Talmud zu Shevuot 3:10
שְׁבוּעַת בִּטּוּי נוֹהֶגֶת בַּאֲנָשִׁים וּבְנָשִׁים, בִּרְחוֹקִים וּבִקְרוֹבִים, בִּכְשֵׁרִים וּבִפְסוּלִין, בִּפְנֵי בֵית דִּין וְשֶׁלֹּא בִּפְנֵי בֵית דִּין, מִפִּי עַצְמוֹ. וְחַיָּבִין עַל זְדוֹנָהּ מַכּוֹת וְעַל שִׁגְגָתָהּ קָרְבָּן עוֹלֶה וְיוֹרֵד:
Ein Eid der Aussprache wird bei Männern und bei Frauen geleistet. [Da es gelehrt werden soll (4: 1): "Der Eid des Zeugnisses wird bei Männern und nicht bei Frauen usw. erlangt", wird gelehrt, dass bei all diesen ein Eid der Aussprache erlangt wird.] Verwandte und Verwandte, [z. B. "Ich werde diesen Mann geben", ob Nicht-Verwandte oder Verwandte], ob Kasher [um auszusagen] oder nicht, sowohl vor Beth-Din als auch nicht vor Beth-Din—durch seinen eigenen Mund. [Er muss den Eid mit seinem eigenen Mund ablegen, aber wenn andere ihn verehrten: "Hast du gegessen oder hast du nicht gegessen?" und er sagte "Ich habe nicht gegessen", als er es tat, oder das Gegenteil—Er haftet nicht, wenn er nicht mit "Amen" geantwortet hat. Und wenn er "Amen" antwortete, nachdem ein anderer ihn verehrt hatte, ist es, als hätte er sich selbst geschworen, und er haftet.] Für vorsätzliche Übertretung ist man Streifen ausgesetzt; für unabsichtliche Übertretung, zu einem oleh veyored Opfer.
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