Mischna
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Tosefta zu Chullin 12:1

שִׁלּוּחַ הַקֵּן, נוֹהֵג בָּאָרֶץ וּבְחוּצָה לָאָרֶץ, בִּפְנֵי הַבַּיִת וְשֶׁלֹּא בִפְנֵי הַבַּיִת, בְּחֻלִּין אֲבָל לֹא בְמֻקְדָּשִׁין. חֹמֶר בְּכִסּוּי הַדָּם מִשִּׁלּוּחַ הַקֵּן, שֶׁכִּסּוּי הַדָּם נוֹהֵג בְּחַיָּה וּבְעוֹף, בִּמְזֻמָּן וּבְשֶׁאֵינוֹ מְזֻמָּן. וְשִׁלּוּחַ הַקֵּן, אֵינוֹ נוֹהֵג אֶלָּא בְעוֹף, וְאֵינוֹ נוֹהֵג אֶלָּא בְשֶׁאֵינוֹ מְזֻמָּן. אֵיזֶהוּ שֶׁאֵינוֹ מְזֻמָּן. כְּגוֹן אַוָּזִין וְתַרְנְגוֹלִין שֶׁקִּנְּנוּ בְפַרְדֵּס. אֲבָל אִם קִנְּנוּ בְּבַיִת, וְכֵן יוֹנֵי הַרְדְּסִיאוֹת, פָּטוּר מִשִּׁלּוּחַ:

Das Gebot, den in einem Nest gefundenen Elternvogel wegfliegen zu lassen (5. Mose 22: 6), ist während und nach der Existenz des Tempels im und außerhalb des Heiligen Landes obligatorisch und gilt für nicht geweihte Vögel [חולין], aber nicht für diejenigen, die geweihte Opfer sind. Das Gesetz ist strenger in Bezug auf die Verpflichtung, das Blut zu bedecken, als in Bezug auf die Verpflichtung, den Elternvogel wegfliegen zu lassen, sofern das erstgenannte Gebot für Wildtiere und Geflügel gilt, unabhängig davon, ob sie zur Hand sind oder nicht, und Letzteres gilt nur für Geflügel und für diejenigen, die nicht zur Hand sind. Unter diesem letzteren Ausdruck werden Gänse oder Hühner verstanden, die auf offenem Feld oder in einem Obstgarten nisten. Für diejenigen, die sich im Haus oder in Bezug auf Herodianische Tauben befinden, gilt diese Verpflichtung jedoch nicht.

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