Beitzah 5

Kapitel 5

א מַשִּׁילִין פֵּרוֹת דֶּרֶךְ אֲרֻבָּה בְּיוֹם טוֹב, אֲבָל לֹא בְשַׁבָּת, וּמְכַסִּים פֵּרוֹת בְּכֵלִים מִפְּנֵי הַדֶּלֶף, וְכֵן כַּדֵּי יַיִן וְכַדֵּי שֶׁמֶן. וְנוֹתְנִין כְּלִי תַּחַת הַדֶּלֶף בְּשַׁבָּת:
1 Man darf am Feiertage Früchte durch das Bodengitter hinunterlassen, aber nicht am Schabbat. Man darf Früchte vor der Traufe mit Geräten zudecken, desgleichen Krüge Wein und Krüge Oel. Man darf auch am Schabbat ein Gefäss unter die Traufe stellen.
ב כֹּל שֶׁחַיָּבִין עָלָיו מִשּׁוּם שְׁבוּת, מִשּׁוּם רְשׁוּת, מִשּׁוּם מִצְוָה, בְּשַׁבָּת, חַיָּבִין עָלָיו בְּיוֹם טוֹב. וְאֵלּוּ הֵן מִשּׁוּם שְׁבוּת, לֹא עוֹלִין בָּאִילָן, וְלֹא רוֹכְבִין עַל גַּבֵּי בְהֵמָה, וְלֹא שָׁטִין עַל פְּנֵי הַמַּיִם, וְלֹא מְטַפְּחִין, וְלֹא מְסַפְּקִין, וְלֹא מְרַקְּדִין. וְאֵלּוּ הֵן מִשּׁוּם רְשׁוּת, לֹא דָנִין, וְלֹא מְקַדְּשִׁין, וְלֹא חוֹלְצִין, וְלֹא מְיַבְּמִין. וְאֵלּוּ הֵן מִשּׁוּם מִצְוָה, לֹא מַקְדִּישִׁין, וְלֹא מַעֲרִיכִין, וְלֹא מַחֲרִימִין, וְלֹא מַגְבִּיהִין תְּרוּמָה וּמַעֲשֵׂר. כָּל אֵלּוּ בְּיוֹם טוֹב אָמְרוּ, קַל וָחֹמֶר בְּשַׁבָּת. אֵין בֵּין יוֹם טוֹב לְשַׁבָּת אֶלָּא אֹכֶל נֶפֶשׁ בִּלְבָד:
2 Alles, was am Schabbat strafbar ist, sei es aus dem Begriffskreise des Ruhegebotes, sei es aus dem Begriffskreise des Anheimgestellten oder aus dem Begriffskreise des Gottgefälligen, ist auch am Feiertage strafbar. Folgendes gehört zum Begriffskreise des Ruhegebotes: Man darf keinen Baum besteigen, auf keinem Tiere reiten, auch nicht auf dem Wasser schwimmen; man darf nicht mit den Händen klatschen, nicht musizieren, nicht tanzen. Folgendes gehört zum Begriffskreise des Anheimgestellten: Man darf nicht rechtsprechen, keine Ehe schliessen, von der Schwagerehe nicht entbinden, noch die Schwagerehe vollziehen. Folgendes gehört zum Begriffskreise des Gottgefälligen: Man darf keine Weih-, Tax- oder Banngelübde tun und weder Priesterhebe noch Zehnten absondern. Alles dies haben sie in Bezug auf den Feiertag gesagt; um so mehr gilt es für den Schabbat. Der Feiertag unterscheidet sich vom Schabbat nur hinsichtlich der Speisebereitung allein.
ג הַבְּהֵמָה וְהַכֵּלִים כְּרַגְלֵי הַבְּעָלִים. הַמּוֹסֵר בְּהֶמְתּוֹ לִבְנוֹ אוֹ לְרוֹעֶה, הֲרֵי אֵלּוּ כְרַגְלֵי הַבְּעָלִים. כֵּלִים הַמְיֻחָדִין לְאַחַד מִן הָאַחִין שֶׁבַּבַּיִת, הֲרֵי אֵלּוּ כְרַגְלָיו. וְשֶׁאֵין מְיֻחָדִין, הֲרֵי אֵלּוּ כִמְקוֹם שֶׁהוֹלְכִין:
3 Haustiere und Geräte richten sich nach den Füssen des Eigentümers. Hat man das Vieh dem Sohne oder Hirten übergeben, richtet es sich nach seinen Füssen Geräte, die für einen der Brüder im Hause bestimmt sind, richten sich nach seinen Füssen, unbestimmte nach dem Orte, der allen zugänglich ist.
