ח גֵּט שֶׁכְּתָבוֹ עִבְרִית וְעֵדָיו יְוָנִית, יְוָנִית וְעֵדָיו עִבְרִית, עֵד אֶחָד עִבְרִי וְעֵד אֶחָד יְוָנִי, כָּתַב סוֹפֵר וְעֵד, כָּשֵׁר. אִישׁ פְּלוֹנִי עֵד, כָּשֵׁר. בֶּן אִישׁ פְּלוֹנִי עֵד, כָּשֵׁר. אִישׁ פְּלוֹנִי בֶּן אִישׁ פְּלוֹנִי, וְלֹא כָתַב עֵד, כָּשֵׁר. וְכָךְ הָיוּ נְקִיֵּי הַדַּעַת שֶׁבִּירוּשָׁלַיִם עוֹשִׂין. כָּתַב חֲנִיכָתוֹ וַחֲנִיכָתָהּ, כָּשֵׁר. גֵּט מְעֻשֶּׂה, בְּיִשְׂרָאֵל, כָּשֵׁר. וּבְגוֹיִם, פָּסוּל. וּבְגוֹיִם, חוֹבְטִין אוֹתוֹ וְאוֹמְרִים לוֹ עֲשֵׂה מַה שֶּׁיִּשְׂרָאֵל אוֹמְרִים לְךָ, וְכָשֵׁר:
8 Wenn der Scheidebrief hebräisch ist und die Zeugenunterschriften griechisch, oder er griechisch und die Zeugenuinterschriften hebräisch, oder wenn eine Zeugenunterschrift hebräisch und eine griechisch ist, oder wenn der Schreiber ihn geschrieben und ein Zeuge unterschrieben hat, so ist er gültig. Steht darin: ‘N., Zeuge’, so ist er gültig; wenn: ‘Sohn des N., Zeuge’, so ist er gültig; wenn: ‘N., Sohn des N.’, aber nicht ‘Zeuge’, so ist er gültig. So verfuhren auch die Vornehmen in Jerušalem. Wenn er nur seinen Beinamen und ihren Beinamen geschrieben hat, so ist er gültig. Der erzwungene Scheidebriep ist, wenn durch Jisraéliten, gültig, und wenn durch Nichtjuden, ungültig. Wenn Nichtjuden ihn prügeln und zu ihm sagen: tu, was der Jisraélit dir sagt, so ist er gültig.