Tosefta zu Sheviit 2:5
סָכִין אֶת הַפַּגִּים וּמְנַקְּבִים אוֹתָם, עַד רֹאשׁ הַשָּׁנָה. פַּגֵּי עֶרֶב שְׁבִיעִית שֶׁנִּכְנְסוּ לַשְּׁבִיעִית, וְשֶׁל שְׁבִיעִית שֶׁיָּצְאוּ לְמוֹצָאֵי שְׁבִיעִית, לֹא סָכִין וְלֹא מְנַקְּבִין אוֹתָן. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, מְקוֹם שֶׁנָּהֲגוּ לָסוּךְ, אֵינָן סָכִין, מִפְּנֵי שֶׁהִיא עֲבוֹדָה. מְקוֹם שֶׁנָּהֲגוּ שֶׁלֹּא לָסוּךְ, סָכִין. רַבִּי שִׁמְעוֹן מַתִּיר בָּאִילָן, מִפְּנֵי שֶׁהוּא רַשַּׁאי בַּעֲבוֹדַת הָאִילָן:
Unreife Feigen können bis Rosh Hashanah geölt und durchbohrt werden . Die unreifen Früchte des vorsabbatischen Jahres nach Beginn des Sabbatjahres oder des Sabbatjahres nach Beginn des nachsabbatischen Jahres dürfen nicht geölt und nicht durchbohrt werden. Rabbi Yehudah sagt: Wo es üblich ist zu ölen, dürfen sie nicht ölen, weil es Arbeit ist; aber wo es nicht üblich ist zu ölen, können sie ölen. Rabbi Shimon erlaubt [bearbeitenden] Bäumen [nach dem Sabbatjahr, obwohl sie noch Früchte tragen], weil man [dann] den Baum [selbst] bearbeiten darf.
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