ג לִיטְרָא זָהָב יֶשׁ לִי בְיָדֶךָ, אֵין לְךָ בְיָדִי אֶלָּא לִיטְרָא כֶסֶף, פָּטוּר. דִּינַר זָהָב יֶשׁ לִי בְיָדֶךָ, אֵין לְךָ בְיָדִי אֶלָּא דִּינַר כֶּסֶף, וּטְרִיסִית וּפֻנְדְּיוֹן וּפְרוּטָה, חַיָּב, שֶׁהַכֹּל מִין מַטְבֵּעַ אַחַת. כּוֹר תְּבוּאָה יֶשׁ לִי בְיָדֶךָ, אֵין לְךָ בְיָדִי אֶלָּא לֶתֶךְ קִטְנִית, פָּטוּר. כּוֹר פֵּרוֹת יֶשׁ לִי בְיָדֶךָ, אֵין לְךָ בְיָדִי אֶלָּא לֶתֶךְ קִטְנִית, חַיָּב, שֶׁהַקִּטְנִית בִּכְלַל פֵּרוֹת. טְעָנוֹ חִטִּין, וְהוֹדָה לוֹ בִשְׂעֹרִים, פָּטוּר. וְרַבָּן גַּמְלִיאֵל מְחַיֵּב. הַטּוֹעֵן לַחֲבֵרוֹ בְכַדֵּי שֶׁמֶן וְהוֹדָה לוֹ בַקַּנְקַנִּים, אַדְמוֹן אוֹמֵר, הוֹאִיל וְהוֹדָה לוֹ מִקְצָת מִמִּין הַטַּעֲנָה, יִשָּׁבֵעַ. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אֵין הַהוֹדָאָה מִמִּין הַטַּעֲנָה. אָמַר רַבָּן גַּמְלִיאֵל, רוֹאֶה אֲנִי אֶת דִּבְרֵי אַדְמוֹן. טְעָנוֹ כֵלִים וְקַרְקָעוֹת, וְהוֹדָה בַכֵּלִים וְכָפַר בַּקַּרְקָעוֹת, בַּקַּרְקָעוֹת וְכָפַר בַּכֵּלִים, פָּטוּר. הוֹדָה בְמִקְצָת הַקַּרְקָעוֹת, פָּטוּר. בְּמִקְצָת הַכֵּלִים, חַיָּב, שֶׁהַנְּכָסִים שֶׁאֵין לָהֶם אַחֲרָיוּת זוֹקְקִין אֶת הַנְּכָסִים שֶׁיֵּשׁ לָהֶן אַחֲרָיוּת לִשָּׁבַע עֲלֵיהֶן:
3 (Sagt Jemand: „ich habe ein Pfund Gold bei dir!“, (und der Andere erwidert:) „du hast bei mir nur ein Pfund Silber!“, so ist dieser frei. (Sagt aber Jemand:) „ich habe einen Gold-Denar bei dir!“ (und der Andere erwidert:) „du hast bei mir nur einen Silber-Denar, einen Tressis, einen Pondion, oder eine Peruta!“, so ist dieser schuldig, weil alle Münz-Sorten einerlei Art sind. (Sagt Jemand:) „ich habe einen Kor Getreide bei dir!“, (und der Andere erwidert:) „du hast bei mir nur einen Lethech Hülsenfrucht!“, so ist dieser frei. (Sagt Jener aber:) „ich habe einen Kor Früchte bei dir!“, (und dieser erwidert:) „du hast bei mir nur einen Lethech Hülsenfrucht!“, so ist dieser schuldig, weil Hülsenfrucht unter „Früchte“ einbegriffen ist. Fordert man von Einem Weizen, und er gesteht Gerste ein, so ist er frei. Rabban Gamliel aber erklärt ihn für schuldig. Fordert Jemand von seinem Nächsten Krüge Öl und dieser gesteht ihm leere Krüge ein, so sagt Admon, weil er einen Teil von der Art des Klage-Objektes eingestanden hat, so muss er schwören. Die Weisen aber sagen: das Eingestandene ist nicht von der Art des Klage-Objektes. Es sagte Rabban Gamliel: Mir gefallen Admon’s Worte. Fordert man von Einem Geräte und Grundstücke, dieser aber gesteht die Geräte ein und leugnet die Grundstücke ab, oder er gesteht die Grundstücke ein und leugnet die Geräte ab, so ist er frei. Gesteht er einen Teil der Grundstücke ein, so ist er (ebenfalls) frei. Gesteht er einen Teil der Geräte ein, so ist er schuldig; denn die Güter, welche keine Sicherheit gewähren, verbinden die Sicherheit gewährenden Güter, dass man (auch) über diese schwören muss.