א יְצִיאוֹת הַשַּׁבָּת שְׁתַּיִם שֶׁהֵן אַרְבַּע בִּפְנִים, וּשְׁתַּיִם שֶׁהֵן אַרְבַּע בַּחוּץ. כֵּיצַד. הֶעָנִי עוֹמֵד בַּחוּץ וּבַעַל הַבַּיִת בִּפְנִים, פָּשַׁט הֶעָנִי אֶת יָדוֹ לִפְנִים וְנָתַן לְתוֹךְ יָדוֹ שֶׁל בַּעַל הַבַּיִת, אוֹ שֶׁנָּטַל מִתּוֹכָהּ וְהוֹצִיא, הֶעָנִי חַיָּב וּבַעַל הַבַּיִת פָּטוּר. פָּשַׁט בַּעַל הַבַּיִת אֶת יָדוֹ לַחוּץ וְנָתַן לְתוֹךְ יָדוֹ שֶׁל עָנִי, אוֹ שֶׁנָּטַל מִתּוֹכָהּ וְהִכְנִיס, בַּעַל הַבַּיִת חַיָּב וְהֶעָנִי פָּטוּר. פָּשַׁט הֶעָנִי אֶת יָדוֹ לִפְנִים וְנָטַל בַּעַל הַבַּיִת מִתּוֹכָהּ, אוֹ שֶׁנָּתַן לְתוֹכָהּ וְהוֹצִיא, שְׁנֵיהֶם פְּטוּרִין. פָּשַׁט בַּעַל הַבַּיִת אֶת יָדוֹ לַחוּץ וְנָטַל הֶעָנִי מִתּוֹכָהּ, אוֹ שֶׁנָּתַן לְתוֹכָהּ וְהִכְנִיס, שְׁנֵיהֶם פְּטוּרִין:
1 Das Verbot des Hinaus- und Hineintragens am Schabbat zerfällt in zwei Satzungen, die vier bilden für den, der innerhalb; und in wiederum zwei, die vier bilden, für den, der sich ausserhalb befindet. Wie zum Beispiel: Wenn ein Armer draussen und der Hausherr im Innern ist; reicht der Arme seine Hand hinein und giebt etwas in die Hand des Hausherrn, oder er nimmt etwas aus derselben und zieht es heraus, — so ist der Arme schuldig und der Hausherr frei. Reicht der Hausherr seine Hand hinaus und legt etwas in die Hand des Armen, oder nimmt aus dieser etwas und bringt es herein, — so ist der Hausherr schuldig, aber der Arme frei. Reicht der Arme seine Hand hinein und der Hausherr nimmt etwas aus derselben, oder legt etwas hinein und Jener bringt es zu sich heraus, so sind sie Beide straflos. Reicht der Hausherr seine Hand hinaus und der Arme nimmt etwas daraus, oder legt etwas hinein und Jener bringt es zu sich herein, so sind Beide straflos.