ד אֵלּוּ הֵן הַנִּסְקָלִין, הַבָּא עַל הָאֵם, וְעַל אֵשֶׁת הָאָב, וְעַל הַכַּלָּה, וְעַל הַזְּכוּר, וְעַל הַבְּהֵמָה, וְהָאִשָּׁה הַמְבִיאָה אֶת הַבְּהֵמָה, וְהַמְגַדֵּף, וְהָעוֹבֵד עֲבוֹדָה זָרָה, וְהַנּוֹתֵן מִזַּרְעוֹ לַמֹּלֶךְ, וּבַעַל אוֹב וְיִדְּעוֹנִי, וְהַמְחַלֵּל אֶת הַשַּׁבָּת, וְהַמְקַלֵּל אָבִיו וְאִמּוֹ, וְהַבָּא עַל נַעֲרָה הַמְאֹרָסָה, וְהַמֵּסִית, וְהַמַּדִּיחַ, וְהַמְכַשֵּׁף, וּבֵן סוֹרֵר וּמוֹרֶה. הַבָּא עַל הָאֵם, חַיָּב עָלֶיהָ מִשּׁוּם אֵם וּמִשּׁוּם אֵשֶׁת אָב. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אֵינוֹ חַיָּב אֶלָּא מִשּׁוּם הָאֵם בִּלְבָד. הַבָּא עַל אֵשֶׁת אָב חַיָּב עָלֶיהָ מִשּׁוּם אֵשֶׁת אָב וּמִשּׁוּם אֵשֶׁת אִישׁ, בֵּין בְּחַיֵּי אָבִיו בֵּין לְאַחַר מִיתַת אָבִיו, בֵּין מִן הָאֵרוּסִין בֵּין מִן הַנִּשּׂוּאִין. הַבָּא עַל כַּלָּתוֹ, חַיָּב עָלֶיהָ מִשּׁוּם כַּלָּתוֹ וּמִשּׁוּם אֵשֶׁת אִישׁ, בֵּין בְּחַיֵּי בְנוֹ בֵּין לְאַחַר מִיתַת בְּנוֹ, בֵּין מִן הָאֵרוּסִין בֵּין מִן הַנִּשּׂוּאִין. הַבָּא עַל הַזְּכוּר וְעַל הַבְּהֵמָה, וְהָאִשָּׁה הַמְבִיאָה אֶת הַבְּהֵמָה, אִם אָדָם חָטָא, בְּהֵמָה מֶה חָטָאת, אֶלָּא לְפִי שֶׁבָּאת לָאָדָם תַּקָּלָה עַל יָדָהּ, לְפִיכָךְ אָמַר הַכָּתוּב תִּסָּקֵל. דָּבָר אַחֵר, שֶׁלֹּא תְהֵא בְּהֵמָה עוֹבֶרֶת בַּשּׁוּק וְיֹאמְרוּ זוֹ הִיא שֶׁנִּסְקַל פְּלוֹנִי עַל יָדָהּ:
4 Folgende werden gesteinigt: Wer seiner Mutter, dem Weibe seines Vaters, seiner Schwiegertochter, einem Manne oder einem Vieh beiwohnt, ein Weib, das Vieh über sich kommen lässt, der Gotteslästerer, der Götzendiener, wer von seinem Samen dem Molech hingibt, der Totenbeschwörer, der Wahrsager, wer den Schabbat entweiht, wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, wer einem verlobten Mädchen beiwohnt, wer (zum Götzendienst), beredet, wer (dazu eine ganze Stadt) verleitet, der Zauberer und der unbändige und widerspenstige Sohn. Wer seiner Mutter (aus Versehen) beigewohnt hat, ist ihretwegen (zwei Sündopfer) schuldig, sofern es seine Mutter und seines Vaters Weib ist. R. Jehuda sagt: Er ist bloß (Ein Sündopfer) schuldig, sofern es seine Mutter ist. Wer seines Vaters Weibe beigewohnt hat, ist ihretwegen (zwei Sündopfer) schuldig, weil es seines Vaters Weib und weil es ein Eheweib ist. (Er ist schuldig), mag dies bei Lebzeiten des Vaters, oder nach dessen Tode, nach der Verlobung oder nach der Heirat geschehen sein. Wer seiner Schwiegertochter beigewohnt hat, ist ihretwegen (zwei Sündopfer) schuldig, weil sie seine Schwiegertochter und zugleich ein Eheweib ist. (Er ist schuldig), mag dies bei Lebzeiten des Sohnes, oder nach dessen Tode, nach der Verlobung oder nach der Heirat geschehen sein. „Wenn jemand einem Manne oder einem Viehe beiwohnt oder wenn ein Weib Vieh über sich kommen lässt,“ (findet Steinigung statt). Wenn der Mensch gesündigt hat, was hat das Vieh verschuldet? Nur weil dem Menschen durch dasselbe ein Anstoss gekommen ist, deshalb sagt die Schrift, dass es gesteinigt werde. Eine andere Erklärung: Damit man nicht, wenn das Vieh auf dem Markte vorbeigeht, sage: das ist es, um welches der und der gesteinigt wurde.