsehe) frei, selbst wenn es hundert sind. Was heisst: „sind sie gestorben, so sind ihre Nebenfrauen (zur Leviratsehe) erlaubt?“ War (z. B.) seine Tochter oder eine von diesen wegen Blutsverwandtschaft ihm (zur Ehe) verbotenen Frauen mit seinem Bruder verheiratet, der noch eine andre Frau hatte, und es stirbt seine Tochter oder sie wird geschieden, und nachher stirbt sein Bruder: so ist deren Nebenfrau (zur Leviratsehe) erlaubt. War sie zur Weigerung berechtigt, hat jedoch diese Erklärung nicht abgegeben, so muss ihre Nebenfrau die Chaliza vollziehen, darf aber den Schwager nicht heiraten.
ג שֵׁשׁ עֲרָיוֹת חֲמוּרוֹת מֵאֵלּוּ, מִפְּנֵי שֶׁנְּשׂוּאוֹת לַאֲחֵרִים, צָרוֹתֵיהֶן מֻתָּרוֹת. אִמּוֹ, וְאֵשֶׁת אָבִיו, וַאֲחוֹת אָבִיו, אֲחוֹתוֹ מֵאָבִיו, וְאֵשֶׁת אֲחִי אָבִיו, וְאֵשֶׁת אָחִיו מֵאָבִיו:
3 Bei sechs Frauen, die (dem Manne) wegen Blutsverwandtschaft zur Ehe verboten sind, ist das Gesetz noch strenger als bei jenen, indem sie nur Andre heiraten dürfen, und deshalb sind ihre Nebenfrauen (zur Ehe) erlaubt: seine Mutter, die Frau seines Vaters, die Schwester seines Vaters, seine Schwester väterlicherseits, die Frau seines Vaterbruders und die Frau seines Bruders väterlicherseits.
ד בֵּית שַׁמַּאי מַתִּירִין הַצָּרוֹת לָאַחִים, וּבֵית הִלֵּל אוֹסְרִים. חָלְצוּ, בֵּית שַׁמַּאי פּוֹסְלִין מִן הַכְּהֻנָּה, וּבֵית הִלֵּל מַכְשִׁירִים. נִתְיַבְּמוּ, בֵּית שַׁמַּאי מַכְשִׁירִים, וּבֵית הִלֵּל פּוֹסְלִין. אַף עַל פִּי שֶׁאֵלּוּ אוֹסְרִין וְאֵלּוּ מַתִּירִין, אֵלּוּ פּוֹסְלִין וְאֵלּוּ מַכְשִׁירִין, לֹא נִמְנְעוּ בֵּית שַׁמַּאי מִלִּשָּׂא נָשִׁים מִבֵּית הִלֵּל, וְלֹא בֵית הִלֵּל מִבֵּית שַׁמַּאי. כָּל הַטָּהֳרוֹת וְהַטֻּמְאוֹת שֶׁהָיוּ אֵלּוּ מְטַהֲרִין וְאֵלּוּ מְטַמְּאִין, לֹא נִמְנְעוּ עוֹשִׂין טָהֳרוֹת אֵלּוּ עַל גַּבֵּי אֵלּוּ:
4 Bet-Schammai erlaubt die Nebenfrauen den Brüdern (zur Leviratsehe); Bet-Hillel aber verbietet es. Haben sie die Chaliza vollzogen, so erklärt sie Bet-Schammai für ungeeignet, einen Priester zu heiraten; Bet-Hillel aber erklärt sie für geeignet. Ist an ihnen die Leviratsehe vollzogen, so erklärt sie Bet-Schammai für geeignet (zur Priesterehe), Bet - Hillel aber für ungeeignet. Obgleich die Einen (Manches verbieten, was die Andren erlauben,) Manche für ungeeignet (zur Ehe) erklären, die die Andren für geeignet halten, trug dennoch das Haus Schammai’s kein Bedenken, Frauen aus dem Hause Hillels zu heiraten, und das Haus Hillels (trug kein Bedenken), Frauen aus dem Hause Schammai’s zu heiraten. Auch hinsichtlich alles Reinen und Unreinen, das die Einen für rein, die Andren aber für unrein erklärten, trugen die Einen kein Bedenken, die Geräte der Andren zur Bereitung von Reinem zu gebrauchen.