Sheviit 4

Kapitel 4

א בָּרִאשׁוֹנָה הָיוּ אוֹמְרִים, מְלַקֵּט אָדָם עֵצִים וַאֲבָנִים וַעֲשָׂבִים מִתּוֹךְ שֶׁלּוֹ, כְּדֶרֶךְ שֶׁהוּא מְלַקֵּט מִתּוֹךְ שֶׁל חֲבֵרוֹ, אֶת הַגַּס הַגָּס. מִשֶּׁרַבּוּ עוֹבְרֵי עֲבֵרָה, הִתְקִינוּ שֶׁיְּהֵא זֶה מְלַקֵּט מִתּוֹךְ שֶׁל זֶה, וְזֶה מְלַקֵּט מִתּוֹךְ שֶׁל זֶה, שֶׁלֹּא בְטוֹבָה, וְאֵין צָרִיךְ לוֹמַר שֶׁיְּקַצֵּץ לָהֶם מְזוֹנוֹת:
1 Früher hatte man festgesetzt: Es dürfe Jeder Holzstücke, Steine und Kräuter, und zwar von einiger Grösse, eben so gut aus eigenem Felde sammeln, wie man aus fremdem Felde alles auflesen dürfe. Als jedoch die Übertreter sich mehrten, verordnete man, dass man nur in fremdem Felde auflesen dürfe, und zwar ohne dass jener ihm einen Gegendienst leiste, geschweige dass er ihm Kost bestimme.
ב שָׂדֶה שֶׁנִּתְקַוְּצָה, תִּזָּרַע בְּמוֹצָאֵי שְׁבִיעִית. שֶׁנִּטַּיְּבָה אוֹ שֶׁנִּדַּיְּרָה, לֹא תִזָּרַע בְּמוֹצָאֵי שְׁבִיעִית. שָׂדֶה שֶׁנִּטַּיְּבָה, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, אֵין אוֹכְלִין פֵּרוֹתֶיהָ בַּשְּׁבִיעִית, וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, אוֹכְלִין. בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, אֵין אוֹכְלִין פֵּרוֹת שְׁבִיעִית בְּטוֹבָה, וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, אוֹכְלִין בְּטוֹבָה וְשֶׁלֹּא בְטוֹבָה. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, חִלּוּף הַדְּבָרִים, זוֹ מִקֻּלֵּי בֵית שַׁמַּאי וּמֵחֻמְרֵי בֵית הִלֵּל:
2 Ein von Dornen befreites Feld, darf am Ende des siebenten Jahres besäet werden; ein doppelt gepflügtes, oder zum Pferchen gebrauchtes, darf nicht am Ende des siebenten Jahres besäet werden.— Von einem doppelt gepflügten Felde sagt Bet Samai darf man die Früchte im siebenten nicht geniessen. Bet Hillel dagegen erlaubt es. Bet Samai lehrt: Man darf keine Früchte des siebenten Jahres geniessen, um dafür dem Eigentümer anderweit zu dienen; Bet Hillel erlaubt es für und ohne Gegendienst. R. Jehudah trägt diesen Streit umgekehrt vor: Es sei dieser Lehrsatz einer von denen, worin Bet Samai das Gesetz erleichtert, und Bet Hillel es erschwert.
ג חוֹכְרִין נִירִין מִן הַנָּכְרִים בַּשְּׁבִיעִית, אֲבָל לֹא מִיִּשְׂרָאֵל. וּמַחֲזִיקִין יְדֵי נָכְרִים בַּשְּׁבִיעִית, אֲבָל לֹא יְדֵי יִשְׂרָאֵל. וְשׁוֹאֲלִין בִּשְׁלוֹמָן, מִפְּנֵי דַרְכֵי שָׁלוֹם:
3 Man darf ein im siebenten Jahre neu beackertes Feld vom Heiden pachten, aber nicht von einem Israeliten. Eben so darf man auch dem Heiden im siebenten Jahre bei seinem Unternehmen aufmunternde Unterstützung gewähren, nicht aber dem Unternehmen eines Israeliten. Des freundschaftlichen Verkehrs wegen darf man die Heiden zu jeder Zeit grüssen.
