Shevuot 5

Kapitel 5

א שְׁבוּעַת הַפִּקָּדוֹן נוֹהֶגֶת בַּאֲנָשִׁים וּבְנָשִׁים, בִּרְחוֹקִים וּבִקְרוֹבִים, בִּכְשֵׁרִים וּבִפְסוּלִים, בִּפְנֵי בֵית דִּין וְשֶׁלֹּא בִּפְנֵי בֵית דִּין, מִפִּי עַצְמוֹ. וּמִפִּי אֲחֵרִים, אֵינוֹ חַיָּב עַד שֶׁיִּכְפֹּר בּוֹ בְּבֵית דִּין, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, בֵּין מִפִּי עַצְמוֹ בֵּין מִפִּי אֲחֵרִים, כֵּיוָן שֶׁכָּפַר בּוֹ, חַיָּב. וְחַיָּב עַל זְדוֹן הַשְּׁבוּעָה וְעַל שִׁגְגָתָהּ עִם זְדוֹן הַפִּקָּדוֹן, וְאֵינוֹ חַיָּב עַל שִׁגְגָתָהּ. וּמַה חַיָּב עַל זְדוֹנָהּ, אָשָׁם בְּכֶסֶף שְׁקָלִים:
1 Das Gesetz betreffs des Verwahrguts-Eides gilt sowohl bei Männern als bei Weibern; sowohl bei Entfernten als bei Anverwandten; sowohl bei (zur Zeugenschaft) Tauglichen als bei Untauglichen; sowohl vor dem Gerichte als außerhalb des Gerichtes, (wenn der Schwur) aus seinem eigenen Munde (gekommen); (wenn aber) aus dem Munde Anderer, ist er nur schuldig, wenn er es vor Gericht abgeleugnet hat; dies die Worte R. Meirs. Die Weisen aber sagen: Sowohl (wenn der Schwur) aus seinem eigenen Munde als (wenn er) aus dem Munde Anderer (gekommen), — sobald er es abgeleugnet hat, ist er schuldig. Er ist schuldig bei Vorsätzlichkeit hinsichtlich des Eides und beim Irrtum betreffs desselben, wenn Vorsätzlichkeit hinsichtlich des Verwahrgutes vorhanden war; er ist aber nicht schuldig, wenn er auch hierüber im Irrtume war. Was ist man wegen dieser vorsätzlich begangenen Sünde schuldig? Ein Schuldopfer für zwei Schekel.
ב שְׁבוּעַת הַפִּקָּדוֹן כֵּיצַד. אָמַר לוֹ, תֶּן לִי פִקְדוֹנִי שֶׁיֵּשׁ לִי בְיָדֶךָ, שְׁבוּעָה שֶׁאֵין לְךָ בְיָדִי, אוֹ שֶׁאָמַר לוֹ אֵין לְךָ בְיָדִי, מַשְׁבִּיעֲךָ אָנִי, וְאָמַר אָמֵן, הֲרֵי זֶה חַיָּב. הִשְׁבִּיעַ עָלָיו חֲמִשָּׁה פְעָמִים, בֵּין בִּפְנֵי בֵית דִּין וּבֵין שֶׁלֹּא בִּפְנֵי בֵית דִּין, וְכָפַר, חַיָּב עַל כָּל אַחַת וְאֶחָת. אָמַר רַבִּי שִׁמְעוֹן, מַה טַּעַם, מִפְּנֵי שֶׁיָּכוֹל לַחֲזֹר וּלְהוֹדוֹת:
2 Wie ist die Vorschrift über den Verwahrguts-Eid? Sagt Einer zum Andern: „gib mir mein Verwahrgut, das ich bei dir habe!“ (er erwidert darauf:) „ich schwöre, dass du Nichts bei mir hast!“ — oder er sagt bloß: „du hast Nichts bei mir!“ (worauf Jener sagt:) „ich beschwöre dich!“ und dieser sagt: „Amen!“; so ist er schuldig. Hat er ihn fünfmal, sei es vor Gericht sei es außerhalb des Gerichtes, beschworen, und er hat es abgeleugnet; so ist er für jedes Mal besonders schuldig. Es sagte R. Simon: Was ist der Grund? Weil er wiederum eingestehen könnte.
