Shabbat 19

Kapitel 19

א רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, אִם לֹא הֵבִיא כְלִי מֵעֶרֶב שַׁבָּת, מְבִיאוֹ בְשַׁבָּת מְגֻלֶּה. וּבַסַּכָּנָה, מְכַסֵּהוּ עַל פִּי עֵדִים. וְעוֹד אָמַר רַבִּי אֱלִיעֶזֶר, כּוֹרְתִין עֵצִים לַעֲשׂוֹת פֶּחָמִין וְלַעֲשׂוֹת כְּלִי בַרְזֶל. כְּלָל אָמַר רַבִּי עֲקִיבָא, כָּל מְלָאכָה שֶׁאֶפְשָׁר לַעֲשׂוֹתָהּ מֵעֶרֶב שַׁבָּת אֵינָהּ דּוֹחָה אֶת הַשַּׁבָּת, וְשֶׁאִי אֶפְשָׁר לַעֲשׂוֹתָהּ מֵעֶרֶב שַׁבָּת דּוֹחָה אֶת הַשַּׁבָּת:
1 R. Elieser sagt: Wenn man das Beschneidungs - Messer nicht schon am Tage vor Schabbat hingebracht hat, so trägt man es am Schabbat offen hin. Zur Zeit der Gefahr, verdeckt man es vor Zeugen. Ausserdem sagt R. Elieser: Man darf sogar Holz schneiden um Kohlen zu brennen und daran ein eisernes Gerät zu schmieden. Als Regel setzte R. Akiba fest: Jede Arbeit, die man auch hätte am Tage vorher verrichten können, verdrängt die Schabbat-Gesetze nicht aber, die man vorher nicht hätte ausüben können, verdrängen den Schabbat.
ב עוֹשִׂין כָּל צָרְכֵי מִילָה בְשַׁבָּת, מוֹהֲלִין, וּפוֹרְעִין, וּמוֹצְצִין, וְנוֹתְנִין עָלֶיהָ אִסְפְּלָנִית וְכַמּוֹן. אִם לֹא שָׁחַק מֵעֶרֶב שַׁבָּת, לוֹעֵס בְּשִׁנָּיו וְנוֹתֵן. אִם לֹא טָרַף יַיִן וְשֶׁמֶן מֵעֶרֶב שַׁבָּת, יִנָּתֵן זֶה בְעַצְמוֹ וְזֶה בְעַצְמוֹ. וְאֵין עוֹשִׂין לָהּ חָלוּק לְכַתְּחִלָּה, אֲבָל כּוֹרֵךְ עָלֶיהָ סְמַרְטוּט. אִם לֹא הִתְקִין מֵעֶרֶב שַׁבָּת, כּוֹרֵךְ עַל אֶצְבָּעוֹ וּמֵבִיא, וַאֲפִלּוּ מֵחָצֵר אַחֶרֶת:
2 Man darf alles zur Beschneidung Nötige am Schabbat verrichten, als: Beschneiden, aufreissen, das Blut absaugen ein Pflaster und Kümmel auflegen. Wenn man letztern nicht schon vor Schabbat zerstossen hatte, so kauet man ihn mit den Zähnen und legt ihn auf. Hatte man nicht schon vor Schabbat Wein und Öl gemischt, so wird jedes für sich aufgetan. Man darf keinen eigentlichen Gliederverband erst anfertigen, aber wohl ein altes Stückchen Leinwand umbinden und wenn ein solches nicht vor Schabbat vorbereitet war, kann der Beschneider es, um seinen Finger gewickelt, mitbringen, und sogar von einem fremden Hofe.
ג מַרְחִיצִין אֶת הַקָּטָן, בֵּין לִפְנֵי הַמִּילָה וּבֵין לְאַחַר הַמִּילָה, וּמְזַלְּפִין עָלָיו בַּיָּד, אֲבָל לֹא בִכְלִי. רַבִּי אֶלְעָזָר בֶּן עֲזַרְיָה אוֹמֵר, מַרְחִיצִין אֶת הַקָּטָן בַּיּוֹם הַשְּׁלִישִׁי שֶׁחָל לִהְיוֹת בְּשַׁבָּת, שֶׁנֶּאֱמַר (בראשית לד) וַיְהִי בַיּוֹם הַשְּׁלִישִׁי בִּהְיוֹתָם כֹּאֲבִים. סָפֵק וְאַנְדְּרוֹגִינוֹס אֵין מְחַלְּלִין עָלָיו אֶת הַשַּׁבָּת, וְרַבִּי יְהוּדָה מַתִּיר בְּאַנְדְּרוֹגִינוֹס:
3 Man darf das Kind sowohl vor als nach der Beschneidung waschen, indem man es mit der Hand besprengt, aber nicht mit einem Gefässe begiesst. R. Elasar Sohn Asarjah’s sagt: Man darf das Kind am dritten Tage, wenn solcher auf einen Schabbat fällt, baden; weil es heisst (Genesis 34, 35): »Es war am dritten Tage, da sie Schmerzen empfanden«. Wegen eines zweifelhaften Kindes, oder eines Zwitters, verletzt man die Schabbat-Ruhe nicht. R. Jehudah erlaubt es beim Zwitter.
