Challah 2

Kapitel 2

א פֵּרוֹת חוּצָה לָאָרֶץ שֶׁנִּכְנְסוּ לָאָרֶץ, חַיָּבִים בַּחַלָּה. יָצְאוּ מִכָּאן לְשָׁם, רַבִּי אֱלִיעֶזֶר מְחַיֵּב, וְרַבִּי עֲקִיבָא פּוֹטֵר:
1 Früchte des Auslandes, die nach dem Lande Israel gebracht wurden, unterliegen der <span dir="rtl">חלה</span>. Sind aber einige von hier dorthin gebracht, so erklärt sie R. Elieser für pflichtig, R. Akiba für frei.
ב עֲפַר חוּצָה לָאָרֶץ שֶׁבָּא בִסְפִינָה לָאָרֶץ, חַיֶּבֶת בַּמַּעַשְׂרוֹת וּבַשְּׁבִיעִית. אָמַר רַבִּי יְהוּדָה, אֵימָתַי, בִּזְמַן שֶׁהַסְּפִינָה גוֹשֶׁשֶׁת. עִסָּה שֶׁנִּלּוֹשָׁה בְמֵי פֵרוֹת, חַיֶּבֶת בַּחַלָּה, וְנֶאֱכֶלֶת בְּיָדַיִם מְסוֹאָבוֹת:
2 Erde des Auslandes, welche in einem Schiffe nach dem gelobten Lande gekommen ist, wird pflichtig zu Zehnt und den Brachjahrgesetzen. R. Jehudah sagt: Wann dies? Wenn das Schiff am Grunde haftet. Ein Teig, der mit Fruchtsaft angeknetet worden, ist der <span dir="rtl">חלה</span> unterworfen und darf übrigens mit ungewaschenen Händen gegessen werden.
ג הָאִשָּׁה יוֹשֶׁבֶת וְקוֹצָה חַלָּתָהּ עֲרֻמָּה, מִפְּנֵי שֶׁהִיא יְכוֹלָה לְכַסּוֹת עַצְמָהּ, אֲבָל לֹא הָאִישׁ. מִי שֶׁאֵינוֹ יָכוֹל לַעֲשׂוֹת עִסָּתוֹ בְטָהֳרָה, יַעֲשֶׂנָּה קַבִּין, וְאַל יַעֲשֶׂנָּה בְטֻמְאָה. וְרַבִּי עֲקִיבָא אוֹמֵר, יַעֲשֶׂנָּה בְטֻמְאָה וְאַל יַעֲשֶׂנָּה קַבִּים, שֶׁכְּשֵׁם שֶׁהוּא קוֹרֵא לַטְּהוֹרָה, כָּךְ הוּא קוֹרֵא לַטְּמֵאָה, לְזוֹ קוֹרֵא חַלָּה בַשֵּׁם וּלְזוֹ קוֹרֵא חַלָּה בַשֵּׁם, אֲבָל קַבַּיִם אֵין לָהֶם חֵלֶק בַּשֵּׁם:
3 Eine Frau darf nackt sitzend die <span dir="ltr">חלה</span> abschneiden, weil sie sich selbst bedecken kann, der Mann aber nicht. Wer seinen Teig nicht in Reinheit bereiten kann, mache ihn in Teilen von je einem Kab und richte ihn nicht im Ganzen zu, so lange er unrein ist. R. Akiba meint: Er mache ihn immerhin im Zustande der Unreinheit und teile ihn nicht zu einzelnen <span dir="rtl">קבים</span> ab, denn so wie man die reine bestimmt eben so die unreine, bei dieser, wie bei jener, wird sie im Namen Gottes bestimmt, aber einzelne <span dir="rtl">קבים</span> haben keinen Teil daran.
ד הָעוֹשֶׂה עִסָּתוֹ קַבִּים וְנָגְעוּ זֶה בָזֶה, פְּטוּרִים מִן הַחַלָּה עַד שֶׁיִּשּׁוֹכוּ. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, אַף הָרוֹדֶה וְנוֹתֵן לַסַּל, הַסַּל מְצָרְפָן לַחַלָּה:
4 Wenn Jemand aus einzelnen <span dir="rtl">קבים</span> Teige macht und sie berühren einander, so sind sie frei von <span dir="rtl">חלה</span>, dafern sie nicht zusammenkleben. R. Elieser sagt: Auch wenn man die Brote aus dem Backofen nimmt und in den Korb tut, verbindet dieser sie zur <span dir="ltr">חלה</span>.
