ו לְעוֹלָם הוּא נוֹתֵן מִשּׁוּם פֵּאָה וּפָטוּר מִן הַמַּעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ. וְנוֹתֵן מִשּׁוּם הֶפְקֵר וּפָטוּר מִן הַמַּעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ. וּמַאֲכִיל לַבְּהֵמָה וְלַחַיָּה וְלָעוֹפוֹת וּפָטוּר מִן הַמַּעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ. וְנוֹטֵל מִן הַגֹּרֶן וְזוֹרֵעַ וּפָטוּר מִן הַמַּעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ, דִּבְרֵי רַבִּי עֲקִיבָא. כֹּהֵן וְלֵוִי שֶׁלָּקְחוּ אֶת הַגֹּרֶן, הַמַּעַשְׂרוֹת שֶׁלָּהֶם, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ. הַמַּקְדִּישׁ וּפוֹדֶה, חַיָּב בְּמַעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ הַגִּזְבָּר:
6 Man ist so lange berechtigt, das Geerntete als Peah zu geben und ist von den Zehnten befreit, bis man das aufgeschüttete Korn glatt gestrichen hat. Eben so lange kann man Korn als herrenloses Gut fortgeben, ohne es zu verzehnten. Auch kann man Vieh, Wild und Geflügel, eben so lang damit füttern und ist zehntenfrei. Man darf auch von der Scheune, ohne dasselbe zu verzehnten nehmen, um es zu säen, bis man das aufgeschüttete Korn bestrichen hat. So lehrt R. Akiba: Wenn ein Priester oder Levit Getreide aus der Scheune, bevor dasselbe im Haufen bestrichen ist, kaufen, so gehören ihnen die Zehnten. Hat Jemand etwas dem Heiligtum geschenkt und löst dasselbe wieder aus, so muss er solches verzehnten, es sei denn, dass es der Schatzmeister bereits aufgeschüttet hatte.