Ketubot 8

Kapitel 8

א הָאִשָּׁה שֶׁנָּפְלוּ לָהּ נְכָסִים עַד שֶׁלֹּא תִתְאָרֵס, מוֹדִים בֵּית שַׁמַּאי וּבֵית הִלֵּל שֶׁמּוֹכֶרֶת וְנוֹתֶנֶת וְקַיָּם. נָפְלוּ לָהּ מִשֶּׁנִּתְאָרְסָה, בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, תִּמְכֹּר, וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, לֹא תִמְכֹּר. אֵלּוּ וָאֵלּוּ מוֹדִים, שֶׁאִם מָכְרָה וְנָתְנָה, קַיָּם. אָמַר רַבִּי יְהוּדָה, אָמְרוּ לִפְנֵי רַבָּן גַּמְלִיאֵל, הוֹאִיל וְזָכָה בָאִשָּׁה, לֹא יִזְכֶּה בַנְּכָסִים. אָמַר לָהֶם, עַל הַחֲדָשִׁים אָנוּ בוֹשִׁין, אֶלָּא שָׁאַתֶּם מְגַלְגְּלִין עָלֵינוּ אֶת הַיְשָׁנִים. נָפְלוּ לָהּ מִשֶּׁנִּשֵּׂאת, אֵלּוּ וָאֵלּוּ מוֹדִים שֶׁאִם מָכְרָה וְנָתְנָה שֶׁהַבַּעַל מוֹצִיא מִיַּד הַלָּקוֹחוֹת. עַד שֶׁלֹּא נִשֵּׂאת וְנִשֵּׂאת, רַבָּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, אִם מָכְרָה וְנָתְנָה, קַיָּם. אָמַר רַבִּי חֲנִינָא בֶּן עֲקִיבָא, אָמְרוּ לִפְנֵי רַבָּן גַּמְלִיאֵל, הוֹאִיל וְזָכָה בָאִשָּׁה, לֹא יִזְכֶּה בַנְּכָסִים. אָמַר לָהֶם, עַל הַחֲדָשִׁים אָנוּ בוֹשִׁין, אֶלָּא שֶׁאַתֶּם מְגַלְגְּלִים עָלֵינוּ אֶת הַיְשָׁנִים:
1 Wenn einer Frau Güter zufallen, bevor sie sich verlobt, so stimmen Bet-Schammai und Bet-Hillel darin überein, dass sie sie verkaufen oder verschenken darf und dies rechtskräftig ist. Wenn sie ihr zufallen, nachdem sie sich verlobt hat, so sagt Bet-Schammai: sie darf sie verkaufen, Bet-Hillel aber sagt: sie darf sie nicht verkaufen; es stimmen jedoch beide darin überein, dass, wenn sie sie verkauft oder verschenkt hat, dies rechtskräftig ist. Da sagte R. Jehuda: man fragte Rabban Gamliel: „Da er (der Mann) die Frau erworben, sollte er nicht auch deren Güter erwerben?“ Darauf erwiderte er ihnen: wir schämen uns bereits wegen der neuen [Güter], während ihr uns gar noch die alten aufbürden wollt! Wenn sie ihr zufallen, nachdem sie sich verheiratet hat, so stimmen beide darin überein, dass, wenn sie sie verkauft oder verschenkt hat, der Mann sie den Empfängern wieder fortnehmen darf. [Wenn sie ihr zufallen,] bevor sie sich verheiratet hat und sie sich dann verheiratet, so sagt Rabban Gamliel: wenn sie sie verkauft oder verschenkt hat, so ist dies rechtskräftig. Da sagte R. Chanina, Sohn Akabjas: man fragte Rabban Gamliel: „Da er die Frau erworben, sollte er nicht auch deren Güter erwerben?“ Darauf erwiderte er ihnen: wir schämen uns bereits wegen der neuen [Güter], während ihr uns gar noch die alten aufbürden wollt!