ה הַמַּפְרִישׁ חַלָּתוֹ קֶמַח, אֵינָהּ חַלָּה, וְגָזֵל בְּיַד כֹּהֵן. הָעִסָּה עַצְמָהּ, חַיֶּבֶת בַּחַלָּה. וְהַקֶּמַח, אִם יֶשׁ בּוֹ כַשִּׁעוּר, חַיֶּבֶת בַּחַלָּה, וַאֲסוּרָה לְזָרִים, דִּבְרֵי רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ. אָמְרוּ לוֹ, מַעֲשֶׂה וּקְפָשָׁהּ זָקֵן זָר. אָמַר לָהֶם, אַף הוּא קִלְקֵל לְעַצְמוֹ וְתִקֵּן לַאֲחֵרִים:
5 Wenn Einer seine <span dir="rtl">חלה</span> im Mehl absondert, gilt sie nicht als <span dir="rtl">חלה</span> und wird in den Händen des sie annehmenden Priesters als Raub angesehen. In diesem Falle ist der Teig selbst zur <span dir="rtl">חלה</span> pflichtig, eben so das Mehl, wenn es das gesetzliche Maass hat, und der Nichtpriester darf es nicht geniessen. So R. Josua. Man wendete ihm ein: Dass ein gelehrter Nichtpriester solches Mehl einst dem Priester wieder weggenommen habe. Er erwiederte: In der Tat hat dieser für sich unrecht getan und Andern dadurch genützt.
ו חֲמֵשֶׁת רְבָעִים קֶמַח, חַיָּבִים בַּחַלָּה. הֵם וּשְׂאֹרָן וְסֻבָּן וּמֻרְסָנָן חֲמֵשֶׁת רְבָעִים, חַיָּבִין. נִטַּל מֻרְסָנָן מִתּוֹכָן וְחָזַר לְתוֹכָן, הֲרֵי אֵלּוּ פְטוּרִין:
6 Fünf Viertel Mehl sind der <span dir="rtl">חלה</span> unterworfen; sind zusammen, Mehl selbst, beigemischter Sauerteig, feine und grobe Kleie, fünf Viertel, so sind sie pflichtig. Hat man die grobe Kleie herausgenommen, und nachher erst wieder darunter gemischt, so ist alles frei.
ז שִׁעוּר הַחַלָּה, אֶחָד מֵעֶשְׂרִים וְאַרְבָּעָה. הָעוֹשֶׂה עִסָּה לְעַצְמוֹ, וְהָעוֹשֶׂה לְמִשְׁתֵּה בְנוֹ, אֶחָד מֵעֶשְׂרִים וְאַרְבָּעָה. נַחְתּוֹם שֶׁהוּא עוֹשֶׂה לִמְכֹּר בַּשּׁוּק, וְכֵן הָאִשָּׁה שֶׁהִיא עוֹשָׂה לִמְכֹּר בַּשּׁוּק, אֶחָד מֵאַרְבָּעִים וּשְׁמֹנָה. נִטְמֵאת עִסָּתָהּ שׁוֹגֶגֶת אוֹ אֲנוּסָה, אֶחָד מֵאַרְבָּעִים וּשְׁמֹנָה. נִטְמֵאת מְזִידָה, אֶחָד מֵעֶשְׂרִים וְאַרְבָּעָה, כְּדֵי שֶׁלֹּא יְהֵא חוֹטֵא נִשְׂכָּר:
7 Das Maass der <span dir="rtl">חלה</span> ist ein vier- und Zwanzigstel, nämlich: wer für sich einen Teig bereitet, oder auch zum Hochzeitsmahle seines Sohnes, giebt ein vier- und Zwanzigstel. Der Bäcker der für den öffentlichen Verkauf bäckt, und eben so eine Frau, die für den öffentlichen Verkauf bäckt, brauchen nur ein acht- und Vierzigstel zu geben. Wenn der Teig aus Versehen oder auf gewaltsame Weise verunreinigt worden ist, so braucht sie nur ein acht- und Vierzigstel zu geben; wenn aber wissentlich, so muss sie ein vier- und Zwanzigstel geben, damit nicht der Sünder Vorteil von der Sünde ziehe.
ח רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, נִטֶּלֶת מִן הַטָּהוֹר עַל הַטָּמֵא. כֵּיצַד, עִסָּה טְהוֹרָה וְעִסָּה טְמֵאָה, נוֹטֵל כְּדֵי חַלָּה מֵעִסָּה שֶׁלֹּא הוּרָם חַלָּתָהּ, וְנוֹתֵן פָּחוֹת מִכַּבֵּיצָה בָּאֶמְצַע, כְּדֵי שֶׁיִּטֹּל מִן הַמֻּקָּף. וַחֲכָמִים אוֹסְרִין:
8 R. Elieser sagt: Man kann vom Reinen für Unreines absondern. Wie dies? Wenn man einen reinen und unreinen Teig hat, so nimmt man den Betrag der <span dir="rtl">חלה</span> von dem Teige, dessen <span dir="rtl">חלה</span> noch nicht abgesondert war, und legt ein Stückchen reinen, geringer als ein Ei gross, in die Mitte beider, somit ist die <span dir="rtl">חלה</span> gleichsam von derselben Umgebung genommen. Die Weisen erklären dieses für unerlaubt.