Talmud zu Sheviit 2:7
הָאֹרֶז וְהַדֹּחַן וְהַפְּרָגִין וְהַשֻּׁמְשְׁמִין שֶׁהִשְׁרִישׁוּ לִפְנֵי רֹאשׁ הַשָּׁנָה, מִתְעַשְּׂרִין לְשֶׁעָבַר, וּמֻתָּרִין בַּשְּׁבִיעִית. וְאִם לָאו, אֲסוּרִין בַּשְּׁבִיעִית, וּמִתְעַשְּׂרִין לְשָׁנָה הַבָּאָה:
Reis, Hirse, Mohn und Sesam, die vor Rosch Haschana Wurzeln geschlagen haben , haben den Zehnten gemäß dem Vorjahr und sind im Sabbatjahr erlaubt. Und wenn nicht, sind sie im Sabbatjahr verboten und sie werden gemäß dem folgenden Jahr mit dem Zehnten versehen.
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