ה כָּתַב לְשׁוּם מַלְכוּת שְׁאֵינָהּ הוֹגֶנֶת, לְשׁוּם מַלְכוּת מָדַי, לְשׁוּם מַלְכוּת יָוָן, לְבִנְיַן הַבַּיִת, לְחֻרְבַּן הַבַּיִת, הָיָה בַמִּזְרָח וְכָתַב בַּמַּעֲרָב, בַּמַּעֲרָב וְכָתַב בַּמִּזְרָח, תֵּצֵא מִזֶּה וּמִזֶּה, וּצְרִיכָה גֵט מִזֶּה וּמִזֶּה, וְאֵין לָהּ לֹא כְתֻבָּה וְלֹא פֵרוֹת וְלֹא מְזוֹנוֹת וְלֹא בְלָאוֹת, לֹא עַל זֶה וְלֹא עַל זֶה. אִם נָטְלָה מִזֶּה וּמִזֶּה, תַּחֲזִיר. וְהַוָּלָד מַמְזֵר מִזֶּה וּמִזֶּה. וְלֹא זֶה וָזֶה מִטַּמְּאִין לָהּ, וְלֹא זֶה וָזֶה זַכָּאִין לֹא בִמְצִיאָתָהּ וְלֹא בְמַעֲשֵׂה יָדֶיהָ וְלֹא בַהֲפָרַת נְדָרֶיהָ. הָיְתָה בַת יִשְׂרָאֵל, נִפְסֶלֶת מִן הַכְּהֻנָּה. בַּת לֵוִי, מִן הַמַּעֲשֵׂר. בַּת כֹּהֵן, מִן הַתְּרוּמָה. וְאֵין יוֹרְשָׁיו שֶׁל זֶה וְיוֹרְשָׁיו שֶׁל זֶה יוֹרְשִׁין כְּתֻבָּתָהּ. וְאִם מֵתוּ, אָחִיו שֶׁל זֶה וְאָחִיו שֶׁל זֶה חוֹלְצִין וְלֹא מְיַבְּמִין. שִׁנָּה שְׁמוֹ וּשְׁמָהּ, שֵׁם עִירוֹ וְשֵׁם עִירָהּ, תֵּצֵא מִזֶּה וּמִזֶּה, וְכָל הַדְּרָכִים הָאֵלּוּ בָהּ:
5 Wenn er den Scheidebrief nach der Ära eines unwürdigen Reiches datiert hat, nach der Ära des medischen Reiches, nach der Ära des griechischen Reiches, nach der Ära des Tempelbaues, nach der Ära der Tempelzerstörung, Oder Wenn Er Im Osten war und ‘im Westen’ oder im Westen war und ‘im Osten’ geschrieben hat, so muss sie vom ersten und vom anderen fort; sie benötigt eines Scheidebriefes vom ersten und vom anderen; Sie Erhält Morgengabe, Fruchtgenuß, Unterhalt und ihre abgetragenen Kleider weder vom ersten noch vom anderen. Hat sie sie vom ersten oder vom anderen erhalten, so muss sie sie zurückgeben; ihr Kind vom ersten und vom anderen ist ein Hurenkind; weder der erste noch der andere darf sich an ihr verunreinigen; weder der erste noch der andere hat Anrecht auf ihren Fund, ihre Händearbeit oder die Aufhebung ihrer Gelübde. Sie ist untauglich, Wenn Sie Die Tochter eines Jisraéliten ist, fürdie Priesterschaft, wenn die Tochter eines Leviten, für den Zehnten, und wenn die Tochter eines Priesters, für die Hebe. Weder die Erben des ersten noch die Erben des anderen erben ihre Morgengabe. Sind sie gestorben, so vollziehe der Bruder des ersten und der Bruder des anderen an ihr die Ḥaliça und nicht die Schwagerehe. Hat er seinen Namen, ihren Namen, den Namen seiner Stadt oder den Namen ihrer Stadt geändert, so muss sie vom ersten und vom anderen fort,