Mischna
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Tosefta zu Ketubot 6:5

הַמַּשִּׂיא אֶת בִּתּוֹ סְתָם, לֹא יִפְחֹת לָהּ מֵחֲמִשִּׁים זוּז. פָּסַק לְהַכְנִיסָהּ עֲרֻמָּה, לֹא יֹאמַר הַבַּעַל כְּשֶׁאַכְנִיסָהּ לְבֵיתִי אֲכַסֶּנָּה בִכְסוּתִי, אֶלָּא מְכַסָּהּ וְעוֹדָהּ בְּבֵית אָבִיהָ. וְכֵן הַמַּשִּׂיא אֶת הַיְתוֹמָה, לֹא יִפְחֹת לָהּ מֵחֲמִשִּׁים זוּז. אִם יֵשׁ בַּכִּיס, מְפַרְנְסִין אוֹתָהּ לְפִי כְבוֹדָהּ:

Wenn man seine Tochter heiratet, ohne anzugeben [wie viel er ihr geben wird], darf er ihr nicht weniger als fünfzig zuz geben. Wenn er vorschreibt, sie "nackt" zu heiraten, darf der Ehemann nicht sagen: "Wenn ich sie in mein Haus bringe, werde ich sie in meine Gewänder kleiden" (dh in die Gewänder, die ich für sie bereitstellen werde), aber er muss sie kleiden, solange sie noch im Haus ihres Vaters ist. Ebenso darf einer [dh der Wohltätigkeitsaufseher], der eine Waise heiratet, ihr nicht weniger als fünfzig zuz geben. Wenn sich (Geldmittel) in der "Tasche" (der Nächstenliebe) befinden, stellen sie sie gemäß ihrer Ehre zur Verfügung.

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