ב רַבִּי שִׁמְעוֹן חוֹלֵק בֵּין נְכָסִים לִנְכָסִים. נְכָסִים הַיְדוּעִים לַבַּעַל, לֹא תִמְכֹּר. וְאִם מָכְרָה וְנָתְנָה, בָּטֵל. שֶׁאֵינָן יְדוּעִים לַבַּעַל, לֹא תִמְכֹּר. וְאִם מָכְרָה וְנָתְנָה, קַיָּם:
2 R. Simon macht einen Unterschied zwischen den einen Gütern und den andren: Güter nämlich, die dem Manne bekannt sind, darf sie nicht verkaufen, und wenn sie sie [dennoch] verkauft oder verschenkt hat, so ist dies nichtig; [Güter aber,] die dem Manne nicht bekannt sind, darf sie nicht verkaufen, wenn sie sie aber dennoch verkauft oder verschenkt hat, so ist dies rechtskräftig.
ג נָפְלוּ לָהּ כְּסָפִים, יִלָּקַח בָּהֶן קַרְקַע וְהוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת. פֵּרוֹת הַתְּלוּשִׁין מִן הַקַּרְקַע, יִלָּקַח בָּהֶן קַרְקַע וְהוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת. וְהַמְחֻבָּרִין בַּקַּרְקַע, אָמַר רַבִּי מֵאִיר, שָׁמִין אוֹתָן כַּמָּה הֵן יָפִין בְּפֵרוֹת וְכַמָּה הֵן יָפִין בְּלֹא פֵרוֹת, וְהַמּוֹתָר, יִלָּקַח בָּהֶן קַרְקַע וְהוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, הַמְחֻבָּרִין לַקַּרְקַע, שֶׁלּוֹ. וְהַתְּלוּשִׁין מִן הַקַּרְקַע, שֶׁלָּהּ, וְיִלָּקַח בָּהֶן קַרְקַע וְהוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת:
3 Wenn ihr Geld zufällt, so wird dafür ein Grundstück gekauft und er hat davon die Nutzniessung. [Wenn ihr] Früchte [zufallen], die bereits vom Boden getrennt sind, so wird dafür ein Grundstück gekauft und er hat davon die Nutzniessung. Waren sie jedoch noch mit dem Boden verbunden, so sagt R. Meir: man schätzt sie ab, wieviel sie mit Früchten wert sind und wieviel sie ohne Früchte wert sind, und für den Überschuss wird ein Grundstück gekauft und er hat davon die Nutzniessung. Die Weisen aber sagen: die noch mit dem Boden verbundenen [Früchte] gehören ihm, die bereits vom Boden getrennten gehören ihr; es wird für diese ein Grundstück gekauft und er hat davon die Nutzniessung.
ד רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, מְקוֹם שֶׁיָּפֶה כֹחוֹ בִכְנִיסָתָהּ, הוּרַע כֹּחוֹ בִיצִיאָתָהּ. מְקוֹם שֶׁהוּרַע כֹּחוֹ בִכְנִיסָתָהּ, יָפֶה כֹחוֹ בִיצִיאָתָהּ. פֵּרוֹת הַמְחֻבָּרִין לַקַּרְקַע, בִּכְנִיסָתָהּ שֶׁלּוֹ וּבִיצִיאָתָהּ שֶׁלָּהּ. וְהַתְּלוּשִׁין מִן הַקַּרְקַע, בִּכְנִיסָתָהּ שֶׁלָּהּ וּבִיצִיאָתָהּ שֶׁלּוֹ:
4 R. Simon sagt: dort, wo er einen Vorteil bei ihrem Eintritt [in die Ehe] hat, ist er im Nachteil bei ihrem Scheiden; dort, wo er im Nachteil bei ihrem Eintritt ist, hat er einen Vorteil bei ihrem Scheiden. Die Früchte [nämlich], die noch mit dem Boden verbunden sind, gehören bei ihrem Eintritt ihm, bei ihrem Scheiden ihr; die vom Boden getrennt sind, gehören bei ihrem Eintritt ihr, bei ihrem Scheiden ihm.
