Tosefta zu Chullin 4:2
הַמְבַכֶּרֶת הַמַּקְשָׁה לֵילֵד, מְחַתֵּךְ אֵבָר אֵבָר וּמַשְׁלִיךְ לַכְּלָבִים. יָצָא רֻבּוֹ, הֲרֵי זֶה יִקָּבֵר, וְנִפְטְרָה מִן הַבְּכוֹרָה:
[Für] ein Tier, das mit seinem Erstgeborenen schwanger ist und Schwierigkeiten bei der Geburt hat, kann man Glied für Glied [vom Fötus] abschneiden und es zu den Hunden werfen. [Wenn] der Großteil davon hervorsteht, muss es begraben werden und [die Mutter] ist von [Gesetzen bezüglich] des Erstgeborenen befreit.
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