Peah 1

Kapitel 1

א אֵלּוּ דְבָרִים שֶׁאֵין לָהֶם שִׁעוּר. הַפֵּאָה, וְהַבִּכּוּרִים, וְהָרֵאָיוֹן, וּגְמִילוּת חֲסָדִים, וְתַלְמוּד תּוֹרָה. אֵלּוּ דְבָרִים שֶׁאָדָם אוֹכֵל פֵּרוֹתֵיהֶן בָּעוֹלָם הַזֶּה וְהַקֶּרֶן קַיֶּמֶת לוֹ לָעוֹלָם הַבָּא. כִּבּוּד אָב וָאֵם, וּגְמִילוּת חֲסָדִים, וַהֲבָאַת שָׁלוֹם בֵּין אָדָם לַחֲבֵרוֹ, וְתַלְמוּד תּוֹרָה כְּנֶגֶד כֻּלָּם:
1 Folgendes sind die Dinge, die (von der Tora) kein gesetzliches Maass haben. Die Ecke des Feldes, die Erstlinge, das Erscheinen, die Wohltätigkeit und das Studium des Gesetzes. Folgende Dinge sind es, deren Früchte der Mensch bereits in diesem Leben geniesst, deren Stammgut jedoch ihm für das künftige Leben verbleibt: Ehrerbietung gegen Eltern, Wohltätigkeit, Friedenstiften unter Nebenmenschen, aber das Studium des Gesetzes übertrifft alle.
ב אֵין פּוֹחֲתִין לַפֵּאָה מִשִּׁשִּׁים, וְאַף עַל פִּי שֶׁאָמְרוּ אֵין לַפֵּאָה שִׁעוּר. הַכֹּל לְפִי גֹדֶל הַשָּׂדֶה, וּלְפִי רֹב הָעֲנִיִּים, וּלְפִי רֹב הָעֲנָוָה:
2 Man mindere die Peah nicht unter einem Sechzigstel (des Feldes), obgleich gelehrt wurde: Die Peah habe kein Maass, so richtet man sich dennoch nach der Grösse des Feldes, nach der Zahl der Armen und im Verhältniss zum Ertrage der Körner.
ג נוֹתְנִין פֵּאָה מִתְּחִלַּת הַשָּׂדֶה וּמֵאֶמְצָעָהּ. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, וּבִלְבַד שֶׁיִּתֵּן בַּסּוֹף כַּשִּׁעוּר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אוֹמֵר, אִם שִׁיֵּר קֶלַח אֶחָד, סוֹמֵךְ לוֹ מִשּׁוּם פֵּאָה. וְאִם לָאו, אֵינוֹ נוֹתֵן אֶלָּא מִשּׁוּם הֶפְקֵר:
3 Man kann die Peah auch vom Anfang des Feldes oder von dessen Mitte geben. Rabbi Simeon behauptet: Nur muss man am Ende wenigstens das obige Maass stehen lassen. Rabbi Jehudah meint: Wenn Einer nur einen Halm (am Rande) stehen lässt, kann er von dem andern Getreide zugeben und es als Peah betrachten, wo nicht, wird es als herrenloses Gut angesehen.
ד כְּלָל אָמְרוּ בַּפֵּאָה. כָּל שֶׁהוּא אֹכֶל, וְנִשְׁמָר, וְגִדּוּלָיו מִן הָאָרֶץ, וּלְקִיטָתוֹ כְאַחַת, וּמַכְנִיסוֹ לְקִיּוּם, חַיָּב בַּפֵּאָה. וְהַתְּבוּאָה וְהַקִּטְנִיּוֹת בַּכְּלָל הַזֶּה:
4 Eine allgemeine Regel haben sie (die Weisen) in Betreff der Peah ausgesprochen: Alles, was zur Speise dient, was gehütet wird, was sein Wachstum unmittelbar aus der Erde entnimmt, dessen Ernte zu gleicher Zeit geschieht und was man zur Erhaltung einsammelt, unterliegt der Peahpflicht. Getreide also und Hülsenfrüchte sind in dieser Regel einbegriffen.
ה וּבָאִילָן, הָאוֹג וְהֶחָרוּבִין וְהָאֱגוֹזִים וְהַשְּׁקֵדִים וְהַגְּפָנִים וְהָרִמּוֹנִים וְהַזֵּיתִים וְהַתְּמָרִים, חַיָּבִין בַּפֵּאָה:
5 Von Bäumen: Der Sumak (Gerberbaum), die Johannisbrotbäume, Nussbäume, Mandelbäume, Weinstöcke, Granatbäume, Olivenbäume und Dattelpalmen unterliegen der Peahpflicht.
ו לְעוֹלָם הוּא נוֹתֵן מִשּׁוּם פֵּאָה וּפָטוּר מִן הַמַּעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ. וְנוֹתֵן מִשּׁוּם הֶפְקֵר וּפָטוּר מִן הַמַּעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ. וּמַאֲכִיל לַבְּהֵמָה וְלַחַיָּה וְלָעוֹפוֹת וּפָטוּר מִן הַמַּעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ. וְנוֹטֵל מִן הַגֹּרֶן וְזוֹרֵעַ וּפָטוּר מִן הַמַּעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ, דִּבְרֵי רַבִּי עֲקִיבָא. כֹּהֵן וְלֵוִי שֶׁלָּקְחוּ אֶת הַגֹּרֶן, הַמַּעַשְׂרוֹת שֶׁלָּהֶם, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ. הַמַּקְדִּישׁ וּפוֹדֶה, חַיָּב בְּמַעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ הַגִּזְבָּר:
6 Man ist so lange berechtigt, das Geerntete als Peah zu geben und ist von den Zehnten befreit, bis man das aufgeschüttete Korn glatt gestrichen hat. Eben so lange kann man Korn als herrenloses Gut fortgeben, ohne es zu verzehnten. Auch kann man Vieh, Wild und Geflügel, eben so lang damit füttern und ist zehntenfrei. Man darf auch von der Scheune, ohne dasselbe zu verzehnten nehmen, um es zu säen, bis man das aufgeschüttete Korn bestrichen hat. So lehrt R. Akiba: Wenn ein Priester oder Levit Getreide aus der Scheune, bevor dasselbe im Haufen bestrichen ist, kaufen, so gehören ihnen die Zehnten. Hat Jemand etwas dem Heiligtum geschenkt und löst dasselbe wieder aus, so muss er solches verzehnten, es sei denn, dass es der Schatzmeister bereits aufgeschüttet hatte.