ב כֹּל שֶׁחַיָּבִין עָלָיו מִשּׁוּם שְׁבוּת, מִשּׁוּם רְשׁוּת, מִשּׁוּם מִצְוָה, בְּשַׁבָּת, חַיָּבִין עָלָיו בְּיוֹם טוֹב. וְאֵלּוּ הֵן מִשּׁוּם שְׁבוּת, לֹא עוֹלִין בָּאִילָן, וְלֹא רוֹכְבִין עַל גַּבֵּי בְהֵמָה, וְלֹא שָׁטִין עַל פְּנֵי הַמַּיִם, וְלֹא מְטַפְּחִין, וְלֹא מְסַפְּקִין, וְלֹא מְרַקְּדִין. וְאֵלּוּ הֵן מִשּׁוּם רְשׁוּת, לֹא דָנִין, וְלֹא מְקַדְּשִׁין, וְלֹא חוֹלְצִין, וְלֹא מְיַבְּמִין. וְאֵלּוּ הֵן מִשּׁוּם מִצְוָה, לֹא מַקְדִּישִׁין, וְלֹא מַעֲרִיכִין, וְלֹא מַחֲרִימִין, וְלֹא מַגְבִּיהִין תְּרוּמָה וּמַעֲשֵׂר. כָּל אֵלּוּ בְּיוֹם טוֹב אָמְרוּ, קַל וָחֹמֶר בְּשַׁבָּת. אֵין בֵּין יוֹם טוֹב לְשַׁבָּת אֶלָּא אֹכֶל נֶפֶשׁ בִּלְבָד:
2 Alles, was am Schabbat strafbar ist, sei es aus dem Begriffskreise des Ruhegebotes, sei es aus dem Begriffskreise des Anheimgestellten oder aus dem Begriffskreise des Gottgefälligen, ist auch am Feiertage strafbar. Folgendes gehört zum Begriffskreise des Ruhegebotes: Man darf keinen Baum besteigen, auf keinem Tiere reiten, auch nicht auf dem Wasser schwimmen; man darf nicht mit den Händen klatschen, nicht musizieren, nicht tanzen. Folgendes gehört zum Begriffskreise des Anheimgestellten: Man darf nicht rechtsprechen, keine Ehe schliessen, von der Schwagerehe nicht entbinden, noch die Schwagerehe vollziehen. Folgendes gehört zum Begriffskreise des Gottgefälligen: Man darf keine Weih-, Tax- oder Banngelübde tun und weder Priesterhebe noch Zehnten absondern. Alles dies haben sie in Bezug auf den Feiertag gesagt; um so mehr gilt es für den Schabbat. Der Feiertag unterscheidet sich vom Schabbat nur hinsichtlich der Speisebereitung allein.