ג הָיוּ חֲמִשָּׁה תוֹבְעִין אוֹתוֹ, אָמְרוּ לוֹ תֶּן לָנוּ פִקָּדוֹן שֶׁיֵּשׁ לָנוּ בְיָדֶךָ, שְׁבוּעָה שֶׁאֵין לָכֶם בְּיָדִי, אֵינוֹ חַיָּב אֶלָּא אַחַת. שְׁבוּעָה שֶׁאֵין לְךָ בְיָדִי וְלֹא לְךָ וְלֹא לְךָ, חַיָּב עַל כָּל אַחַת וְאֶחָת. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, עַד שֶׁיֹּאמַר שְׁבוּעָה בָאַחֲרוֹנָה. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, עַד שֶׁיֹּאמַר שְׁבוּעָה לְכָל אֶחָד וְאֶחָד. תֶּן לִי פִקָּדוֹן וּתְשׂוּמֶת יָד גָּזֵל וַאֲבֵדָה שֶׁיֵּשׁ לִי בְיָדֶךָ, שְׁבוּעָה שֶׁאֵין לְךָ בְיָדִי, אֵינוֹ חַיָּב אֶלָּא אַחַת. שְׁבוּעָה שֶׁאֵין לְךָ בְיָדִי פִקָּדוֹן וּתְשׂוּמֶת יָד וְגָזֵל וַאֲבֵדָה, חַיָּב עַל כָּל אַחַת וְאֶחָת. תֶּן לִי חִטִּין וּשְׂעֹרִין וְכֻסְּמִין שֶׁיֵּשׁ לִי בְיָדֶךָ, שְׁבוּעָה שֶׁאֵין לְךָ בְיָדִי, אֵינוֹ חַיָּב אֶלָּא אַחַת. שְׁבוּעָה שֶׁאֵין לְךָ בְיָדִי חִטִּין וּשְׂעֹרִין וְכֻסְּמִים, חַיָּב עַל כָּל אַחַת וְאֶחָת. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, אֲפִלּוּ אָמַר חִטָּה וּשְׂעֹרָה וְכֻסֶּמֶת, חַיָּב עַל כָּל אַחַת וְאֶחָת:
3 Haben fünf (Leute) von ihm gefordert, indem sie zu ihm sagten: „gib uns das Verwahrgut, das wir bei dir haben!“, (und er erwiderte:) „ich schwöre, dass ihr Nichts bei mir habet!“; so ist er nur einmal schuldig. (Sagte er aber:) „ich schwöre, dass du Nichts bei mir hast und auch nicht du und auch nicht du! (u. s. w.)“; so ist er wegen eines Jeden besonders schuldig. R. Elieser sagt: Nur wenn er den Schwur am Ende gesagt hat. R. Simon sagt: Nur wenn er bei Jedem den Schwur wiederholt hat. (Sagt Jemand:) „gib mir das Verwahrgut, das Darlehen, das Geraubte und das Verlorene, das ich bei dir habe!“ (und er erwidert:) „ich schwöre, dass du Nichts bei mir hast!“; so ist er nur einmal schuldig. (Erwidert er aber:) „ich schwöre, dass du weder ein Verwahrgut, noch ein Darlehen, noch Geraubtes, noch Verlorenes bei mir hast!“; so ist er wegen Jedes besonders schuldig. (Sagt Jemand:) „gib mir den Weizen, die Gerste und den Dinkel, was ich bei dir habe!“ (und er erwidert:) „ich schwöre, dass du Nichts bei mir hast!“; so ist er nur einmal schuldig. (Erwidert er aber:) „ich schwöre, dass du weder Weizen noch Gerste noch Dinkel bei mir hast!“; so ist er wegen Jedes besonders schuldig. R. Meïr sagt: Auch wenn er sagt: <span dir="rtl">חטה ושעורה וכסמת</span>, ist er wegen Jedes besonders schuldig.
ד אָנַסְתָּ וּפִתִּיתָ אֶת בִּתִּי, וְהוּא אוֹמֵר לֹא אָנַסְתִּי וְלֹא פִתִּיתִי. מַשְׁבִּיעֲךָ אָנִי, וְאָמַר אָמֵן, חַיָּב. רַבִּי שִׁמְעוֹן פּוֹטֵר, שֶׁאֵינוֹ מְשַׁלֵּם קְנָס עַל פִּי עַצְמוֹ. אָמְרוּ לוֹ, אַף עַל פִּי שֶׁאֵינוֹ מְשַׁלֵּם קְנָס עַל פִּי עַצְמוֹ, מְשַׁלֵּם בּשֶׁת וּפְגָם עַל פִּי עַצְמוֹ:
4 (Sagt Jemand:) „du hast meine Tochter genotzüchtigt oder verführt!“, und er sagt: „ich habe sie nicht genotzüchtigt und nicht verführt!“ (Darauf sagt Jener:) „ich beschwöre dich!“, und er sagt: „Amen!“, so ist er schuldig. R. Simon spricht ihn frei, weil man kein Strafgeld durch eigenes Geständnis bezahlt. Da sagten sie zu ihm: Wenn er auch kein Strafgeld durch eigenes Geständnis bezahlt hätte, so hätte er doch Beschimpfungs- und Wertverlust-Geld beim Selbstverständnis bezahlen müssen.
