Mischna
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Talmud zu Yevamot 4:8

הַחוֹלֵץ לִיבִמְתּוֹ, וְנָשָׂא אָחִיו אֶת אֲחוֹתָהּ, וָמֵת, חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת. וְכֵן הַמְגָרֵשׁ אֶת אִשְׁתּוֹ, וְנָשָׂא אָחִיו אֶת אֲחוֹתָהּ, וָמֵת, הֲרֵי זוֹ פְּטוּרָה מִן הַחֲלִיצָה וּמִן הַיִּבּוּם:

Wenn man seiner Yevamah Chalitzah gibt und sein Bruder ihre Schwester heiratete und er starb, gibt er ihr Chalitzah und nimmt sie nicht in Yibum. Wenn man sich von seiner Frau scheiden lässt und sein Bruder ihre Schwester heiratet und er stirbt, ist sie ebenfalls von Chalitzah und Yibum befreit. [Die Gemara fragt: "Ebenso?" Sagen Sie lieber: Aber wenn man sich von seiner Frau scheiden lässt usw. Denn die Schwester der Scheidung ist durch die Thora verboten, weshalb sie von der Chalitzah und vom Yibum befreit ist, während die Schwester der Chaluzah nur durch die Verordnung der verboten ist Schriftgelehrte, aus diesem Grund erhält sie Chalitzah und wird nicht in Yibum aufgenommen.]

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