Talmud zu Parah 11:4
כֹּל הַטָּעוּן בִּיאַת מַיִם מִדִּבְרֵי תוֹרָה, מְטַמֵּא אֶת הַקֹּדֶשׁ וְאֶת הַתְּרוּמָה וְאֶת הַחֻלִּין וְאֶת הַמַּעֲשֵׂר, וְאָסוּר עַל בִּיאַת הַמִּקְדָּשׁ. לְאַחַר בִּיאָתוֹ, מְטַמֵּא אֶת הַקֹּדֶשׁ, וּפוֹסֵל אֶת הַתְּרוּמָה, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, פּוֹסֵל בַּקֹּדֶשׁ וּבַתְּרוּמָה, וּמֻתָּר בַּחֻלִּין וּבַמַּעֲשֵׂר. וְאִם בָּא אֶל הַמִּקְדָּשׁ, בֵּין לִפְנֵי בִיאָתוֹ בֵּין לְאַחַר בִּיאָתוֹ, חַיָּב:
Jeder, der nach den Worten der Tora verpflichtet ist, ins Wasser einzutreten [um rituell einzutauchen , um rein zu werden], macht unreines geheiligtes Eigentum, Trumah , nicht geheiligte Gegenstände und den Zehnten; und es ist ihm verboten, den Tempel zu betreten. Nach seinem Eintritt [ins Wasser, aber vor Sonnenuntergang am Tag seines Eintauchens] macht er geheiligtes Eigentum unrein und macht Trumah ungültig , so Rabbi Meir. Und die Weisen sagen: Er macht geheiligtes Eigentum und Trumah ungültig , aber er darf nicht geheiligte Gegenstände und den Zehnten berühren. Und wenn er den Tempel betrat, sei es vor seinem Betreten [des Wassers] oder nach seinem Betreten [aber vor Sonnenuntergang an diesem Tag], haftet er.
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