ה נָפְלוּ לָהּ עֲבָדִים וּשְׁפָחוֹת זְקֵנִים, יִמָּכְרוּ וְיִלָּקַח בָּהֶן קַרְקַע וְהוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, לֹא תִמְכֹּר, מִפְּנֵי שֶׁהֵן שְׁבַח בֵּית אָבִיהָ. נָפְלוּ לָהּ זֵיתִים וּגְפָנִים זְקֵנִים, יִמָּכְרוּ לְעֵצִים וְיִלָּקַח בָּהֶן קַרְקַע וְהוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, לֹא תִמְכֹּר, מִפְּנֵי שֶׁהֵן שְׁבַח בֵּית אָבִיהָ. הַמּוֹצִיא הוֹצָאוֹת עַל נִכְסֵי אִשְׁתּוֹ, הוֹצִיא הַרְבֵּה וְאָכַל קִמְעָא, קִמְעָא וְאָכַל הַרְבֵּה, מַה שֶּׁהוֹצִיא הוֹצִיא, וּמַה שֶּׁאָכַל אָכָל. הוֹצִיא וְלֹא אָכַל, יִשָּׁבַע כַּמָּה הוֹצִיא וְיִטֹּל:
5 Wenn ihr alte Knechte und Mägde zufallen, so werden sie verkauft, und dafür wird ein Grundstück gekauft und er hat davon die Nutzniessung. Rabban Simon, Sohn Gamliels aber sagt: sie braucht sie nicht zu verkaufen, weil sie zum Ansehen ihres Vaterhauses gehören. Wenn ihr alte Olivenbäume oder Weinstöcke zufallen, so werden sie als Holz verkauft, und dafür wird ein Grundstück gekauft und er hat davon die Nutzniessung. R. Jehuda aber sagt: sie braucht sie nicht zu verkaufen, weil sie zum Ansehen ihres Vaterhauses gehören. Wenn jemand für die Güter seiner Frau Auslagen macht, so hat er, gleichviel, ob er viel ausgegeben und wenig genossen oder [ob er] wenig [ausgegeben] und viel genossen, ausgegeben, was er ausgegeben und genossen, was er genossen. Hat er jedoch Ausgaben, aber keinen Nutzen gehabt, so schwört er, wieviel er ausgegeben und bekommt es [ersetzt].
ו שׁוֹמֶרֶת יָבָם שֶׁנָּפְלוּ לָהּ נְכָסִים, מוֹדִים בֵּית שַׁמַּאי וּבֵית הִלֵּל שֶׁמּוֹכֶרֶת וְנוֹתֶנֶת וְקַיָּם. מֵתָה, מַה יַּעֲשׂוּ בִכְתֻבָּתָהּ וּבַנְּכָסִים הַנִּכְנָסִין וְהַיּוֹצְאִין עִמָּהּ. בֵּית שַׁמַּאי אוֹמְרִים, יַחֲלֹקוּ יוֹרְשֵׁי הַבַּעַל עִם יוֹרְשֵׁי הָאָב. וּבֵית הִלֵּל אוֹמְרִים, נְכָסִים בְּחֶזְקָתָן, כְּתֻבָּה בְּחֶזְקַת יוֹרְשֵׁי הַבַּעַל, נְכָסִים הַנִּכְנָסִים וְהַיּוֹצְאִים עִמָּהּ בְּחֶזְקַת יוֹרְשֵׁי הָאָב:
6 Wenn einer auf die Leviratsehe wartenden Frau Güter zufallen, so stimmen Bet-Schammai und Bet-Hillel darin überein, dass sie sie verkaufen oder verschenken darf und dies rechtskräftig ist. Wie hat man, wenn sie stirbt, mit ihrer Ketuba und dem mit ihr ein- und ausgehenden Vermögen zu verfahren? Bet-Schammai sagt: es teilen die Erben des Gatten mit den Erben ihres Vaters. Bet-Hillel aber sagt: die Güter bleiben in ihrem Rechtszustand, die Ketuba [bleibt] im Besitze des Gatten und das mit ihr ein- und ausgehende Vermögen im Besitze der Erben ihres Vaters.