ד הַמֵּדֵל בַּזֵּיתִים, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, יָגוֹם. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, יְשָׁרֵשׁ. וּמוֹדִים בְּמַחֲלִיק, עַד שֶׁיָּגוֹם. אֵיזֶה הוּא הַמֵּדֵל, אֶחָד אוֹ שְׁנַיִם. הַמַּחֲלִיק, שְׁלֹשָׁה, זֶה בְצַד זֶה. בַּמֶּה דְבָרִים אֲמוּרִים, מִתּוֹךְ שֶׁלּוֹ, אֲבָל מִתּוֹךְ שֶׁל חֲבֵרוֹ, אַף הַמַּחֲלִיק, יְשָׁרֵשׁ:
4 Wenn Jemand in einer Ölbaumpflanzung lichten will, so soll er nach Bet Samai bis an die Wurzel abschneiden; Bet Hillel jedoch sagt: Er darf auch mit der Wurzel ausreissen, gesteht aber zu, dass er, wenn er blos sein Feld ebnen will, nur abschneiden darf. — Was versteht man hier unter Einem, der lichtet?— Einen der einen oder zwei Bäume wegschafft. — Derjenige, welcher ebnet, schafft drei neben einander stehende Bäume fort. — Wobei gilt dies alles?— Im eigenen Felde, aber im fremden, kann auch der Ebnende ausreissen.
ה הַמַּבְקִיעַ בַּזַּיִת, לֹא יְחַפֵּהוּ בְעָפָר, אֲבָל מְכַסֶּה הוּא בַּאֲבָנִים אוֹ בְקַשׁ. הַקּוֹצֵץ קוֹרוֹת שִׁקְמָה, לֹא יְחַפֵּהוּ בְעָפָר, אֲבָל מְכַסֶּה הוּא בַּאֲבָנִים אוֹ בְקַשׁ. אֵין קוֹצְצִין בְּתוּלַת שִׁקְמָה בַּשְּׁבִיעִית, מִפְּנֵי שֶׁהִיא עֲבוֹדָה. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, כְּדַרְכָּהּ, אָסוּר, אֶלָּא אוֹ מַגְבִּיהַּ עֲשָׂרָה טְפָחִים, אוֹ גוֹמֵם מֵעַל הָאָרֶץ:
5 Wenn man am Ölbaume Holz abschlägt, darf man die behauene Stelle nicht mit Erde, wohl aber mit Steinen oder Stroh bedecken. Auch wer Sykomoren-Äste abhaut, darf die behauene Stelle nicht mit Erde, sondern mit Steinen oder Stroh bedecken. Man darf keine Jungfer-Sykomore im siebenten Jahre abhauen, weil das ihre Bearbeitung ist. R. Jehudah sagt: Nach gewöhnlicher Weise ist es verboten, aber man darf zehn Handbreiten hoch, oder dicht an der Erde abschneiden
ו הַמְזַנֵּב בִּגְפָנִים וְהַקּוֹצֵץ קָנִים, רַבִּי יוֹסֵי הַגְּלִילִי אוֹמֵר, יַרְחִיק טֶפַח. רַבִּי עֲקִיבָא אוֹמֵר, קוֹצֵץ כְּדַרְכּוֹ, בַּקַּרְדֹּם אוֹ בַמַּגָּל, וּבַמְּגֵרָה, וּבְכָל מַה שֶׁיִּרְצֶה. אִילָן שֶׁנִּפְשַׁח, קוֹשְׁרִין אוֹתוֹ בַּשְּׁבִיעִית, לֹא שֶׁיַּעֲלֶה, אֶלָּא שֶׁלֹּא יוֹסִיף:
6 Wenn man Weinstöcke abstutzen oder Röhre abschneiden will, so soll man nach R. Jose dem Galiläer eine Handbreit fern bleiben, R. Akiba sagt: Man kann, wie es üblich ist, schneiden: mit der Axt, mit der Sichel, oder mit der Säge und womit man will. Einen vom Winde aufgespaltenen Baum, darf man im siebenten Jahre nicht so binden, dass er zusammenwachse, aber wohl, dass er nicht weiter aufreisse.
ז מֵאֵימָתַי אוֹכְלִין פֵּרוֹת הָאִילָן בַּשְּׁבִיעִית, הַפַּגִּים מִשֶּׁיַּזְרִיחוּ, אוֹכֵל בָּהֶם פִּתּוֹ בַּשָּׂדֶה. בִּחֲלוּ, כּוֹנֵס לְתוֹךְ בֵּיתוֹ. וְכֵן כַּיּוֹצֵא בָהֶם בִּשְׁאָר שְׁנֵי שָׁבוּעַ, חַיָּב בַּמַּעַשְׂרוֹת:
7 Von welcher Zeit ab, darf man Baumfrüchte im siebenten Jahre essen.? Sobald reifende Feigen zu scheinen anfangen, darf man sie zum Brot auf dem Felde essen; sind sie angeschwollen, so darf man sie mit nach Hause nehmen; eben so in ähnlichem Zustande, muss man sie in den übrigen Jahren der Jahreswoche verzehnten.