ד הַשּׁוֹאֵל כְּלִי מֵחֲבֵרוֹ מֵעֶרֶב יוֹם טוֹב, כְּרַגְלֵי הַשּׁוֹאֵל. בְּיוֹם טוֹב, כְּרַגְלֵי הַמַּשְׁאִיל. הָאִשָּׁה שֶׁשָּׁאֲלָה מֵחֲבֶרְתָּהּ תְּבָלִין וּמַיִם וּמֶלַח לְעִסָּתָהּ, הֲרֵי אֵלּוּ כְרַגְלֵי שְׁתֵּיהֶן. רַבִּי יְהוּדָה פוֹטֵר בְּמַיִם, מִפְּנֵי שֶׁאֵין בָּהֶן מַמָּשׁ:
4 Entleiht man von einem andern ein Gerät am Vorabend des Feiertages, so richtet es sich nach den Füssen des Entleihers; …am Feiertage, so richtet es sich nach den Füssen des Verleihers. Hat eine Frau von einer andern Gewürze, Wasser oder Salz für ihren Teig geborgt, so richtet sich dieser nach den Füssen beider. Rabbi Juda befreit hinsichtlich des Wassers, weil davon nichts Greifbares zurückbleibt.
ה הַגַּחֶלֶת כְּרַגְלֵי הַבְּעָלִים, וְשַׁלְהֶבֶת בְּכָל מָקוֹם. גַּחֶלֶת שֶׁל הֶקְדֵּשׁ מוֹעֲלִין בָּהּ, וְשַׁלְהֶבֶת לֹא נֶהֱנִין וְלֹא מוֹעֲלִין. הַמּוֹצִיא גַחֶלֶת לִרְשׁוּת הָרַבִּים, חַיָּב. וְשַׁלְהֶבֶת, פָּטוּר. בּוֹר שֶׁל יָחִיד, כְּרַגְלֵי הַיָּחִיד. וְשֶׁל אַנְשֵׁי אוֹתָהּ הָעִיר, כְּרַגְלֵי אַנְשֵׁי אוֹתָהּ הָעִיר. וְשֶׁל עוֹלֵי בָבֶל, כְּרַגְלֵי הַמְמַלֵּא:
5 Die Kohle hat den Schabbatbezirk des Besitzers, die Flamme hat den ihren überall. Die Kohle des Heiligtums unterliegt dem Gesetze über Veruntreuung; die Flamme dagegen darf man zwar nicht benutzen, aber sie unterliegt nicht dem Gesetze über die Veruntreuung. (Trägt man eine Kohle in öffentliches Gebiet hinaus, so ist man strafbar; verfährt man ähnlich mit einer Flamme, so ist man straffrei.) Die Zisterne eines Privatmannes hat den Schabbatbezirk des Privatmannes, die der Bewohner einer Ortschaft hat den Schabbatbezirk der Bewohner dieser Ortschaft, die der babylonischen Rückwanderer hat den Schabbatbezirk des Wasserschöpfers.
ו מִי שֶׁהָיוּ פֵרוֹתָיו בְּעִיר אַחֶרֶת, וְעֵרְבוּ בְנֵי אוֹתָהּ הָעִיר לְהָבִיא אֶצְלוֹ מִפֵּרוֹתָיו, לֹא יָבִיאוּ לוֹ. וְאִם עֵרַב הוּא, פֵּרוֹתָיו כָּמוֹהוּ:
6 Hat jemand Früchte in einer fremden Ortschaft, und die Bewohner dieser Ortschaft haben einen ‘Erub gemacht, um ihm von seinen Früchten zu bringen, so dürfen sie ihm keine bringen. Hat er einen ‘Erub gemacht, so richten sich seine Früchte nach ihm.
ז מִי שֶׁזִּמֵּן אֶצְלוֹ אוֹרְחִים, לֹא יוֹלִיכוּ בְיָדָם מָנוֹת, אֶלָּא אִם כֵּן זִכָּה לָהֶם מָנוֹתֵיהֶם מֵעֶרֶב יוֹם טוֹב. אֵין מַשְׁקִין וְשׁוֹחֲטִין אֶת הַמִּדְבָּרִיּוֹת, אֲבָל מַשְׁקִין וְשׁוֹחֲטִין אֶת הַבַּיָתוֹת. אֵלּוּ הֵן בַּיָתוֹת, הַלָּנוֹת בָּעִיר. מִדְבָּרִיּוֹת, הַלָּנוֹת בָּאֲפָר:
7 Hat jemand Gäste zu sich eingeladen, so dürfen sie keine Portionen nach Hause tragen, es sei denn, dass er ihnen schon am Vorabend des Festes ihre Portionen zugeeignet hat. Man darf nicht Steppentiere tränken und schlachten, wohl aber darf man Haustiere tränken und schlachten. Haustiere sind solche, die in der Ortschaft übernachten, Steppentiere solche, die auf der Heide übernachten.