ה גָּנַבְתָּ אֶת שׁוֹרִי, וְהוּא אוֹמֵר לֹא גָנַבְתִּי, מַשְׁבִּיעֲךָ אָנִי, וְאָמַר אָמֵן, חַיָּב. גָּנַבְתִּי אֲבָל לֹא טָבַחְתִּי וְלֹא מָכָרְתִּי, מַשְׁבִּיעֲךָ אָנִי, וְאָמַר אָמֵן, פָּטוּר. הֵמִית שׁוֹרְךָ אֶת שׁוֹרִי, וְהוּא אוֹמֵר לֹא הֵמִית, מַשְׁבִּיעֲךָ אָנִי, וְאָמַר אָמֵן, חַיָּב. הֵמִית שׁוֹרְךָ אֶת עַבְדִּי, וְהוּא אוֹמֵר לֹא הֵמִית, מַשְׁבִּיעֲךָ אָנִי, וְאָמַר אָמֵן, פָּטוּר. אָמַר לוֹ, חָבַלְתָּ בִי וְעָשִׂיתָ בִּי חַבּוּרָה, וְהוּא אוֹמֵר לֹא חָבַלְתִּי וְלֹא עָשִׂיתִי בְךָ חַבּוּרָה, מַשְׁבִּיעֲךָ אָנִי, וְאָמַר אָמֵן, חַיָּב. אָמַר לוֹ עַבְדּוֹ, הִפַּלְתָּ אֶת שִׁנִּי וְסִמִּיתָ אֶת עֵינִי, וְהוּא אוֹמֵר לֹא הִפַּלְתִּי וְלֹא סִמִּיתִי, מַשְׁבִּיעֲךָ אָנִי, וְאָמַר אָמֵן, פָּטוּר. זֶה הַכְּלָל, כָּל הַמְשַׁלֵּם עַל פִּי עַצְמוֹ, חַיָּב. וְשֶׁאֵינוֹ מְשַׁלֵּם עַל פִּי עַצְמוֹ, פָּטוּר:
5 (Sagt Jemand:) „du hast meinen Ochsen gestohlen!“ und er sagt: „ich habe nicht gestohlen!“ (Darauf Jener:) „ich beschwöre dich “, und er sagt: „Amen!“; so ist er schuldig. (Sagte er aber:) „ich habe ihn zwar gestohlen, aber nicht geschlachtet und nicht verkauft! (Darauf Jener:) „ich beschwöre dich!“, und er sagt: „Amen!“; so ist er frei. (Sagt Jemand:) „dein Ochs hat meinen Ochsen getötet“, und er sagt: „er hat nicht getötet“, (darauf Jener:) „ich beschwöre dich!“, und er sagt: „Amen!“, so ist er schuldig. (Sagt aber Jener:) „dein Ochs hat meinen Sklaven getötet!“ und er sagt: „er hat nicht getötet!“ (darauf Jener:) „ich beschwöre dich!“, und er sagt: „Amen!“, so ist er frei. Sagt Jemand zu ihm: „du hast mich verwundet und hast mir eine Strieme beigebracht!“, und er sagt: „ich habe dich nicht verwundet und dir keine Strieme beigebracht!“ (darauf Jener:) „ich beschwöre dich!“, und er sagt: „Amen!“, so ist er schuldig. Sagt aber sein Sklave zu ihm: „du hast mir den Zahn ausgeschlagen oder das Auge geblendet!“, und er sagt: „ich habe ihn nicht ausgeschlagen und es nicht geblendet!“, (darauf Jener:) „ich beschwöre dich!“, und er sagt: „Amen!“, so ist er frei. Die Regel ist: In allen Fällen, in denen man auf eigenes Geständnis bezahlen müsste, ist man schuldig; wo man aber auf eigenes Geständnis nicht zu zahlen brauchte, ist man frei.