ד מִי שֶׁהָיוּ לוֹ שְׁתֵּי תִינוֹקוֹת, אֶחָד לָמוּל אַחַר הַשַּׁבָּת וְאֶחָד לָמוּל בְּשַׁבָּת, וְשָׁכַח וּמָל אֶת שֶׁל אַחַר הַשַּׁבָּת בְּשַׁבָּת, חַיָּב. אֶחָד לָמוּל בְּעֶרֶב שַׁבָּת וְאֶחָד לָמוּל בְּשַׁבָּת, וְשָׁכַח וּמָל אֶת שֶׁל עֶרֶב שַׁבָּת בְּשַׁבָּת, רַבִּי אֱלִיעֶזֶר מְחַיֵּב חַטָּאת, וְרַבִּי יְהוֹשֻׁעַ פּוֹטֵר:
4 Wenn Einer zwei Kinder zu beschneiden hat, eins nach Schabbat und eins am Schabbat, und er vergass sich und beschnitt ersteres am Schabbat, so ist er schuldig; wenn aber eins am Tage vor Schabbat und das andere am Schabbat zu beschneiden ist, und er vergass sich und beschnitt ersteres am Schabbat, so erklärt ihn R. Elieser für schuldig ein Sündenopfer zu bringen, R. Josua spricht ihn davon frei,
ה קָטָן נִמּוֹל לִשְׁמֹנָה, לְתִשְׁעָה, וְלַעֲשָׂרָה, וּלְאַחַד עָשָׂר, וְלִשְׁנֵים עָשָׂר, לֹא פָחוֹת וְלֹא יוֹתֵר. הָא כֵּיצַד. כְּדַרְכּוֹ, לִשְׁמֹנָה. נוֹלַד לְבֵין הַשְּׁמָשׁוֹת, נִמּוֹל לְתִשְׁעָה. בֵּין הַשְּׁמָשׁוֹת שֶׁל עֶרֶב שַׁבָּת, נִמּוֹל לַעֲשָׂרָה. יוֹם טוֹב לְאַחַר הַשַּׁבָּת, נִמּוֹל לְאַחַד עָשָׂר. שְׁנֵי יָמִים טוֹבִים שֶׁל רֹאשׁ הַשָּׁנָה, נִמּוֹל לִשְׁנֵים עָשָׂר. קָטָן הַחוֹלֶה, אֵין מוֹהֲלִין אוֹתוֹ עַד שֶׁיַּבְרִיא:
5 Ein Kind kann am achten, neunten, zehnten, elften und zwölften Tage beschnitten werden, aber weder früher noch später. Wie so dies? Gewöhnlich am achten, ein in der Abenddämmerung gebornes, am neunten; ein in der Abenddämmerung vor Schabbat gebornes, am zehnten; ist alsdann ein Festtag nach Schabbat, so wird es am elften, fallen die beiden Neujahrsfeste dahinter, am zwölften beschnitten. Ein krankes Kind darf nicht beschnitten werden, bis es völlig gesund geworden.
ו אֵלּוּ הֵן צִיצִין הַמְעַכְּבִין אֶת הַמִּילָה, בָּשָׂר הַחוֹפֶה אֶת רֹב הָעֲטָרָה. וְאֵינוֹ אוֹכֵל בַּתְּרוּמָה. וְאִם הָיָה בַעַל בָּשָׂר, מְתַקְּנוֹ מִפְּנֵי מַרְאִית הָעָיִן. מָל וְלֹא פָרַע אֶת הַמִּילָה, כְּאִלּוּ לֹא מָל:
6 Folgende Hautfasern machen die Beschneidung ungültig: Fleisch, das den grössten Teil der Eichel bedeckt. Ein Solcher darf keine <span dir="rtl">תרומה</span> essen. Wenn einer sehr fett ist, so muss man es des Scheines wegen wegschneiden. Wer beschnitten wird, ohne dass die Haut aufgerissen worden, wird als unbeschnitten angesehen.