Shekalim 7

Kapitel 7

א מָעוֹת שֶׁנִּמְצְאוּ בֵּין הַשְּׁקָלִים לִנְדָבָה, קָרוֹב לַשְּׁקָלִים יִפְּלוּ לַשְּׁקָלִים, לַנְּדָבָה יִפְּלוּ לַנְּדָבָה, מֶחֱצָה לְמֶחֱצָה יִפְּלוּ לַנְּדָבָה. בֵּין עֵצִים לִלְבוֹנָה, קָרוֹב לָעֵצִים יִפְּלוּ לָעֵצִים, לַלְּבוֹנָה יִפְּלוּ לַלְּבוֹנָה, מֶחֱצָה לְמֶחֱצָה יִפְּלוּ לַלְּבוֹנָה. בֵּין קִנִּין לְגוֹזְלֵי עוֹלָה, קָרוֹב לַקִּנִּין יִפְּלוּ לַקִּנִּין. לְגוֹזְלֵי עוֹלָה יִפְּלוּ לְגוֹזְלֵי עוֹלָה, מֶחֱצָה לְמֶחֱצָה יִפְּלוּ לְגוֹזְלֵי עוֹלָה. בֵּין חֻלִּין לְמַעֲשֵׂר שֵׁנִי, קָרוֹב לַחֻלִּין יִפְּלוּ לַחֻלִּין, לְמַעֲשֵׂר שֵׁנִי יִפְּלוּ לְמַעֲשֵׂר שֵׁנִי, מֶחֱצָה לְמֶחֱצָה יִפְּלוּ לְמַעֲשֵׂר שֵׁנִי. זֶה הַכְּלָל, הוֹלְכִים אַחַר הַקָּרוֹב (לְהָקֵל). מֶחֱצָה לְמֶחֱצָה לְהַחְמִיר:
1 Geld, das zwischen der Schekel- und der Spendenbüchse gefunden wird, fällt der Schekelkasse zu, wenn es dieser näher liegt; liegt es der Spendenkasse näher, so fällt es dieser zu; ist es von beiden gleich weit entfernt, so fällt es der Spendenkasse zu. Wird es zwischen der Holz- und der Weihrauchkasse gefunden, so ist es, wenn es jener näher liegt, für Holz, wenn dieser, für Weihrauch, bei gleicher Entfernung aber für Weihrauch auszugeben. Findet es sich zwischen der mit „Vogelopfer“ und der mit „Tauben zum Ganzopfer“ bezeichneten Büchse, so wird es, wenn es jener näher liegt, zu Vogelopfern, wenn es dieser näher liegt, zu Taubenganzopfern, und wenn es zwischen beiden in der Mitte liegt, ebenfalls zu Taubenganzopfern verwendet. Wird es zwischen Unheiligem und zweitem Zehnt gefunden, so ist es, wenn es jenem näher liegt, als Unheiliges, wenn diesem, als zweiter Zehnt, bei gleicher Entfernung aber als zweiter Zehnt zu behandeln. Im allgemeinen richtet man sich nach der grössern Nähe [selbst] in erleichterndem Sinne, bei gleicher Entfernung aber ist zu erschweren.
ב מָעוֹת שֶׁנִּמְצְאוּ לִפְנֵי סוֹחֲרֵי בְּהֵמָה, לְעוֹלָם מַעֲשֵׂר. בְּהַר הַבַּיִת, חֻלִּין. בִּירוּשָׁלַיִם בִּשְׁעַת הָרֶגֶל, מַעֲשֵׂר. וּבִשְׁאָר כָּל יְמוֹת הַשָּׁנָה, חֻלִּין:
2 Wird Geld vor den Viehhändlern gefunden, so ist es stets als Zehnt zu behandeln, auf dem Tempelberge, so ist es als Unheiliges zu betrachten; findet man es in Jerusalem zur Festzeit, so ist es als zweiter Zehnt, an allen anderen Tagen des Jahres, so ist es als Unheiliges anzusehen.
ג בָּשָׂר שֶׁנִּמְצָא בָּעֲזָרָה, אֵבָרִים, עוֹלוֹת. וַחֲתִיכוֹת, חַטָאוֹת. בִּירוּשָׁלַיִם, זִבְחֵי שְׁלָמִים. זֶה וָזֶה תְּעֻבַּר צוּרָתוֹ וְיֵצֵא לְבֵית הַשְּׂרֵפָה. נִמְצָא בַּגְּבוּלִין, אֵבָרִים, נְבֵלוֹת. חֲתִיכוֹת, מֻתָּרוֹת. וּבִשְׁעַת הָרֶגֶל שֶׁהַבָּשָׂר מְרֻבֶּה, אַף אֵבָרִים מֻתָּרִין:
3 Findet man Fleisch in der Opferhalle, so sind in den ganzen Gliedern Ganzopfer, in den zerschnittenen Stücken Sündopfer zu vermuten; findet man welches in Jerusalem, so ist es als Friedensopfer anzusehen. Ob so oder so, lässt man sein Aussehen verkommen und schafft es hernach in den Verbrennungsraum. Wird in der Provinz welches gefunden, so sind ganze Glieder als Gefallenes anzusehen, zerschnittene Stücke aber erlaubt; zur Festzeit jedoch, wo es viel Fleisch gibt, sind auch ganze Glieder erlaubt.