ז הִנִּיחַ אָחִיו מָעוֹת, יִלָּקַח בָּהֶן קַרְקַע וְהוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת. פֵּרוֹת הַתְּלוּשִׁין מִן הַקַּרְקַע, יִלָּקַח בָּהֶן קַרְקַע וְהוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת. הַמְחֻבָּרִין בַּקַּרְקַע, אָמַר רַבִּי מֵאִיר, שָׁמִין אוֹתָן כַּמָּה הֵן יָפִין בְּפֵרוֹת וְכַמָּה הֵן יָפִין בְּלֹא פֵרוֹת, וְהַמּוֹתָר, יִלָּקַח בָּהֶן קַרְקַע וְהוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, פֵּרוֹת הַמְחֻבָּרִים בַּקַּרְקַע, שֶׁלּוֹ. וְהַתְּלוּשִׁין מִן הַקַּרְקַע, כָּל הַקּוֹדֵם זָכָה בָהֶן. קָדַם הוּא, זָכָה. קָדְמָה הִיא, יִלָּקַח בָּהֶן קַרְקַע וְהוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת. כְּנָסָהּ, הֲרֵי הִיא כְאִשְׁתּוֹ לְכָל דָּבָר, וּבִלְבַד שֶׁתְּהֵא כְתֻבָּתָהּ עַל נִכְסֵי בַעְלָהּ הָרִאשׁוֹן:
7 Wenn sein Bruder Geld hinterlassen hat, so wird dafür ein Grundstück gekauft und er hat davon die Nutzniessung. [Hinterliess er] Früchte, die vom Boden bereits getrennt waren, so wird dafür ein Grundstück gekauft und er hat davon die Nutzniessung. Waren sie noch mit dem Boden verbunden, so sagt R. Meir: man schätzt sie ab, wieviel sie mit Früchten wert sind und wieviel sie ohne Früchte wert sind, und für den Überschuss wird ein Grundstück gekauft und er hat davon die Nutzniessung. Die Weisen aber sagen: die Früchte, die noch mit dem Boden verbunden sind, gehören ihm, was aber die vom Boden getrennten [Früchte] betrifft, so erwirbt sic derjenige, der [dem andren] zuvorkommt. Kommt er [ihr] zuvor, so erwirbt er sie; kommt sie [ihm] zuvor, so wird dafür ein Grundstück gekauft und er hat davon die Nutzniessung kommt sie [ihm] zuvor, so wird dafür ein Grundstück gekauft und er hat davon die Nutzniessung. Hat er sie heimgeführt, so gilt sie in jeder Hinsicht als seine Gattin, nur dass ihre Ketuba zu Lasten des Vermögens ihres ersten Gatten fällt.
ח לֹא יֹאמַר לָהּ, הֲרֵי כְתֻבְּתִיךְ מֻנַּחַת עַל הַשֻּׁלְחָן, אֶלָּא כָּל נְכָסָיו אַחֲרָאִין לַכְּתֻבָּה. וְכֵן לֹא יֹאמַר אָדָם לְאִשְׁתּוֹ, הֲרֵי כְתֻבְּתִיךְ מֻנַּחַת עַל הַשֻּׁלְחָן, אֶלָּא כָל נְכָסָיו אַחֲרָאִין לִכְתֻבָּתָהּ. גֵּרְשָׁהּ, אֵין לָהּ אֶלָּא כְתֻבָּתָהּ. הֶחֱזִירָהּ, הֲרֵי הִיא כְּכָל הַנָּשִׁים וְאֵין לָהּ אֶלָּא כְתֻבָּתָהּ בִּלְבָד:
8 Er kann zu ihr nicht sagen: „hier liegt Deine Ketuba auf dem Tisch,“ es haften vielmehr alle seine Güter für ihre Ketuba. (A. L.: Ebenso kann kein Mann zu seiner Frau sagen: „hier liegt Deine Ketuba auf dem Tisch,“ es haften vielmehr alle seine Güter für ihre Ketuba.) Wenn er sich von ihr scheidet, so hat sie nur ihre Ketuba [zu beanspruchen]. Heiratet er sie dann wieder, so steht sie allen Frauen gleich und hat nur ihre Ketuba [zu beanspruchen].