Talmud zu Yevamot 3:2
הָיְתָה אַחַת מֵהֶן אֲסוּרָה עַל הָאֶחָד אִסּוּר עֶרְוָה, אָסוּר בָּהּ וּמֻתָּר בַּאֲחוֹתָהּ, וְהַשֵּׁנִי אָסוּר בִּשְׁתֵּיהֶן אִסּוּר מִצְוָה וְאִסּוּר קְדֻשָּׁה, חוֹלֶצֶת וְלֹא מִתְיַבֶּמֶת:
Wenn einer von ihnen einem der Brüder als issur ervah verboten war [z. B. seiner Schwiegermutter oder ihrer Mutter], ist es ihm verboten, sie zu nehmen, und er darf ihre Schwester nehmen [denn sie ist nicht "die Schwester von" sein verbundener "eine Erva, die nicht wegen Yibum vor ihn fällt", und dem zweiten Bruder ist es verboten, beide zu nehmen. Wenn (einer von ihnen als) issur mitzvah oder issur kedushah verboten war [der nach der Tora-Verordnung wegen Yibum vor ihn fällt, weshalb ihre Schwester ihm als "die Schwester seines verbundenen" verboten ist], dann Empfange Chalitzah und werde nicht in Yibum aufgenommen.
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