ד בְּהֵמָה שֶׁנִּמְצֵאת מִירוּשָׁלַיִם וְעַד מִגְדַּל עֵדֶר, וּכְמִדָּתָהּ לְכָל רוּחַ, זְכָרִים, עוֹלוֹת. נְקֵבוֹת, זִבְחֵי שְׁלָמִים. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, הָרָאוּי לִפְסָחִים, פְּסָחִים קֹדֶם לָרֶגֶל שְׁלשִׁים יוֹם:
4 Findet man Vieh von Jerusalem bis Migdal ‘Eder oder in gleicher Entfernung nach jeder Himmelsrichtung, sind die Männchen als Ganzopfer und die Weibchen als Friedensopfer zu betrachten. R. Jehuda sagt: Was sich zum Pesachopfer eignet, ist als solches anzusehen, wenn es innerhalb der dreissig Tage vor dem Feste gefunden wird.
ה בָּרִאשׁוֹנָה הָיוּ מְמַשְׁכְּנִין אֶת מוֹצְאֶיהָ, עַד שֶׁהוּא מֵבִיא נְסָכֶיהָ. חָזְרוּ לִהְיוֹת מַנִּיחִין אוֹתָהּ וּבוֹרְחִין. הִתְקִינוּ בֵּית דִּין שֶׁיְּהוּ נְסָכֶיהָ בָּאִין מִשֶּׁל צִבּוּר:
5 Früher wurde der Finder gepfändet, damit er die zugehörigen Wein- und Mehlopfer bringe. Als man aber dazu überging, den Fund im Stiche zu lassen und zu entfliehen, ordnete der Gerichtshof an, dass die Mehl- und Weinopfer aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden sollen.
ו אָמַר רַבִּי שִׁמְעוֹן, שִׁבְעָה דְּבָרִים הִתְקִינוּ בֵּית דִּין, וְזֶה אֶחָד מֵהֶן, נָכְרִי שֶׁשִּׁלַּח עוֹלָתוֹ מִמְּדִינַת הַיָּם וְשִׁלַּח עִמָּהּ נְסָכִים, קְרֵבִין מִשֶׁלּוֹ. וְאִם לָאו, קְרֵבִין מִשֶּׁל צִבּוּר. וְכֵן גֵּר שֶׁמֵּת וְהִנִּיחַ זְבָחִים, אִם יֵשׁ לוֹ נְסָכִים, קְרֵבִין מִשֶּׁלּוֹ. וְאִם לָאו, קְרֵבִין מִשֶּׁל צִבּוּר. וּתְנַאי בֵּית דִּין הוּא עַל כֹּהֵן גָּדוֹל שֶׁמֵּת, שֶׁתְּהֵא מִנְחָתוֹ קְרֵבָה מִשֶּׁל צִבּוּר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, מִשֶּׁל יוֹרְשִׁין. וּשְׁלֵמָה הָיְתָה קְרֵבָה:
6 R. Simon sagte: Sieben Einrichtungen hat der Gerichtshof getroffen, und diese war eine von ihnen. Hat ferner ein Nichtjude, der sein Ganzopfer aus überseeischem Lande hersendet, die Mehl- und Weinopfer mitgeschickt, so werden sie von seinem Eigentum dargebracht, wo nicht, so werden sie aus öffentlichen Mitteln dargebracht. Desgleichen, wenn bei einem Bekehrten, der bei seinem Tode Schlachtopfer hinterlässt, Wein- und Mehlopfer vorhanden sind, so werden sie von seinem Eigentum dargebracht, wo nicht, so werden sie aus öffentlichen Mitteln dargebracht. Auch ist es eine Verfügung des Gerichtshofes, dass nach dem Tode des Hohenpriesters sein Mehlopfer aus öffentlichen Mitteln dargebracht werde. [R. Jehuda dagegen meint: aus den Mitteln der Erben.] Es wurde übrigens ganz dargebracht.
ז עַל הַמֶּלַח וְעַל הָעֵצִים שֶׁיִּהְיוּ הַכֹּהֲנִים נֵאוֹתִים בָּהֶן, וְעַל הַפָּרָה שֶׁלֹּא יְהוּ מוֹעֲלִין בְּאֶפְרָהּ, וְעַל הַקִּנִּין הַפְּסוּלוֹת שֶׁיְּהוּ בָאוֹת מִשֶּׁל צִבּוּר. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, הַמְסַפֵּק אֶת הַקִּנִּין, מְסַפֵּק אֶת הַפְּסוּלוֹת:
7 Ferner bezüglich des Salzes und des Holzes, dass den Priestern ihre Benutzung freistehe; hinsichtlich der Kuh, dass ihre Asche nicht dem Gesetz über Veruntreuung unterliege; endlich in Betreff der untauglich gewordenen Vogelopfer, dass sie aus öffentlichen Mitteln ersetzt werden. R. Jose sagt: Wer die Vogelopfer liefert, muss die untauglich gewordenen ersetzen.