Tosefta zu Ketubot 6:1
מְצִיאַת הָאִשָּׁה וּמַעֲשֵׂה יָדֶיהָ, לְבַעְלָהּ. וִירֻשָּׁתָהּ, הוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת בְּחַיֶּיהָ. בָּשְׁתָּהּ וּפְגָמָהּ, שֶׁלָּהּ. רַבִּי יְהוּדָה בֶן בְּתֵירָא אוֹמֵר, בִּזְמַן שֶׁבַּסֵּתֶר, לָהּ שְׁנֵי חֲלָקִים, וְלוֹ אֶחָד. וּבִזְמַן שֶׁבַּגָּלוּי, לוֹ שְׁנֵי חֲלָקִים, וְלָהּ אֶחָד. שֶׁלּוֹ, יִנָּתֵן מִיָּד. וְשֶׁלָּהּ, יִלָּקַח בָּהֶן קַרְקַע, וְהוּא אוֹכֵל פֵּרוֹת:
Die Metziah einer Frau (dh was sie findet) und ihre Handarbeit gehören ihrem Ehemann, und ihr Erbe (dh wenn ihr ein Erbe zugefallen ist), er isst Früchte in ihrem Leben. Ihr bosheth (Bezahlung für Schande) und ihr p'gam (ihre Verletzung, die Abwertung in ihrem Wert—ihr Marktwert (als Bondswoman) vor (ihrer Verletzung) abzüglich ihres Marktwerts jetzt] (diese) gehören ihr. R. Yehudah b. Betheirah sagt: Wenn es (die Verletzung) an einem verborgenen Ort ist, erhält sie zwei Drittel und er ein Drittel; und wenn es sichtbar ist, erhält er zwei Drittel und sie ein Drittel. [Denn die Schande ist seine, und außerdem wird sie ihm zuwider und er trägt sie.] Sein Anteil wird sofort gegeben, und für ihren Anteil wird Land gekauft und er isst Früchte [zu ihren Lebzeiten und der Auftraggeber gehört ihr, um zu ihr zurückzukehren, wenn er stirbt oder wenn er sich von ihr scheiden lässt. Und wenn sie stirbt, erbt er sie. Die Halacha stimmt mit R. Yehudah überein.]
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