ח הַבֹּסֶר, מִשֶּׁהֵבִיא מַיִם, אוֹכֵל בּוֹ פִּתּוֹ בַּשָּׂדֶה. הִבְאִישׁ, כּוֹנֵס לְתוֹךְ בֵּיתוֹ. וְכֵן כַּיּוֹצֵא בוֹ בִּשְׁאָר שְׁנֵי שָׁבוּעַ, חַיָּב בְּמַעַשְׂרוֹת:
8 Junge Weinbeeren darf man, sobald sie Saft geben, zum Brote essen; sobald sie die Kerne zeigen, darf man sie mit nach Hause nehmen, und im ähnlichen Zustande in den übrigen Jahren der Jahreswoche muss man sie verzehnten.
ט זֵיתִים, מִשֶּׁיַּכְנִיסוּ רְבִיעִית לִסְאָה, פּוֹצֵעַ וְאוֹכֵל בַּשָּׂדֶה. הִכְנִיסוּ חֲצִי לֹג, כּוֹתֵשׁ וְסָךְ בַּשָּׂדֶה. הִכְנִיסוּ שְׁלִישׁ, כּוֹתֵשׁ בַּשָּׂדֶה וְכוֹנֵס לְתוֹךְ בֵּיתוֹ. וְכֵן כַּיּוֹצֵא בָהֶם בִּשְׁאָר שְׁנֵי שָׁבוּעַ, חַיָּבִים בְּמַעַשְׂרוֹת. וּשְׁאָר כָּל פֵּרוֹת הָאִילָן, כְּעוֹנָתָן לַמַּעַשְׂרוֹת, כֵּן עוֹנָתָן לַשְּׁבִיעִית:
9 Oliven darf man, so lange ein <span dir="rtl">סאה</span> derselben, nur ein Viertel <span dir="rtl">לוג</span> Öl gibt, auf dem Felde zerdrücken und essen; bringen sie aber ein halbes <span dir="rtl">לוג</span>, so darf man sie auf dem Felde pressen und auch damit salben. Bringen sie jedoch ein Drittel, so kann man sie auf dem Felde pressen und das Öl nach Hause bringen; und eben so in den übrigen Jahren der Jahrwoche, sind sie zehntpflichtig. Bei allen übrigen Baumfrüchten ist die Zeit des Essens im siebenten Jahre dieselbe, wie sonst die des Verzehntens.
י מֵאֵימָתַי אֵין קוֹצְצִין אֶת הָאִילָן בַּשְּׁבִיעִית. בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, כָּל הָאִילָן מִשֶּׁיּוֹצִיא. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, הֶחָרוּבִין מִשֶּׁיְּשַׁלְשֵׁלוּ, וְהַגְּפָנִים מִשֶּׁיְּגָרְעוּ, וְהַזֵּיתִים מִשֶּׁיָּנֵצוּ, וּשְׁאָר כָּל אִילָן מִשֶּׁיּוֹצִיא. וְכָל הָאִילָן, כֵּיוָן שֶׁבָּא לְעוֹנַת הַמַּעַשְׂרוֹת, מֻתָּר לְקָצְצוֹ. כַּמָּה יְהֵא בַזַּיִת וְלֹא יְקֻצֶּנּוּ, רֹבַע. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, הַכֹּל לְפִי הַזַּיִת:
10 Von welcher Zeit ab darf man den Fruchtbaum im siebenten Jahre nicht mehr abhauen? Bet Samai sagt; Sobald der Baum ausschlägt. Bet Hillel sagt: Der Johannisbrotbaum sobald die Zweige zu hängen anfangen. Weinstöcke sobald die Beeren der weissen Bohne gleich sind, Ölbäume sobald sie blühen; alle anderen Bäume sobald sie ausschlagen. Jeder Baum aber darf, sobald er in die Zeit des Verzehntens gelangt ist, umgehauen werden. Wie viel muss ein Ölbaum bringen, damit es verboten sei ihn abzuhauen? — Ein Viertel <span dir="rtl">קב</span>. Rabban Simon ben Gamliel sagt: Alles nach Verhältniss des Olivenbaumes.